3283/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3341/J betreffend
behindertengerechte Adaption des BRG - Leoben, welche die Abgeordneten Wallner, Dr.
Antoni und Genossen am 14.11.1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren
Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die baulichen Erfordernisse sind seitens der BGV I-Dienststelle erfaßt, wurden jedoch mangels
eines konkreten Antrages des LSR für Steiermark bisher nicht realisiert. Für die
behindertengerechte Adaptierung wäre der Einbau eines Aufzuges und die Errichtung einer
Rampe erforderlich, Behinderten-WC ist vorhanden. Die Kosten berufen sich auf ca. öS 2,0
Mio.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Im Bereich des Bundeshochbaues wird grundsätzlich die ÖNorm B 1600 angewendet. So wird
bei Neu- und Umbauten sowie Generalsanierungen von Bundesgebäuden „barrierefreies
Bauen" praktiziert.
Darüber hinaus werden laufend durch Einzelmaßnahmen im Zuge der Instandhaltung
behindertengerechte Adaptierungen (Einbau von Aufzügen, Schrägaufzügen, WC-Umbauten,
Rampen, etc.) durchgeführt.
Bei Einzelmaßnahmen ist jedoch eine entsprechende Absichtserklärung durch das
Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten bzw. Landesschulrat
Voraussetzung, um rechtzeitig die erforderlichen baulichen Maßnahmen setzen zu können.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Je nach Erfordernis wären Behindertenaufzug, Schrägaufzug, Rampen, Behinderten-WC,
Beschilderung etc. als notwendig zu bezeichnen. Diese Maßnahmen werden in der Regel und
bei Bedarf auch eingesetzt.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Hilfestellung durch Lehrer und Mitschüler bzw. anderer Organisationen sind eine
wünschenswerte Ergänzung für entsprechende bauliche Maßnahmen
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Derzeit nicht. Nach konkretem Bekanntwerden solcher Fälle konnte bisher zumeist kurzfristig
Abhilfe durch Setzung von entsprechenden baulichen Maßnahmen oder durch organisatorische
Maßnahmen geschaffen werden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Die in der Antwort zu Punkt 2 der Anfrage genannten Maßnahmen werden 1998 einer
Realisierung zugeführt werden. Für die finanzielle Bedeckung wurde Vorsorge getroffen.
Die Benützbarkeit wird voraussichtlich noch 1998 gegeben sein.