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Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl und
Kollegen vom l4 . März 1996 , Nr. 297/J, betreffend Verteilungswir-
kungen der Agrarförderungen in Österreich, beehre ich mich folgen-
des mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe darf ich
folgendes ausführen: .
In Ihrer Anfrage wird einheitlich über ''umfangreiche Förderungen
der Europäischen Union, des Bundes und der Länder gesprochen" . Es
darf als bekannt vorausgesetzt werden, daß unter Agrarförderungen
nicht nur Förderungen im eigentlichen Sinn, sondern auch Marktord-
nungsmaßnahmen verstanden werden, was zwangsläufig zu einer
unterschiedlichen Betrachtungsweise führen muß:
Mit dem Beitritt Österreichs zur EU per 01. Jänner 1995 hat Öster-
reich die Gemeinsame Marktorganisation der EU übernommen. Durch die
Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahre 1992 ist eine
wichtige Orientierung, und zwar in der Weise erfolgt, daß die
Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse deutlich gesenkt wurden,
um sie sowohl innerhalb der EU als auch am Weltmarkt wettbewerbs-
fähiger zu machen. afür wurde ein vollständiger und dauerhafter
Ausgleich der Auswirkungen dieser Preissenkungen mit Hilfe pro-
duktionsunabhängiger Auszahlungen und Prämien vorgesehen. Gleich-
zeitig wurden auch Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes der
Produktionsfaktoren (z.B. Flächenstillegung, Besatzdichtefaktor)
aufgenommen. Eine soziale Ausrichtung, daß die Prämien und Aus-
gleichszahlungen nach Einkommenshöhe gestaffelt werden, war dabei
seitens der EU nicht vorgesehen.
Was die Förderungen im eigentlichen Sinne betrifft darf angemerkt
werden, daß in Österreich sehr wohl betriebsbezogene Komponenten
eingezogen wurden und auch werden. Ich darf beispielsweise auf die
Degression der Förderungsbeträge bei der ''Ausgleichszulage für Be-
nachteiligte Gebiete und Nationale Beihilfe'' hinweisen, wonach die
Förderungsbeträge je GVE bzw. Hektar in Abhängigkeit des aus-
gleichszulagefähigen GVE-Bestandes und der ausgleichszulagefähigen
Flächen differenziert errechnet werden. Förderungseinheiten über 90
GVE bzw. Hektar werden nicht berücksichtigt.
Bereits in der Richtlinie betreffend das ÖPUL im Jahre 1995 sind
hektarbezogene Prämienobergrenzen eingezogen; allerdings muß auch
auf die Zielsetzung der EU-Verordnung 2078/92 hingewiesen werden,
nämlich eine ökologische Orientierung der gesamten Agrarproduktion
zu unterstützen, unabhängig von der Betriebsform oder -größe.
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu den Fragen 1 bis 3 :
Die Agrarmarkt Austria hat im Jahre 1995 nachstehend angeführt
agrarische Förderungsmaßnahmen abgewickelt :
- Degressiver Ausgleich
Milch
Mastschweine
Zuchtsauen
Bestandsabwertung Geflügel
Geflügel
Ölsaaten
Stärkekartoffel
Kartoffelbeihilfe
Kulturpflanzen (Getreide, Eiweißpflanzen u . a. )
Kleinalternativen
Futtersaatgut
Hartweizen
Hopfen
Flachs
Obst und Gemüse
- EU-Ausgleichszahlungen und Förderungen
Mutterschafe
Sonderprämie männliche Rinder
Mutterkühe
Mutterkuh Zusatzprämie
Kulturpflanzenausgleich Ölsaaten
Kulturpflanzenausgleich (Getreide u. a . )
Hartweizen
Körnerhülsenfrüchte
Stärkekartoffel
Tabakprämie
Faserleinerzeugung
Hanferzeugung
Aufforstung VO 2080
Forstförderung
Ausgleichszulage
Umweltprogramm (ÖPUL)
Erhöhte Mutterkuhprämie
Bis ca.Ende April 1996 wurden rund 23 Mrd. Schilling für die vor-
stehend angeführten Maßnahmen an die Förderungswerber ausbezahlt.
Eine diesbezügliche Aufstellung (Auszahlungsstand: 23 . April 1996)
liegt bei.
Zu den Fragen 4 bis 6 :
Zunächst ist festzustellen, daß die meisten agrarischen Förderungen
einzelbetrieblich, maßnahmenbezogen und zu jeweils unterschiedli-
chen Terminen ausbezahlt wurden. Aggregierte betragsmäßige Aus-
zahlungsdaten, bezogen auf den einzelnen Betrieb, liegen nicht vor.
Eine Auswertung der Förderungen, die den von Ihnen gewünschten Kri-
terien (gestaffelt nach Förderungsbetrieben, nach Bundesländern
bzw. nach Herkunft der Mittel etc. ) folgt, würde einen erheblichen
Programmieraufwand nach sich ziehen. Bei den Firmen, die vom Bun-
desministerium für Land- und Forstwirtschaft vertraglich mit der
Softwareherstellung zur Förderungsabwicklung 1995 und 1996 beauf-
tragt wurden, sind aufgrund der Terminvorgaben derzeit weder zeit-
liche noch personelle Möglichkeiten für zusätzliche Programmwünsche
vorhanden.
Vorrangiges Ziel ist es für eine geordnete und termingerechte Ab-
wicklung der bevorstehenden Auszahlungen zu sorgen. Eine Verzö-
gerung der Auszahlungstermine, bedingt durch Änderungen in EDV-
Programmen aufgrund spezieller Abfragewünsche, wird von den be-
troffenen Bauern schwer verstanden werden.
Darüber hinaus ist eine Auswertung nach finanziellen Kriterien
allein (Einteilung in ''Förderungsklassen" ) wenig aussagekräftig, da
in jedem Einzelfall die der Förderung zugrundeliegende Produktions-
bzw. überbetriebliche Leistung (Landschaftserhaltung, umweltbezo-
gene Leistungen etc. ) gegenübergestellt und bewertet werden muß.
Zu den Fragen 7 bis 10 :
Wie ich bereits erwähnt, wurden bei den agrarischen Förderungen in
Österreich sehr wohl betriebsbezogene Komponenten eingezogen (e-
gression der Förderungsbeträge bei der "Ausgleichszulage für Be-
nachteiligte Gebiete und Nationale Beihilfe, hektarbezogene Prä-
mienobergrenzen gemäß ÖPUL-Richtlinie für 1995 ) .
Im Koalitionsübereinkommen ist festgeschrieben, daß Österreich
darauf hinwirken wird, daß die EU bei der Konzeption von Agrarför-
derungen wesentlich stärker als bisher soziale Kriterien berück-
sichtigt . Dies muß zunächst im Rahmen der Diskussion zur neuerli-
chen Weiterentwicklung der GAP in den maßgeblichen Gremien der EU
behandelt werden. Die Angabe eines Zeithorizonts ist aber nicht
möglich.
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