328/AB

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold

und Kollegen vom 15. März 1996, Nr. 299/J, betreffend Kaputtsparen

des Agrarbereichs, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

 

Es wurden derzeit keine Kürzungen im Agrarbudget beschlossen. Auf-

grund derzeit vorliegender Schätzungen gibt es einen Minderver-

brauch von 700 Mio ECU im EAGFL-Garantie gegenüber der Agrarleit-

linie. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Ausgaben für ''Ziel

5 a" von der Rubrik 2 (interne Politikbereiche) der finanziellen

Vorausschau unter die Rubrik 1 (Agrarleitlinie) zu subsumieren.

 

Dieser Vorschlag ist im Rat ECOFIN auf heftigsten Widerstand ge-

stoßen. Österreich hat sich gegen diesen Vorschlag ausgesprochen,

da bei Durchführung dieses Vorschlages die Gefahr besteht, die

Agrarleitlinie zu überschreiten.

 

Auswirkungen auf EU-Agrarförderungszuteilungen an Österreich im

Sinne Ihrer Anfrage sind nicht zu erwarten. Grundsätzlich ist fest-

zustellen, daß jene Mittel, die Österreich im Rahmen der Zielge-

biete-Förderungen sowie im Bereich der Marktordnung und der Um-

weltförderung von der EU zu erhalten hat , in voller Höhe bereitge-

stellt werden.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7 :

 

Zur Realisierung des ÖPUL gelangten bis Ende März 1996 nicht - wie

geplant - 5,53 Mrd. Schilling, sondern insgesamt ca. 7,3 Mrd.

Schilling (Mittel der EU sowie Bundes- und Landesmittel) zur Aus-

zahlung. Für die Jahre 1996 und 1997 wird dafür ein Gesamtrahmen in

Höhe von jeweils 7,4 Mrd. Schilling zur Verfügung stehen. ieser

Betrag wurde durch die intensive Teilnahme der Betriebe am ÖPUL

notwendig. Für eventuelle, diesen Rahmen überschreitende Erforder-

nisse ist im Bundesfinanzgesetz eine Ermächtigung zur Budgetüber-

schreitung gegen Bedeckung aus dem Agrarbudget im Ausmaß von 600

Mio Schilling (Bundesmittel) vorgesehen.

 

Für die ÖPUL-Maßnahmen mit Ausnahme der "Förderung von Betrieben

mit biologischer Wirtschaftsweise" und "Verzicht auf Wachstumsregu-

latoren auf ausgewählten Einzelflächen" (letzteres, wenn der Be-

trieb bereits im Vorjahr an dieser Förderungsmaßnahme teilgenommen

hat) gibt es einen weitgehenden Einstiegsstopp, der auf die gegen-

wärtigen budgetären Möglichkeiten des Bundes und der Länder bedacht

nimmt. Für bestimmte, regional differenzierte Maßnahmen (wie etwa

"Pflege ökologisch wertvoller Flächen" ) haben einzelne Bundesländer

unterschiedliche Ausnahmen vom Einstiegsstopp festgelegt.

 

Zu den Fragen 8 und 9 :

 

Es ist keine Kürzung des EU-Strukturfonds um 700 Mio ECU, die den

EAGFL-Ausrichtung betrifft, bekannt . Hinsichtlich der für Öster-

reich in diesem Bereich vorgesehenen Mittel bestehen im EU-Haushalt

Verpflichtungsermächtigungen bis zum Jahr 1999 . Die für Österreich

zur Verfügung stehenden Mittel wurden mit Genehmigung der EU-Kom-

mission festgelegt .