3267/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Trinkl, Rauch-Kallat, Morak und Kolle-

gen haben am 11. November 1997 unter der Nr. 3280/J an mich eine schrift-

liche parlamentarische Anfrage betreffend Filmförderung „Abenteuer eines

Traumes“ gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß Herr Ninaus vom damalig zuständi-

gen Minister Dr. Scholten zwar eine Zusage über eine Förderung in der

Höhe von 500.000,- bekommen hat, diese jedoch, trotz Zusagen der

anderen Finanziers, nicht eingehalten wurde?

2. Warum ist es nicht zur vollständigen Auszahlung der versprochenen För-

dersumme in der Höhe von S 500.000,— an Herrn Ninaus gekommen?

3. Welche Voraussetzungen müßte Herr Ninaus erbringen, um doch noch in

den Genuß der versprochenen Fördersumme zu gelangen?

4. Wie wirkt sich die Tatsache, daß der Film „Abenteuer eines Traumes“ für

den Wiener Filmpreis vorgeschlagen wurde, auf eine mögliche weitere

Förderung aus?

5. Welche möglichen weiteren Förderungen könnte Herr Ninaus zur Finan-

zierung seines Films lukrieren?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Eine Zusage über 500.000 Schilling von seiten des damaligen Bundesministers

für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat es nach meinen Informationen nicht

gegeben.

Das genannte Projekt wurde dem unabhängigen Filmbeirat zweimal vorgelegt

und ebendort - einstimmig - als nicht förderungswürdig im Sinne der Filmförde-

rung durch die Kunstsektion (Innovation, Experiment) beurteilt.

Dessen ungeachtet hat die Kunstsektion ausnahmsweise und unpräjudiziell

100.000 Schilling mit dem Ziel zur Verfügung gestellt, der RAN-Film die Mög-

lichkeit der Inanspruchnahme bei der Innovationsförderung des ORF zu eröff-

nen.

Zu Frage 4:

Die bloße Nominierung für den „Wiener Filmpreis“ kann kein Kriterium für eine

Filmförderung im oben genannten Bereich sein.

Zu Frage 5:

Weitere Förderungen für das genannte Filmprojekt wären durch das Bundesmi-

nisterium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, die Länder bzw. die

jeweiligen Landesjugendreferate grundsätzlich möglich.