3275/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Krüger und Kollegen

betreffend Rauchverbot im Landesgericht für Strafsachen Wien,

Nr. 3346/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 und 3:

Wie mir mitgeteilt wurde, wird das durch das Tabakgesetz normierte Rauchverbot im

Landesgericht für Strafsachen Wien nunmehr beachtet.

Zu Frage 2:

Eine derartige Anweisung besteht nicht.

Zu den Fragen 4 und 5:

In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, daß dem Schutz vor Passivraucherexposition im

Rahmen der Gesundheit—, vor allem Vorsorgepolitischen Zielsetzungen meines Ressorts vor-

rangige Bedeutung zukommen muß, möchte aber auch in Erinnerung rufen, daß diese Ziel-

setzungen, insbesondere in bezug auf Kinder und Jugendliche, auch wesentlicher Beweggrund für

die im Tabakgesetz resultierende Gesetzesinitiative sowie für die entsprechenden Arbeitnehmer—

schutzrechtlichen Vorschriften waren.