3268/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Krüger, Dr. Partik-Pablé, Dr. Preisinger
und Kollegen haben am 12. November1997 unter der Nr. 3303/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vergabekriterien zur Filmförde-
rung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Ist die Gesamtförderung für den Film „Jedermanns Fest“ durch das ÖFI
mit der 1996 genehmigten Summe und der überschreitungsreserve be-
reits erschöpft?
Wenn ja, durch welche konkreten Umstände kam es unter der Prämisse
der Wirtschaftlichkeit und dem sorgsamen Umgang von Förderungsgel-
dem zu dieser Entwicklung?
Wenn nein, in welcher Höhe beläuft sich der verbliebene Restbetrag?
2. Entspricht es den Tatsachen, daß es zu einer neuerlichen Förderung
dieses Filmes kommen soll und wie wird sich diese im Detail gliedern?
3. Hat die Wega Film für die Produktion „Der Kopf des Mohren“ außer der
Förderung plus einer Überschreitungsreserve von einer Million Schilling
von seiten des ÖFI eine nachträgliche weitere Finanzierung erhalten und
wenn ja, wie gliedert sich diese im Detail?
5. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eine solche neuerliche quasi dritte
Förderung eines Filmes durch das
ÖFI?
6. Werden Sie Schritte unternehmen, damit es in Zukunft nicht zu einer wei-
teren dritten Förderung von Produktionen unter dem Deckmantel neuer
Drehperioden seitens des ÖFI kommen wird?
Wenn ja, wie werden diese konkret aussehen?
Wenn nein, warum nicht?
7. Inwieweit wäre, Ihrer Meinung nach, eine solche Vorgangsweise der
immer fortführenden grenzenlosen Förderung und Schaffung neuer För-
derungsmöglichkeiten mit einem leistungsbezogenen, auf wirtschaftlichen
Erfolg ausgerichteten und einem auf Mitverantwortung des Regisseurs be-
ruhenden Filmförderungsmodell vereinbar?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Filmvorhaben „Jedermanns Fest“ (Regie: Fritz Lehner) wird als österrei-
chisch-französische Koproduktion (70:20:10) von der WEGA-Film mit deut-
schen und französischen Partnern hergestellt, wobei der österreichische Anteil
von ORF-Film/Fernseh-Abkommen (14 Millionen Schilling), Wiener Filmfinan-
zierungsfonds (11 Millionen Schilling), Österreichisches Filminstitut (8 Millionen
Schilling) und EURIMAGES (Europäischer Filmförderungsfonds) finanziert wird.
Außerdem wurden 1,76 Millionen Schilling Eigenmittel der WEGA Film und
5,3 Millionen Schilling an Rechtevorverkäufen in die Finanzierung der Herstel-
lungskosten von 57 Millionen Schilling eingebracht.
Das Filminstitut fördert durch einen erfolgsbedingten rückzahlbaren Zuschuß in
Höhe von 8 Millionen Schilling auf der Grundlage von Gesamtherstellungs-
kosten des Films von 57 Millionen Schilling, wovon der österreichische Anteil
40 Millionen Schilling beträgt. Weiters sieht der Förderungsvertrag eine Über-
schreitungsreserve bis zu einer Höhe von 640.000,- Schilling vor, die in An-
spruch genommen werden kann, wenn sich die Herstellungskosten aufgrund
unverschuldeter, unvorhersehbarer Umstände erhöhen. Diese Vorgangsweise
entspricht der internationalen Praxis. Die
Fördermittel des Österreichischen
Filminstitutes werden, entsprechend dem Produktionsfortschritt (z.B. Drehbe-
ginn, Drehmitte), in sechs Teilbeträgen ausbezahlt. Die Inanspruchnahme der
Überschreitungsreserve kann erst nach Vorlage und Prüfung der Endabrech-
nung erfolgen.
1996 konnten die Dreharbeiten aus verschiedensten Gründen (Schauspieler-
verpflichtungen, jahreszeitliche Bedingungen etc.) nicht zur Gänze abgeschlos-
sen werden. Dies hat dazu geführt, daß das Filminstitut bis dato nur die 1. bis
4. Förderungsrate ausbezahlt hat. Das Filminstitut hat, wie auch alle anderen
Finanzierungspartner, einer Erstreckung des Fertigstellungstermins von August
1997 auf Mai 1998 zugestimmt, die weiteren Zahlungen können nur nach Ab-
nahme des Rohschnitts, der Endabnahme und der Endabrechnung des Films
erfolgen.
Zu Frage 2:
Ein Antrag auf Erhöhung der seinerzeit beschlossenen Förderung liegt dem
Filminstitut nicht vor.
Zu Frage 3:
„Kopf des Mohren‘ (R. Paulus Manker) ist eine Produktion der WEGA Film, ge-
fördert aus Mitteln des Filminstitutes (8,57 Millionen Schilling), des ORF (Film/
Fernseh-Abkommen) (8,25 Millionen Schilling), des Wiener Filmfinanzierungs-
fonds (8,25 Millionen Schilling) und der Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
(1,22 Millionen Schilling). Die Förderungsmittel des Filminstitutes beinhalten
eine Überschreitungsreserve von 1 Million Schilling. Weiters hat die WEGA Film
einen Eigenanteil von 3,4 Millionen Schilling
eingebracht. Da mit den bestehen
den Finanzierungsmöglichkeiten die Gesamtherstellungskosten von 32,57 Schi-
lling nicht zur Gänze abgedeckt werden konnten, hat sich WEGA Film ent-
schlossen, Referenzmittel, die ihr größtenteils aus dem Film ,‚Benny‘s Video“
(R. Michael Haneke) zustanden, in diesen Film zu investieren. Ein Produzent ist
gut beraten, Referenzmittel in jenen Film einzubringen, von dem er sich einen
herausragenden wirtschaftlichen oder künstlerischen Erfolg verspricht, um dar-
aus wieder Referenzmittel zu generieren. Wie sich herausgestellt hat, wurde
diese Erwartung mit der Nominierung des Films in Cannes in der „Quinzaine
des Réalisateurs“ in erfreulichem Maße eingelöst.
Zu Frage 4:
Eine Frage 4 scheint in der Anfrage nicht auf.
Zu Frage 5:
Eine Aufstockung von Förderungsmitteln des Filminstitutes über die Über-
schreitungsreserve hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist lediglich
möglich, daß in seltenen Ausnahmefällen der Produzent über die vereinbarten
Bedingungen hinaus Qualitätsverbesserungen zugunsten einer besseren Ver-
wertbarkeit des Films durchführen möchte (Dolby Stereo-Ton, digitale Tricks
etc), die von den Finanziers anerkannt werden und von der Auswahlkomission
genehmigt werden können.
Zu Frage 6:
Es gibt keine „dritten“ Förderungen seitens des Filminstitutes unter dem „Deck-
mantel neuer Drehperiode“.
Zu Frage 7:
Immer fortführende Förderungen sind mit dem bestehenden Filmförderungsmo—
dell nicht vereinbar. Besonders deutlich wird diese Intention durch die Zielset-
zung der Novellierung des Filmförderungsgesetzes und im speziellen bei der
dort vorgesehenen ,,quasiautomatischen‘ Referenzförderung wo eine Befas—
sung von Gremien nicht vorgesehen ist. Der Produzent entscheidet über diese
Mittel alleinverantwortlich. Der Regisseur ist arbeitsrechtlich gesehen weisungs-
gebundener Arbeitnehmer der Produktion.