3257/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kier und PartnerInnen haben am 7. Novem-
ber 1997 unter der Nr. 3256/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-
frage betreffend Nachforschungen des Bundeskanzleramtes über Förderungen
der Republik Slowenien an die slowenische Volksgruppe gerichtet, die folgen-
den Wortlaut hat:
"1. Trifft es zu, daß das Bundeskanzleramt von der Regierung der Republik
Slowenien Auskunft über die von Slowenien an Organisationen und Ein-
richtungen der slowenischen Volksgruppe in Österreich geleisteten
finanziellen Zuwendungen begehrte?
2. Welche protokollarische Form hatte dieses "Auskunftsbegehren“ und
wurde es, wie im Verkehr mit Regierungen und Behörden fremder Staaten
üblich, über das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten an
die slowenische Regierung gerichtet?
3. Welche Auskunft genau wurde begehrt (Wortlaut)?
4. Welches Interesse hat das Bundeskanzleramt
an diesen Informationen?
5. Hat Slowenien auf das ,,Auskunftsbegehren" bzw. die Hinterfragung von
Förderungen aus Slowenien im Zuge der Finanzgebarungskontrolle bei
den Organisationen und Einrichtungen der slowenischen Volksgruppe
durch das Bundeskanzleramt reagiert? Wenn ja, in welcher Form?
6. Halten Sie es für möglich, daß die gutnachbarlichen Beziehungen zum
Nachbarstaat Slowenien durch diese international unübliche Vorgangs-
weise des Bundeskanzleramtes belastet werden?
7. Ist es Ihnen bekannt, daß Österreich dem Ausland jemals über die von
Österreich gewahrten Leistungen an deutsche Volksgruppen im Ausland
Bericht erstattet hätte?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 7:
Im Text der Anfrage wird von der Annahme ausgegangen, daß das
Bundeskanzleramt von der slowenischen Regierung Auskünfte darüber erbeten
hätte, in welchem Ausmaß sie die österreichische slowenische Volksgruppe
finanziell unterstützt hatte.
Dazu ist festzuhalten, daß das Bundeskanzleramt eine solche Auskunft von der
slowenischen Regierung nicht erbeten hat.
Auf Basis einer Diskussion im Beirat für die Slowenische Volksgruppe ist im
März 1996 allerdings thematisiert worden, ob eine derartige Auskunft
grundsätzlich möglich wäre. Von Seiten des Bundeskanzleramtes ist nicht
beabsichtigt, auf dieses Thema zurückzukommen.
Im Hinblick auf die oben stehenden Ausführungen erscheint eine weitere
Beantwortung der Fragen entbehrlich.