3273/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Böhacker, Haigermoser und Kollegen haben am

12.11.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3302/J betreffend „Fall

„Franz Soriat““ gerichtet. Auf die — aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit — in

Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

ad 1

Diesbezüglich gab es eine Korrespondenz zwischen dem Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie und Herrn Soriat. Ich habe Herrn Soriat in einem

Schreiben vom 2. Oktober 1996 mitgeteilt, daß eine Abklärung bezüglich eventueller

Regreßansprüche im Zivilrechtsweg zu klären sei. Bezüglich der Haftung von Verur-

sachern für kontaminationen bzw. Liegenschaftseigentümern oder dessen Rechts-

vorgängern wurde Herr Soriat ebenfalls genauestens informiert. Weiters wurde Herrn

Soriat mitgeteilt, daß eine Förderung aus dem Altlastenfonds nicht möglich sei, da

ein Antrag auf Förderung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden

müsse.

ad 2-7

Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage stehen keine Ressormittel zur Verfügung.

Eventuelle Regreßansprüche sind wie schon erwähnt, auf dem Zivilrechtsweg zu

klären.