3279/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Guggenberger
und Genossen betreffend Heilmasseure,
(Nr.3317/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Wie in der Präambel der Anfrage zutreffend festgehalten ist, besteht seitens der Berufsgruppe der
medizinisch—technischen Fachkräfte seit längerer Zeit der Wunsch nach Verlängerung der Aus-
bildung auf drei Jahre. Ein diesbezüglich vom Gesundheitsressort 1996 zur Diskussion gestellter
Vorentwurf eines neuen MTF—Gesetzes fand aber keine Zustimmung der Länder ( eine Ausbil—
dungsverlängerung wurde in den Stellungnahmen der Länder überwiegend aus Kostengründen
abgelehnt bzw. problematisiert).
1997 wurden daher in Zusammenarbeit mit Berufsvertretern verschiedene Modelle bzw. Alter—
nativmodelle erarbeitet und zur Diskussion gestellt.
Zwischenzeitlich eingeholte Stellungnahmen sowohl der Länder als auch der Berufsvertretungen
zeigten aber, daß für eine Konsensfindung noch weitere intensive Fachgespräche notwendig sein
werden; insbesondere die Kostentragung für jede Art der Verlängerung von Ausbildungen wird
von den Ländern nach wie vor abgelehnt
bzw. problematisiert.
Ein konkreter Zeitrahmen für die Umsetzung dieses Reformvorhabens kann daher im gegen-
wärtigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Der medizinisch—technische Fachdienst umfaßt derzeit Tätigkeiten bzw. Hilfeleistung in drei
Bereichen: im Labor—, Röntgen— und Physiko—Bereich. In letzterem Bereich ist auch der Heil—
bademeister und Heilmasseur im beschränkten Umfang tätig.
Insofern steht die Frage eine Neuregelung der Heilmasseurausbildung in engem Zusammenhang
mit dem Berufsbild des medizinisch—technischen Fachdienstes.
Wie bereits erwähnt, bedarf es aber zur konkreten Realisierung des Reformvorhabens noch
weiterer intensiver Fachgespräche, so daß Fragen der Konsensfindung insbesondere mit den
Berufsgruppen und den Ländern — vor allem im Hinblick auf finanzielle Implikationen — derzeit
noch nicht beantwortet werden können.