3271/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Keppelmüller, Wimmer und Genossen haben
am 11.11.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 32661J betreffend „der
Effizienz von Umweltvereinbarungen" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mit-
zuteilen:
ad 1
Mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie ist derzeit nur eine frei-
willige Vereinbarung abgeschlossen. Es ist dies die freiwillige Vereinbarung zwi-
schen der Wirtschaftskammer Österreich, dem BMwA und dem Bundesministerium
für Umwelt, Jugend und Familie über die Verwertung von gebrauchten Personen-
und Kombinationskraftwagen (Alt PKW Recycling Vereinbarung). Darin werden eine
Rücknahmeverpflichtung des Handels, Mindestbehandlungsgrundsätze und Infor-
mationspflichten festgelegt.
ad 2
Eine Sanktion bei Nichterfüllung ist
nicht vorgesehen.
ad 3
Jedenfalls erscheint eine regelmäßige Erfolgskontrolle der Ziele sowie eine allge-
mein verständliche Berichterstattung erforderlich (Publizität und Transparenz). Auch
"Vertragsstrafen" sind grundsätzlich vorstellbar.
ad 4
Eine laufende Beobachtung der Einhaltung (Zielerreichung) von
Umweltvereinbarungen ist jedenfalls erforderlich.
Als Beispiel kann die ähnlich einer freiwilligen Vereinbarung funktionierende gemäß
§ 8 AWG festgelegte Zielverordnung für Getränkeverpackungen und Restmengen an
sonstigen Verpackungen genannt werden, die quantifizierte Ziele, Stufenpläne und
regelmäßige Erfolgskontrolle vorsieht. Bei Nichterreichen der vorgesehenen Ziele ist
die Setzung der erforderlichen Maßnahmen in Form einer Maßnahmenverordnung
vorgesehen.