325/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl und

Kollegen vom l4 . März 1996 , Nr. 297/J, betreffend Verteilungswir-

kungen der Agrarförderungen in Österreich, beehre ich mich folgen-

des mitzuteilen:

 

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe darf ich

folgendes ausführen: .

 

In Ihrer Anfrage wird einheitlich über ''umfangreiche Förderungen

der Europäischen Union, des Bundes und der Länder gesprochen" . Es

darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß unter Agrarförderungen

nicht nur Förderungen im eigentlichen Sinn, sondern auch Marktord-

nungsmaßnahmen verstanden werden, was zwangsläufig zu einer

unterschiedlichen Betrachtungsweise führen muß:

 

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU per 01. Jänner 1995 hat Öster-

reich die Gemeinsame Marktorganisation der EU übernommen. Durch die

Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahre 1992 ist eine

wichtige Orientierung, und zwar in der Weise erfolgt, daß die

Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse deutlich gesenkt wurden,

um sie sowohl innerhalb der EU als auch am Weltmarkt wettbewerbs-

fähiger zu machen. afür wurde ein vollständiger und dauerhafter

Ausgleich der Auswirkungen dieser Preissenkungen mit Hilfe pro-

duktionsunabhängiger Auszahlungen und Prämien vorgesehen. Gleich-

zeitig wurden auch Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes der

Produktionsfaktoren (z.B. Flächenstillegung, Besatzdichtefaktor)

aufgenommen. Eine soziale Ausrichtung, daß die Prämien und Aus-

gleichszahlungen nach Einkommenshöhe gestaffelt werden, war dabei

seitens der EU nicht vorgesehen.

 

Was die Förderungen im eigentlichen Sinne betrifft darf angemerkt

werden, daß in Österreich sehr wohl betriebsbezogene Komponenten

eingezogen wurden und auch werden. Ich darf beispielsweise auf die

Degression der Förderungsbeträge bei der ''Ausgleichszulage für Be-

nachteiligte Gebiete und Nationale Beihilfe'' hinweisen, wonach die

Förderungsbeträge je GVE bzw. Hektar in Abhängigkeit des aus-

gleichszulagefähigen GVE-Bestandes und der ausgleichszulagefähigen

Flächen differenziert errechnet werden. Förderungseinheiten über 90

GVE bzw. Hektar werden nicht berücksichtigt.

 

Bereits in der Richtlinie betreffend das ÖPUL im Jahre 1995 sind

hektarbezogene Prämienobergrenzen eingezogen; allerdings muß auch

auf die Zielsetzung der EU-Verordnung 2078/92 hingewiesen werden,

nämlich eine ökologische Orientierung der gesamten Agrarproduktion

zu unterstützen, unabhängig von der Betriebsform oder -größe.

 

Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 :

 

Die Agrarmarkt Austria hat im Jahre 1995 nachstehend angeführt

agrarische Förderungsmaßnahmen abgewickelt :

 

- Degressiver Ausgleich

 

Milch

Mastschweine

Zuchtsauen

Bestandsabwertung Geflügel

Geflügel

Ölsaaten

Stärkekartoffel

Kartoffelbeihilfe

Kulturpflanzen (Getreide, Eiweißpflanzen u . a. )

Kleinalternativen

Futtersaatgut

Hartweizen

Hopfen

Flachs

Obst und Gemüse

 

 

- EU-Ausgleichszahlungen und Förderungen

 

Mutterschafe

Sonderprämie männliche Rinder

Mutterkühe

Mutterkuh Zusatzprämie

Kulturpflanzenausgleich Ölsaaten

Kulturpflanzenausgleich (Getreide u. a . )

Hartweizen

Körnerhülsenfrüchte

Stärkekartoffel

Tabakprämie

Faserleinerzeugung

 

Hanferzeugung

Aufforstung VO 2080

Forstförderung

Ausgleichszulage

Umweltprogramm (ÖPUL)

Erhöhte Mutterkuhprämie

 

 

Bis ca.Ende April 1996 wurden rund 23 Mrd. Schilling für die vor-

stehend angeführten Maßnahmen an die Förderungswerber ausbezahlt.

Eine diesbezügliche Aufstellung (Auszahlungsstand: 23 . April 1996)

liegt bei.

 

Zu den Fragen 4 bis 6 :

 

Zunächst ist festzustellen, daß die meisten agrarischen Förderungen

einzelbetrieblich, maßnahmenbezogen und zu jeweils unterschiedli-

chen Terminen ausbezahlt wurden. Aggregierte betragsmäßige Aus-

zahlungsdaten, bezogen auf den einzelnen Betrieb, liegen nicht vor.

 

Eine Auswertung der Förderungen, die den von Ihnen gewünschten Kri-

terien (gestaffelt nach Förderungsbetrieben, nach Bundesländern

bzw. nach Herkunft der Mittel etc. ) folgt, würde einen erheblichen

Programmieraufwand nach sich ziehen. Bei den Firmen, die vom Bun-

desministerium für Land- und Forstwirtschaft vertraglich mit der

Softwareherstellung zur Förderungsabwicklung 1995 und 1996 beauf-

tragt wurden, sind aufgrund der Terminvorgaben derzeit weder zeit-

liche noch personelle Möglichkeiten für zusätzliche Programmwünsche

vorhanden.

 

Vorrangiges Ziel ist es für eine geordnete und termingerechte Ab-

wicklung der bevorstehenden Auszahlungen zu sorgen. Eine Verzö-

gerung der Auszahlungstermine, bedingt durch Änderungen in EDV-

Programmen aufgrund spezieller Abfragewünsche, wird von den be-

troffenen Bauern schwer verstanden werden.

 

Darüber hinaus ist eine Auswertung nach finanziellen Kriterien

allein (Einteilung in ''Förderungsklassen" ) wenig aussagekräftig, da

in jedem Einzelfall die der Förderung zugrundeliegende Produktions-

bzw. überbetriebliche Leistung (Landschaftserhaltung, umweltbezo-

gene Leistungen etc. ) gegenübergestellt und bewertet werden muß.

 

 

Zu den Fragen 7 bis 10 :

 

Wie ich bereits erwähnt, wurden bei den agrarischen Förderungen in

Österreich sehr wohl betriebsbezogene Komponenten eingezogen (e-

gression der Förderungsbeträge bei der "Ausgleichszulage für Be-

nachteiligte Gebiete und Nationale Beihilfe, hektarbezogene Prä-

mienobergrenzen gemäß ÖPUL-Richtlinie für 1995 ) .

 

Im Koalitionsübereinkommen ist festgeschrieben, daß Österreich

darauf hinwirken wird, daß die EU bei der Konzeption von Agrarför-

derungen wesentlich stärker als bisher soziale Kriterien berück-

sichtigt . Dies muß zunächst im Rahmen der Diskussion zur neuerli-

chen Weiterentwicklung der GAP in den maßgeblichen Gremien der EU

behandelt werden. Die Angabe eines Zeithorizonts ist aber nicht

möglich.

 

 

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