3274/AB XX.GP
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Die angesprochene Maßnahme bezieht sich auf das Verbot pyrrolizidinalkaloidhaltiger Arznei—
mittel, wobei bestimmte homöopathische Arzneimittel aus diesem Verbot ausgenommen sind.
Seit Erlassung dieses Verbotes hat sich keine Änderung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes
ergeben, die eine Aufhebung dieses Verbotes rechtfertigen könnte.
Zu den Fragen 2 und 3:
Für die verbotenen Arzneimittel gibt es zahlreiche, auch phytotherapeutische Alternativen, die —
abhängig vom jeweiligen Einzelfall — vom Arzt oder Apotheker individuell für den betroffenen
Patienten verordnet bzw. empfohlen werden können. Da nicht vorhersehbar ist, welche der zahl-
reichen Behandlungsmethoden dann im Einzelfall zur Anwendung kommen werden, ist es mir
nicht möglich, anzuführen, welche unerwünschten Wirkungen unter Umständen auftreten
könnten.
Zu Frage 4:
Mitglieder des Ausschusses für Arzneimittelsicherheit sind:
Univ.-Prof. Dr. Helmut GADNER
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang ENENKEL
Univ.-Prof. Dr. Ernst SINGER
Univ.-Prof. Dr. Rolf SCIIULTE-HERMANN
Univ.-Prof. Dr. Viktor SCHEIBER
Univ.-Prof. Dr. Peter BAUER
Univ.-Prof. Dr. Peter HUSSLEIN
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang SCHÜTZ
Univ.-Prof. Dr. Walter GEBHART
Univ.-Prof. DDr. Hans WINKLER
Univ.-Prof. Dr. Werner KLEIN
Univ.-Prof. Dr. Gerhard KAlK
Univ.-Prof. Dr. Georg STINGL
Univ.-Prof. Dr. Ernst KUBISTA
Univ.-Prof. Dr. Peter HEISTRACHER
Univ.-Prof. DDr. Wolfgang GRANINGER
Zu Frage 5:
Der Ausschuß für Arzneimittelsicherheit hat seine Empfehlung für ein Verbot pyrrolizidin—
alkaloidhaltiger Arzneimittel nach reiflicher Abwägung von Nutzen und Risiko der Anwendung
dieser Substanzen abgegeben, wobei berücksichtigt wurde, daß die durch umfangreiche wissen-
schaftliche Untersuchungen belegte Hepatotoxizität und Kanzerogenität von pyrrolizidinalkaloid—
haltigen Pflanzen, Pflanzenextrakten und Reinalkabiden ein Risiko darstellt, das für eine An—
wendung bei nicht schwerwiegenden Erkrankungen
nicht toleriert werden kann.
Zu Frage 6:
Aufgrund des derzeitigen Wissensstandes ist eine Aufhebung des Verbotes pyrrolizidinalkaloid—
haltiger Arzneimittel nicht in Aussicht genommen.