3265/AB XX.GP
Die Abgeordneten KISS und Kollegen haben am 28. November
1997 unter der Nummer 3367/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Durchführung des
Grundlehrganges für Zivildiener" gerichtet, die folgenden
Wortlaut hat:
1. Haben Sie die in dem zitierten Artikel erwähnten
Vorfälle überprüft?
2. Entspricht o.a. Bericht den Tatsachen?
Wenn ja, was haben Sie im Hinblick darauf
unternommen?
3. Gibt es weitere Beschwerden über die Durchführung
des Grundlehrganges für Zivildiener, in welchem
eine politische Einseitigkeit kritisiert wird?
Wenn ja, was unternehmen Sie in solchen Fällen?
4. Welche Bundesländer sind von solchen Beschwerden
betroffen?
5. Haben solche Beschwerden zu einem Wechsel von
Lehrpersonal oder Lehrinhalten geführt?
5. Welche grundsätzlichen Maßnahmen setzen Sie, um eine
einseitige Vermittlung von Lehrinhalten im Rahmen des
Grundlehrganges für Zivildiener zu verhindern?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend weise ich darauf hin, daß ich dem § 18a Abs. 2
ZDG zufolge verpflichtet bin, die Durchführung des Grund-
lehrganges den Ländern zu übertragen. Stimmen diese einer
Übertragung nicht zu, so habe ich bestimmte Rechtsträger
damit zu betrauen. Diesem Gesetzesauftrag wurde ent-
sprochen. Die näheren Bestimmungen über die Art, Umfang und
Dauer des Grundlehrganges wurden durch Verordnung, BGBI.Nr.
352/1989, festgelegt.
Diese Verordnung wurde im Einvernehmen mit dem Hauptaus-
schuß des Nationalrates erlassen.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
zu Frage 1: Ja
zu Frage 2: Nein
Ruf den Bericht des nach § 18a ZDG zuständigen Österreichi-
schen Roten Kreuz, Landesverband Wien, sowie die Stellung-
nahme der vortragenden im Grundlehrgang wird hingewiesen
(siehe Beilage A und B).
zu Frage 3 , 4 und 5:
Nach Mitteilung des Rechtsträgers Österreichisches Rotes
Kreuz, Landesverband Wien, erhob ein Zivildienstleistender
im Grundlehrgang Februar 1995 gegen einen Vortragenden den
Vorwurf rechtsradikaler Propaganda. Die
Überprüfung ergab,
daß der vortragende Mitarbeiter des Dokumentationsarchivs
des österreichischen Widerstandes ist und rechtsradikale
Zeitschriften zur Illustration seines Grundlehrgang-Vor-
trages verwendete.
Zu Frage 5:
Die Zivildienstverwaltung stellt den gemäß § 18a ZDG beauf-
tragten Rechtsträgern Lehr- und Lernbehelfe zur Verfügung,
die von Experten erstellt würden. Überdies werden regel-
mäßig Informationsveranstaltungen für Grund Lehrgangs Leiter
abgehalten. Die Rechtsträger gemäß § 18a ZDG sind ihrer-
seits darum bemüht, durch genaue Kontrollmaßnahmen die
optimale Qualität der jährlich ca. 250 Grundlehrgänge zu
sichern.