3273/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Böhacker, Haigermoser und Kollegen haben am
12.11.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3302/J betreffend „Fall
„Franz Soriat““ gerichtet. Auf die — aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit — in
Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:
ad 1
Diesbezüglich gab es eine Korrespondenz zwischen dem Bundesministerium für
Umwelt, Jugend und Familie und Herrn Soriat. Ich habe Herrn Soriat in einem
Schreiben vom 2. Oktober 1996 mitgeteilt, daß eine Abklärung bezüglich eventueller
Regreßansprüche im Zivilrechtsweg zu klären sei. Bezüglich der Haftung von Verur-
sachern für kontaminationen bzw. Liegenschaftseigentümern oder dessen Rechts-
vorgängern wurde Herr Soriat ebenfalls genauestens informiert. Weiters wurde Herrn
Soriat mitgeteilt, daß eine Förderung aus dem Altlastenfonds nicht möglich sei, da
ein Antrag auf Förderung vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden
müsse.
ad 2-7
Aufgrund dieser Sach- und Rechtslage stehen keine Ressormittel zur Verfügung.
Eventuelle Regreßansprüche sind wie schon erwähnt, auf dem Zivilrechtsweg zu
klären.