3282/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3321 /J betreffend

Kontrollstalion Kundl, welche die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Mag. Guggenberger,

Mag. Wurm, Tegischer und Genossen am 14.11.1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Im August 1995 wurden dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten erstmals Planungsunterlagen in Form einer Generellen Studie übermittelt. Die gegenständlichen Kontrollstellen sind im Bereich der bestehenden Autobahnparkplätze Kundl –Fahrtrichtung Innsbruck) und Radfeld (Fahrtrichtung Kufstein) geplant. Die Gesamtinvestitionskosten für die Errichtung einer LKW—Gewichtskontrollanlage (inklusive Parkplatzausbau) werden dabei mit ca. öS 26 Mio. veranschlagt.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die Bundesstraßenverwaltung Tirol hat das Projekt Kundl beim Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten beantragt.

Antwort zu den Punkten 4, 5, 6 und  7 der Anfrage:

Die Bearbeitung des beantragten Projektes ist ausschließlich auf Beamtenebene und mit

fachlichen Argumenten erfolgt. interventionen sind dabei nicht eingeflossen.

Antwort zu den Punkten 8, 9 und 10 der Anfrage:

Nach der EG—Verordnung Nr.3556/91 “Abbau der Grenzkontrollen der Mitgliedsstaaten” sind

Kfz- und Wiegekontrollen an Grenzübergängen (EU -Innengrenzen) nicht mehr gestattet.

Daher wäre die Verwendung der vorhandenen Grenzkontrolleinrichtungen bei Kufstein-

Kiefersfelden EU-rechtlich nicht möglich.