3278/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil,

Mag. Haupt betreffend Impfkonzept,

(Nr. 3315/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1a und 1b:

Das Impfkonzept des Ressorts sieht eine möglichst lückenlose Durchimpfung aller Kinder von der

Geburt bis zum Ende der Schulpflicht gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Haemophilus

Influenza b, Kinderlähmung, Hepatitis B sowie Masern, Mumps und Röteln vor. Angestrebt sind

hier insbesondere die Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen bei Säuglingen, Klein—

kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Zu Frage 1c:

Grundlage für die Auswahl des Impfstoffes ist die Ausrottungsstrategie der WHO für Kinder—

lähmung, sowie eine breite Durchimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Haemophilus

influenzae b. Bevorzugt werden Impfstoffe, bei welchen mit möglichst wenig Stichen gegen

möglichst viele Krankheiten gleichzeitig geimpft werden kann (Kombinationsimpfstoffe).

Zu Frage 1d:

Die Kosten für die Impfstoffe werden ab 1998 zu zwei Dritteln vom Bund, zu einem Sechstel von

den Ländern und einem Sechstel vom Hauptverband getragen.

Zu Frage 1e:

In Abhängigkeit vom Alter der Impflinge sind bevorzugt mit der Durchführung der Impfungen

öffentliche Stellen wie Schulen, Mütterberatungsstellen usw. betraut. Es bleibt den Ländern

überlassen, wie weit sie in ihrem Bereich zur Umsetzung des Impfkonzeptes auch die nieder-

gelassene Ärzteschaft einbeziehen.

Zu Frage 2:

Die Impfstatistik für das Jahr 1996 ist in der Anlage beigeschlossen, für das Jahr 1997 liegt sie

noch nicht vor. Bemerkt wird, daß durch die Impfstatistik nur öffentliche Impfungen erfaßt

werden. Über Impfungen, die im privaten Bereich durchgeführt werden, liegt keine Statistik vor.

Zu Frage 3

Hinsichtlich der Kinderlähmung soll das Ausrottungsziel der WHO bis zum Jahr 2000 unterstützt

werden.

Für Diphtherie, Wundstarrkrampf; Keuchhusten, Haemophilus influenzae b wird eine lückenlose

Durchimpfung der Säuglinge angestrebt.

Für Masern, Mumps und Röteln wird eine Durchimpfung bis zum Ende des 2. Lebensjahres, für

nichtgeimpfte Kinder früherer Geburtenjahrgänge bis zum Schuleintritt angestrebt.

Für Hepatitis B sieht das Impfziel eine Durchimpfung aller Kinder bis zur Pubertät vor.

Zu Frage 4a:

Die Entwicklung von Impfstoffen wurde von meinem Ressort nicht gefördert.

Zu Frage 4b:

Bemerkt wird, daß mein Ressort den Einsatz von Impfstoffen gegen die einzelnen Krankheiten

nicht fördert, sondern daß die Impfstoffe angekauft werden.

Für die einzelnen Krankheiten wurden im Jahr 1996 folgende Beträge (gerundet) aufgewendet:

Masern—Mumps—Röteln 522,250 Mio., Di—Te—Pe 53,250 Mio., Röteln 5 1,700 Mio. und Polio

55,000Mio.

Im Jahr 1997 wurde von folgendem Bedarf (gerundet) ausgegangen: Masern—Mumps—Röteln

5 33,400 Mio., Di—Te—Pe S 3,200 Mio., Röteln 5 1,500 Mio. und Polio 55,900 Mio. Da das

Budgetjahr noch nicht abgeschlossen ist, liegen die endgültigen Beträge für das Jahr 1997 derzeit

noch nicht vor.

ZudenFragen4cund4d:

Nach den Vereinbarungen mit den Ländern über die Durchführung der öffentlichen Impfungen in

den Jahren 1996 und 1997 wurde vom Bund der Impfstoff zur Verfügung gestellt. Die Abwick-

lung der Impfungen in den Bundesländern erfolgte in Verantwortung der einzelnen Ländern nach

den vorhandenen Strukturen, wobei es entsprechend der föderalen Struktur des österreichischen

Gesundheitswesens in einigen Ländern sowohl zu Impfaktionen in Gesundheitsämtern als auch

bei niedergelassenen Ärzten gekommen ist. Förderungen meines Ressorts für diese Zwecke

wurden nicht gewährt.

Zu Frage 5:

Darüber liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.

Zu Frage 6:

Diese Zahlen wären zuständigkeitshalber vom jeweiligen Land zu erfragen.

Zu Frage 7a;

Die Kosten der Impfstoffe für den Bund werden rd. S 80,000 Mio. betragen.

Zu Frage 7b:

Die Kosten der Impfstoffe für den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

werden rd. S 20,000 Mio. betragen.

Zu Frage 7c:

Die Kosten der Impfstoffe für die Länder insgesamt werden rd. S 20,000 Mio. betragen, wobei

die einzelnen Länder nur die Impfstoffe zu bezahlen haben, die auch in ihrem Bereich verimpft

werden.

Zu Frage 7d:

Weitere Stellen werden in die Finanzierung der Impfstoffe nicht eingebunden.

Zu den Fragen 8 und 9:

Alle Impfaktivitäten werden unter Koordinierung der zuständigen Abteilung meines Ressorts

gemeinsam mit allen organisierenden Stellen Bund, Länder und Hauptverband) durchgeführt.

"Doppelgleisigkeiten“ sind wohl auch dadurch auszuschließen, als nicht davon ausgegangen

werden kann, daß sich Personen mehrfach gegen ein und dieselbe Erkrankung impfen lassen.

Bislang wurden vom Gesundheitsressort nur die Impfstoffe für die Masern—, Mumps— und

Rötelimpfung, die Rötelimpfung von Mädchen vor Schulabgang und die Auffrischungs—

impfungen von Schulkindern gegen Diphtherie und Tetanus bezahlt. Aus diesen Gründen haben

die Länder teilweise eigene Initiativen gesetzt (z.B. DTP/Hib-Impfung). Ab 1998 wird das Impf—

konzept gemeinsam vom Bund mit den Ländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungs—

träger finanziert, wobei die federführende Koordinierung bei meinem Ressort liegt. Alle

Maßnahmen, somit auch jene, welche gezielt zur Schließung von Impflücken geplant werden,

sind daher von zentraler Stelle zu koordinieren.

Zu Frage 10:

Grundsätzlich sieht das Impfkonzept vor, daß die Grundimmunisierung und Auffrischungen bei

Kindern und Jugendlichen gratis für die Betroffenen sind. Die Form der administrativen Ab-

wicklung ist Sache der Länder.

Zu Frage 11:

Ja. Es ist jedoch während des 1. Halbjahres für einzelne Impfungen mit Übergangsregelungen zu

rechnen, was aber der Realisierung des Gesamtkonzeptes nicht entgegensteht.