3265/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten KISS und Kollegen haben am 28. November

1997 unter der Nummer 3367/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Durchführung des

Grundlehrganges für Zivildiener" gerichtet, die folgenden

Wortlaut hat:

1. Haben Sie die in dem zitierten Artikel erwähnten

Vorfälle überprüft?

2. Entspricht o.a. Bericht den Tatsachen?

Wenn ja, was haben Sie im Hinblick darauf

unternommen?

3. Gibt es weitere Beschwerden über die Durchführung

des Grundlehrganges für Zivildiener, in welchem

eine politische Einseitigkeit kritisiert wird?

Wenn ja, was unternehmen Sie in solchen Fällen?

4. Welche Bundesländer sind von solchen Beschwerden

betroffen?

5. Haben solche Beschwerden zu einem Wechsel von

Lehrpersonal oder Lehrinhalten geführt?

5. Welche grundsätzlichen Maßnahmen setzen Sie, um eine

einseitige Vermittlung von Lehrinhalten im Rahmen des

Grundlehrganges für Zivildiener zu verhindern?"

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Einleitend weise ich darauf hin, daß ich dem § 18a Abs. 2

ZDG zufolge verpflichtet bin, die Durchführung des Grund-

lehrganges den Ländern zu übertragen. Stimmen diese einer

Übertragung nicht zu, so habe ich bestimmte Rechtsträger

damit zu betrauen. Diesem Gesetzesauftrag wurde ent-

sprochen. Die näheren Bestimmungen über die Art, Umfang und

Dauer des Grundlehrganges wurden durch Verordnung, BGBI.Nr.

352/1989, festgelegt.

Diese Verordnung wurde im Einvernehmen mit dem Hauptaus-

schuß des Nationalrates erlassen.

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

zu Frage 1: Ja

zu Frage 2: Nein

Ruf den Bericht des nach § 18a ZDG zuständigen Österreichi-

schen Roten Kreuz, Landesverband Wien, sowie die Stellung-

nahme der vortragenden im Grundlehrgang wird hingewiesen

(siehe Beilage A und B).

zu Frage 3 , 4 und 5:

Nach Mitteilung des Rechtsträgers Österreichisches Rotes

Kreuz, Landesverband Wien, erhob ein Zivildienstleistender

im Grundlehrgang Februar 1995 gegen einen Vortragenden den

Vorwurf rechtsradikaler Propaganda. Die Überprüfung ergab,

daß der vortragende Mitarbeiter des Dokumentationsarchivs

des österreichischen Widerstandes ist und rechtsradikale

Zeitschriften zur Illustration seines Grundlehrgang-Vor-

trages verwendete.

Zu Frage 5:

Die Zivildienstverwaltung stellt den gemäß § 18a ZDG beauf-

tragten Rechtsträgern Lehr- und Lernbehelfe zur Verfügung,

die von Experten erstellt würden. Überdies werden regel-

mäßig Informationsveranstaltungen für Grund Lehrgangs Leiter

abgehalten. Die Rechtsträger gemäß § 18a ZDG sind ihrer-

seits darum bemüht, durch genaue Kontrollmaßnahmen die

optimale Qualität der jährlich ca. 250 Grundlehrgänge zu

sichern.