3278/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil,
Mag. Haupt betreffend Impfkonzept,
(Nr. 3315/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1a und 1b:
Das Impfkonzept des Ressorts sieht eine möglichst lückenlose Durchimpfung aller Kinder von der
Geburt bis zum Ende der Schulpflicht gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus
Influenza b, Kinderlähmung, Hepatitis B sowie Masern, Mumps und Röteln vor. Angestrebt sind
hier insbesondere die Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen bei Säuglingen, Klein—
kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.
Zu Frage 1c:
Grundlage für die Auswahl des Impfstoffes ist die Ausrottungsstrategie der WHO für Kinder—
lähmung, sowie eine breite Durchimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Haemophilus
influenzae b. Bevorzugt werden Impfstoffe, bei welchen mit möglichst wenig Stichen gegen
möglichst viele Krankheiten gleichzeitig geimpft werden kann (Kombinationsimpfstoffe).
Zu Frage 1d:
Die Kosten für die Impfstoffe werden ab 1998 zu zwei Dritteln vom Bund, zu einem Sechstel von
den Ländern und einem Sechstel vom
Hauptverband getragen.
Zu Frage 1e:
In Abhängigkeit vom Alter der Impflinge sind bevorzugt mit der Durchführung der Impfungen
öffentliche Stellen wie Schulen, Mütterberatungsstellen usw. betraut. Es bleibt den Ländern
überlassen, wie weit sie in ihrem Bereich zur Umsetzung des Impfkonzeptes auch die nieder-
gelassene Ärzteschaft einbeziehen.
Zu Frage 2:
Die Impfstatistik für das Jahr 1996 ist in der Anlage beigeschlossen, für das Jahr 1997 liegt sie
noch nicht vor. Bemerkt wird, daß durch die Impfstatistik nur öffentliche Impfungen erfaßt
werden. Über Impfungen, die im privaten Bereich durchgeführt werden, liegt keine Statistik vor.
Zu Frage 3
Hinsichtlich der Kinderlähmung soll das Ausrottungsziel der WHO bis zum Jahr 2000 unterstützt
werden.
Für Diphtherie, Wundstarrkrampf; Keuchhusten, Haemophilus influenzae b wird eine lückenlose
Durchimpfung der Säuglinge angestrebt.
Für Masern, Mumps und Röteln wird eine Durchimpfung bis zum Ende des 2. Lebensjahres, für
nichtgeimpfte Kinder früherer Geburtenjahrgänge bis zum Schuleintritt angestrebt.
Für Hepatitis B sieht das Impfziel eine Durchimpfung aller Kinder bis zur Pubertät vor.
Zu Frage 4a:
Die Entwicklung von Impfstoffen wurde von meinem Ressort nicht gefördert.
Zu Frage 4b:
Bemerkt wird, daß mein Ressort den Einsatz von Impfstoffen gegen die einzelnen Krankheiten
nicht fördert, sondern daß die
Impfstoffe angekauft werden.
Für die einzelnen Krankheiten wurden im Jahr 1996 folgende Beträge (gerundet) aufgewendet:
Masern—Mumps—Röteln 522,250 Mio., Di—Te—Pe 53,250 Mio., Röteln 5 1,700 Mio. und Polio
55,000Mio.
Im Jahr 1997 wurde von folgendem Bedarf (gerundet) ausgegangen: Masern—Mumps—Röteln
5 33,400 Mio., Di—Te—Pe S 3,200 Mio., Röteln 5 1,500 Mio. und Polio 55,900 Mio. Da das
Budgetjahr noch nicht abgeschlossen ist, liegen die endgültigen Beträge für das Jahr 1997 derzeit
noch nicht vor.
ZudenFragen4cund4d:
Nach den Vereinbarungen mit den Ländern über die Durchführung der öffentlichen Impfungen in
den Jahren 1996 und 1997 wurde vom Bund der Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Abwick-
lung der Impfungen in den Bundesländern erfolgte in Verantwortung der einzelnen Ländern nach
den vorhandenen Strukturen, wobei es entsprechend der föderalen Struktur des österreichischen
Gesundheitswesens in einigen Ländern sowohl zu Impfaktionen in Gesundheitsämtern als auch
bei niedergelassenen Ärzten gekommen ist. Förderungen meines Ressorts für diese Zwecke
wurden nicht gewährt.
Zu Frage 5:
Darüber liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.
Zu Frage 6:
Diese Zahlen wären zuständigkeitshalber vom jeweiligen Land zu erfragen.
Zu Frage 7a;
Die Kosten der Impfstoffe für den Bund werden rd. S 80,000 Mio. betragen.
Zu Frage 7b:
Die Kosten der Impfstoffe für den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
werden rd. S 20,000 Mio. betragen.
Zu Frage 7c:
Die Kosten der Impfstoffe für die Länder insgesamt werden rd. S 20,000 Mio. betragen, wobei
die einzelnen Länder nur die Impfstoffe zu bezahlen haben, die auch in ihrem Bereich verimpft
werden.
Zu Frage 7d:
Weitere Stellen werden in die Finanzierung der Impfstoffe nicht eingebunden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Alle Impfaktivitäten werden unter Koordinierung der zuständigen Abteilung meines Ressorts
gemeinsam mit allen organisierenden Stellen Bund, Länder und Hauptverband) durchgeführt.
"Doppelgleisigkeiten“ sind wohl auch dadurch auszuschließen, als nicht davon ausgegangen
werden kann, daß sich Personen mehrfach gegen ein und dieselbe Erkrankung impfen lassen.
Bislang wurden vom Gesundheitsressort nur die Impfstoffe für die Masern—, Mumps— und
Rötelimpfung, die Rötelimpfung von Mädchen vor Schulabgang und die Auffrischungs—
impfungen von Schulkindern gegen Diphtherie und Tetanus bezahlt. Aus diesen Gründen haben
die Länder teilweise eigene Initiativen gesetzt (z.B. DTP/Hib-Impfung). Ab 1998 wird das Impf—
konzept gemeinsam vom Bund mit den Ländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungs—
träger finanziert, wobei die federführende Koordinierung bei meinem Ressort liegt. Alle
Maßnahmen, somit auch jene, welche gezielt zur Schließung von Impflücken geplant werden,
sind daher von zentraler Stelle zu koordinieren.
Zu Frage 10:
Grundsätzlich sieht das Impfkonzept vor, daß die Grundimmunisierung und Auffrischungen bei
Kindern und Jugendlichen gratis für die Betroffenen sind. Die Form der administrativen Ab-
wicklung ist Sache der Länder.
Zu Frage 11:
Ja. Es ist jedoch während des 1. Halbjahres für einzelne Impfungen mit Übergangsregelungen zu
rechnen, was aber der Realisierung des Gesamtkonzeptes nicht entgegensteht.