3284/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen
betreffend Folgekosten der Reproduktionsmedizin,
(Nr.3325/1)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Vorweg möchte ich festhalten, daß unter reproduktionsmedizinischen Methoden neben der In—
Vitro—Fertilisation auch die heterologe Insemination und die Hormonbehandlung zu verstehen
sind. Die Medizin kann heute Paaren, deren Kinderwunsch bislang unerfüllt blieb, durch die An—
wendung reproduktionsmedizinischer Methoden zu Nachkommen verhelfen. Unter Beachtung der
entsprechenden rechtlichen Regelungen und der ethischen Grundsätze ist daher die Anwendung
reproduktionsmedizinischer Methoden grundsätzlich zu befürworten.
Meinem Ressort stehen keine Daten zur Verfügung, wieviele Schwangerschaften in Österreich
durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung zustandekommen. Dementsprechend können auch
die Fragen nach Mehrlingsgeburten durch die Anwendung derartiger Methoden nicht beantwortet
werden.
Nachfolgend eine Aufschlüsselung der in Österreich insgesamt vorkommenden Mehrlings—
geburten:
|
|
Geburten insges. |
Zwillingsgeb. |
Drillingsgeb. |
Vierlingsgeb. |
|
1950 |
108.849 |
1.340 |
17 |
|
|
1960 |
126.481 |
1.356 |
12 |
|
|
1970 |
112.404 |
1.022 |
8 |
|
|
1980 |
90.662 |
796 |
8 |
|
|
1990 |
89.816 |
929 |
17 |
|
|
1993 |
94.529 |
967 |
21 |
2 |
|
1994 |
91.594 |
1.083 |
21 |
1 |
|
1995 |
87.966 |
1.048 |
16 |
4 |
|
1996 |
88.132 |
1.019 |
27 |
1 |
Daraus läßt sich ableiten, daß in den letzten Jahrzehnten bei leicht sinkenden Geburtenraten die
Anzahl der Mehrlingsgeburten weitgehend unverändert blieb. Absolut gesehen bedeutet dies eine
geringfügige Erhöhung der Mehrlingsgeburten. Inwiefern diese auf die Anwendung
reproduktionsmedizinischer Maßnahmen zurückzuführen ist, kann aus den Zahlen jedoch nicht
abgeleitet werden. Eine erhöhte Rate an Mehrlingsgeburten durch die Anwendung verschiedener
reproduktionsmedizinischer Methoden kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Den WHO—Empfehlungen entsprechend werden auf Grund des Hebammengesetzes nur die
Geburtenfälle lebendgeburt, Totgeburt und Fehlgeburt, nicht jedoch Frühgeburt unterschieden.
Statistische Rückschlüsse auf Frühgeburten können nur auf Grund der Erhebung des Geburts—
gewichtes und der Schwangerschaftsdauer getroffen werden. Eine Aufschlüsselung der Mehr—
lingsgeburten nach diesen Parametern liegt meinem Ressort nicht vor.
Zu den Fragen 5 bis 8
Die Beantwortung dieser Fragen ist mir mangels entsprechender Daten nicht möglich.