3275/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Krüger und Kollegen
betreffend Rauchverbot im Landesgericht für Strafsachen Wien,
Nr. 3346/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 3:
Wie mir mitgeteilt wurde, wird das durch das Tabakgesetz normierte Rauchverbot im
Landesgericht für Strafsachen Wien nunmehr beachtet.
Zu Frage 2:
Eine derartige Anweisung besteht nicht.
Zu den Fragen 4 und 5:
In diesem Zusammenhang möchte ich festhalten, daß dem Schutz vor Passivraucherexposition im
Rahmen der Gesundheit—, vor allem Vorsorgepolitischen Zielsetzungen meines Ressorts vor-
rangige Bedeutung zukommen muß, möchte aber auch in Erinnerung rufen, daß diese Ziel-
setzungen, insbesondere in bezug auf Kinder und Jugendliche, auch wesentlicher Beweggrund für
die im Tabakgesetz resultierende Gesetzesinitiative sowie für die entsprechenden Arbeitnehmer—
schutzrechtlichen Vorschriften waren.