3257/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier und PartnerInnen haben am 7. Novem-

ber 1997 unter der Nr. 3256/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-

frage betreffend Nachforschungen des Bundeskanzleramtes über Förderungen

der Republik Slowenien an die slowenische Volksgruppe gerichtet, die folgen-

den Wortlaut hat:

"1. Trifft es zu, daß das Bundeskanzleramt von der Regierung der Republik

Slowenien Auskunft über die von Slowenien an Organisationen und Ein-

richtungen der slowenischen Volksgruppe in Österreich geleisteten

finanziellen Zuwendungen begehrte?

2. Welche protokollarische Form hatte dieses "Auskunftsbegehren“ und

wurde es, wie im Verkehr mit Regierungen und Behörden fremder Staaten

üblich, über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten an

die slowenische Regierung gerichtet?

3. Welche Auskunft genau wurde begehrt (Wortlaut)?

4. Welches Interesse hat das Bundeskanzleramt an diesen Informationen?

5. Hat Slowenien auf das ,,Auskunftsbegehren" bzw. die Hinterfragung von

Förderungen aus Slowenien im Zuge der Finanzgebarungskontrolle bei

den Organisationen und Einrichtungen der slowenischen Volksgruppe

durch das Bundeskanzleramt reagiert? Wenn ja, in welcher Form?

6. Halten Sie es für möglich, daß die gutnachbarlichen Beziehungen zum

Nachbarstaat Slowenien durch diese international unübliche Vorgangs-

weise des Bundeskanzleramtes belastet werden?

7. Ist es Ihnen bekannt, daß Österreich dem Ausland jemals über die von

Österreich gewahrten Leistungen an deutsche Volksgruppen im Ausland

Bericht erstattet hätte?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Im Text der Anfrage wird von der Annahme ausgegangen, daß das

Bundeskanzleramt von der slowenischen Regierung Auskünfte darüber erbeten

hätte, in welchem Ausmaß sie die österreichische slowenische Volksgruppe

finanziell unterstützt hatte.

Dazu ist festzuhalten, daß das Bundeskanzleramt eine solche Auskunft von der

slowenischen Regierung nicht erbeten hat.

Auf Basis einer Diskussion im Beirat für die Slowenische Volksgruppe ist im

März 1996 allerdings thematisiert worden, ob eine derartige Auskunft

grundsätzlich möglich wäre. Von Seiten des Bundeskanzleramtes ist nicht

beabsichtigt, auf dieses Thema zurückzukommen.

Im Hinblick auf die oben stehenden Ausführungen erscheint eine weitere

Beantwortung der Fragen entbehrlich.