327/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat ANSCH0BER , Freundinnen und

 

Freunde haben am 12. April 1996 unter der Nr. 382/J an den Bun-

 

desminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfra-

 

ge betreffend "Vorkommnisse bei der Staatspolizei " gerichtet , die

 

folgenden Wortlaut hat :

 

 

" 1 . Wann wurde das Innenministerium , wann wurde der Innenmini-

ster , wann wurde der Leiter der staatspolizeilichen

Abteilung und wann wurde der Generaldirektor für die

öffentliche Sicherheit vom Erscheinen des gegenständlichen

Buches jeweils informiert?

 

2 . Enthält diese Publikation auch vertrauliche Akten , die dem

Amtsgeheimnis unterliegen? Wenn ja , welche?

 

3. Welche Konsequenzen werden im Detail aus diesem Schritt

eines Stapo-Beamten an die Öffentlichkeit gezogen?

 

4. Kann der Innenminister ausschließen , daß diese Publikation

in Absprache mit einem leitenden Beamten des Innenministeri-

ums erfolgt ist?

 

5. Wie bewertet der Innenminister die politischen Werturteile

des Autors auf Seite 26 seiner Publikation , die starke

ausländerfeindliche Tendenzen aufzeigen?

 

6. Wie bewertet der Innenminister jene Werturteile des Autors

auf Seite 132 und 133 der Publikation , daß durch die

Skartierung der Spitzelfakten durch BM Franz Löschnak "der

Staatsschutzapparat endgültig der Lächerlichkeit preisgege-

ben wurde"? Ist der Autor in die Erstellung dieser nicht

gesetzeskonformen Spitzelakten verstrickt gewesen?

 

7. Ist es richtig, wie es in der Ausgabe 12 vom 21. März 1996

der Zeitschrift NEWS heißt (S. 57) , daß der "Ex-Stapo-Chef

Uswald Kessler als Ko-Autor vermutet wird"?

 

8. Ist es richtig, daß kürzlich ein Beamter der Einsatzgruppe

zur Bekämpfung des Terrorismus wegen des Verdachts be-

trügerische Geschäfte mit Bankpapieren im Zusammenhang

mit Personen aus dem arabischen Raum bzw. Nahen 0sten ge-

tätigt zu haben, verhaftet wurde? Wenn ja, um welche kon-

kreten Vorwürfe handelt es sich dabei? Kann ausgeschlossen

werden, daß über diese Geschäfte leitende Beamte des Innen-

ministeriums seit längerer Zeit informiert waren?

 

9. Ist es richtig, daß die Vorgesetzten des EBT-Beamten über

den immensen Schuldenstand des Untergebenen informiert

waren? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Dienstaufsicht

gesetzt?

 

10. Kann ausgeschlossen werden, daß der Genannte Akten im

Zusammenhang mit seinen illegalen Geschäften vorsätzlich

manipuliert hat?"

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Am 13. 03. 1996 abends setzte BI KEMPER den Leiter der EBT davon

in Kenntnis, daß am nächsten Tag ein Buch mit dem Titel "Verrat

an Österreich" zur Auslieferung komme, dessen Autor er sei. Das

Buch behandle Fälle der Vergangenheit und beinhalte weiters ein

Kapitel, in dem er sich mit dem Zustand der Staatspolizei in kri

tischer Weise auseinandersetze. Vom Leiter der EBT wurde darauf-

hin sofort der Leiter der Gruppe C verständigt. Noch am selben

Abend kam es zu einem Gespräch zwischen KEMPER, dem Leiter der

EBT und dem Gruppenleiter C um die möglichen Folgen diese Buches

abschätzen zu können. Nach diesem Gespräch wurde der Herr Gene-

raldirektor sowie der Herr Bundesminister telefonisch informiert

 

Zu Frage 2:

 

Inwieweit das Buch vertrauliche Akteninhalte behandelt, ist der-

zeit Gegenstand gerichtlicher Ermittlungen und kann daher noch

nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 3 :

 

Aufgrund des Vorfalls wurde vom L/EBT unverzüglich eine Strafan-

zeige wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses an

die Staatsanwaltschaft Wien sowie eine Disziplinaranzeige an die

Dienstbehörde erstattet . Weiters wurde der Beamte vorläufig von

seiner Funktion als Gruppenführer entbunden und seine amtswegige

Versetzung eingeleitet.

 

Zu Frage 4 :

 

Laut den Angaben des Beamten gibt es keinen Mitautor und konnten

auch bisher keine Verdachtsmomente gegen eine andere Person er-

mittelt werden.

 

Zu Frage 5 :

 

Solange politische Werturteile keinen Einfluß auf die Aufgabener-

füllung nehmen , sind sie eine private Angelegenheit die nicht Ge-

genstand von Untersuchungen ist.

 

Zu Frage 6 :

 

Dabei handelt es sich um die private Meinung des Autors. 0b der

Autor in die Erstellung von nicht gesetzeskonformen Akten ver-

strickt war , kann nicht überprüft werden , da nicht gesetzeskon-

forme Akten im Zuge der erwähnten Aktion vernichtet wurden.

 

Zu Frage 7 :

 

Nein.

 

Zu Frage 8:

 

Ja. Von der ED0K wurde gegen den Beamten eine Anzeige wegen des

Verdachtes der Kriminellen Vereinigung, Verdacht der Begünsti-

gung, Verdacht des schweren Betruges und Verdacht des Amtsmiß-

brauches an die StA Wien erstattet. Daß leitende Beamte des BMI,

außerhalb der Ermittlungen, seit längerer Zeit informiert waren,

kann ausgeschlossen werden.

 

Zu Frage 9:

 

Nein.

 

Zu Frage 10:

 

Dies ist derzeit Gegenstand interner Ermittlungen, kann jedoch

mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.