3271/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller, Wimmer und Genossen haben

am 11.11.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 32661J betreffend „der

Effizienz von Umweltvereinbarungen" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren

Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-

zuteilen:

ad 1

Mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie ist derzeit nur eine frei-

willige Vereinbarung abgeschlossen. Es ist dies die freiwillige Vereinbarung zwi-

schen der Wirtschaftskammer Österreich, dem BMwA und dem Bundesministerium

für Umwelt, Jugend und Familie über die Verwertung von gebrauchten Personen-

und Kombinationskraftwagen (Alt PKW Recycling Vereinbarung). Darin werden eine

Rücknahmeverpflichtung des Handels, Mindestbehandlungsgrundsätze und Infor-

mationspflichten festgelegt.

ad 2

Eine Sanktion bei Nichterfüllung ist nicht vorgesehen.

ad 3

Jedenfalls erscheint eine regelmäßige Erfolgskontrolle der Ziele sowie eine allge-

mein verständliche Berichterstattung erforderlich (Publizität und Transparenz). Auch

"Vertragsstrafen" sind grundsätzlich vorstellbar.

ad 4

Eine laufende Beobachtung der Einhaltung (Zielerreichung) von

Umweltvereinbarungen ist jedenfalls erforderlich.

Als Beispiel kann die ähnlich einer freiwilligen Vereinbarung funktionierende gemäß

§ 8 AWG festgelegte Zielverordnung für Getränkeverpackungen und Restmengen an

sonstigen Verpackungen genannt werden, die quantifizierte Ziele, Stufenpläne und

regelmäßige Erfolgskontrolle vorsieht. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Ziele ist

die Setzung der erforderlichen Maßnahmen in Form einer Maßnahmenverordnung

vorgesehen.