3287/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl und
Kollegen vom 13.11.1997, Nr. 3312/J, betreffend sinnhaftigkeit und
Wirksamkeit diverser AMA-Gütesiegel, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Bevor ich auf Ihre Fragen im einzelnen eingehe, darf ich ein-
leitend feststellen:
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat sich in
der Debatte um Gentechnik im biologischen Landbau stets dafür
eingesetzt, daß die Verfahren des biologischen Landbaus frei von
gentechnisch veränderten Mikroorganismen sind. Eine völlige „Gen
technikfreiheit“ ist aber, wie auch die Unterkommission „BIO“ der
Kommission zur Herausgabe des
Österreichischen Lebensmittelbuches
(Codexkommission) festgestellt hat, schon auf Grund unvermeidbarer
Umwelteinflüsse nicht möglich. Eine wie von Ihnen angesprochene
umfassende Garantie wird deshalb auch zukünftig nicht verwirklich-
bar sein. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird
auch weiterhin die positiven Ansätze des Biolandbaues auszubauen
versuchen.
Aufgabe der AMA-Marketing GmbH in diesem Zusammenhang ist es, dem
Kunden durch die Verleihung einheitlicher Gütesiegel entsprechende
Produktwahrheit und Produktsicherheit zu gewähren. Die Kontrollen,
ob die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden,
obliegen aber nicht der AMA, sondern den für die Vollziehung
zuständigen Behörden des Bundeskanzleramtes. Dies gilt sowohl für
den Bereich der uGentechnikil, wie auch für den ebenfalls von Ihnen
angesprochenen Teilbereich des Frischfleisches.
Zur Kennzeichnung von „gentechnisch verändertem Saatgut“, darf ich
folgendes feststellen:
In der Europäischen Kommission werden die Saatgutverkehrsrichtli-
nien auf Grundlage der Stellungnahme des Europäischen Parlaments
diskutiert. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
hat im Dezember 1997 einen Diskussionsentwurf auf Basis des Vor-
schlages des Europäischen Parlaments einem eingeschränkten Adres-
satenkreis zu einer Vorbegutachtung vorgelegt, der die Kennzeich-
nung gentechnisch veränderter Sorten beinhaltet. Die Beschlußfas-
sung einer derartigen EU-Regelung soll jedenfalls erfolgen.
Unabhängig davon hat das Bundesministerium für Land- und Forst-
wirtschaft auf Basis der Entschließung des Nationalrates vom
14.Mai 1997 veranlaßt, daß die Kennzeichnung der jetzt einge-
tragenen Sorten vorgenommen wird. Diese Kennzeichnung hat ergeben,
daß wir in Österreich keine
genmodifizierte Sorte haben.
Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Sofort nach Bekanntwerden des von Ihnen in der gegenständlichen
Anfrage erwahnten Verdachtes auf Grund einer Meldung von Kontroll-
organen der AMA-Marketing GmbH, wurden die notwendigen Schritte
zur Information der zuständigen Behörden gesetzt. Die erforder-
lichen Recherchen durch die Veterinärverwaltung (Bundeskanzleramt)
wurden aber erst später eingeleitet.
In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß weder die AMA noch die
AMA-Marketing GmbH bis dato eine offizielle Mitteilung über den
Ausgang dieser Untersuchungen erhalten haben.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die einschlägige Gütesiegelrichtlinie trifft folgende Regelung:
- Bei Fleischerbetrieben mit Eigenschlachtung muß es sich aus-
schließlichumheimischeSchlachttierebzw.heimischesFleisch
handeln. Der Landwirt muß bestätigen, daß die Tiere in Öster-
reich geboren und gehalten wurden.
- Für Fleischerbetriebe mit Zukauf von Schlachthälften und Fleisch
gilt, daß diese nur Gütezeichen-Fleisch von Gütezeichenschlacht-
und Zerlegebetrieben gemäß den „Richtlinien Frischfleisch“ zu-
kaufen dürfen. Diese Richtlinien fordern ihrerseits, daß das
Jungtier in der im Ursprungsteil des Gütesiegels angegeben Regi-
on, beim österreichischen AMA-Gütesiegel somit inÖsterreichge-
borenundgemästet wurde. Weiters können solche Fleischerbetrie-
be auch Zukäufe für andere Abnehmer tätigen, wenn es sich dabei
ausschließlich um heimischeWare handelt.
Schließlich gilt für zerlegebetriebe mit einer Jahreszerlegung
von mehr als 250 t, daß ausschließlichheimischesFleischbzw.
Schlachthälften zerlegt und verarbeitet werden dürfen.
Daraus ergibt sich, daß sich in AMA-Gütesiegel-Fleischerbetrieben
kein ausländisches Fleisch befinden darf. Dies wird durch Kontrol-
len in zweifacher Hinsicht ausgeschlossen:
Erstens hat jeder Betrieb, der die Verleihung des AMA-Gütesiegels
beantragt, eine privatrechtliche Vereinbarung mit einem Fleisch-
untersuchungstierarzt zu treffen. Darüber hinaus erfolgt danach
eine weitere Kontrolle durch die von der AMA-Marketing GmbH
beauftragte SGS-Austria. Diese hat auch den von Ihnen angesproche-
nen Sachverhalt aufgeklärt. Aus diesem Grund hat die AMA-Marketing
GmbH den von Ihnen angeführten Betrieb mit sofortiger Wirkung aus
ihrem Programm ausgeschlossen. Handlungsbedarf seitens des Bundes-
ministeriums für Land- und Forstwirtschaft besteht deshalb nicht.
Zu Frage 5:
Selbstverständlich kontrolliert die AMA-Marketing GmbH im Rahmen
ihrer Gütesiegelüberprüfungen auch die Einhaltung der lebens-
mittelrechtlichen Bestimmungen. Neben den Kontrollen gemäß
Prüfstellenverzeichnis der ARGE Qualitätsarbeit und den in den
spezifischen Richtlinien festgehaltenen Kontrollinstanzen wird im
Zuge der Überprüfung jede Auffälligkeit bezüglich eines Verdachtes
der Nichterfüllung gesetzlicher Vorschriften miterfaßt und an die
zuständigen Behörden weitergeleitet. Darüber hinaus prüft auch der
Verein für Konsumenteninformation die Gütesiegelprodukte der AMA
und legt Bericht.
Die Vollziehung des Lebensmittel- sowie des Fleischuntersuchungs-
gesetzes liegt aber im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzler-
amtes.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Wie bereits in der Beantwortung der vorhergehenden Fragen aus-
geführt, findet eine große Anzahl von verschiedenen Prüfungen je
nach Art des Produktes, gegliedert in Prüfungsabschnitte in und
außerhalb der Betriebe, im Rahmen der Verleihung des AMA-Güte-
siegels statt. Auf Grund dieser Kontrollen werden auch Korrektur-
maßnahmen veranlaßt.
Eine Auflistung sämtlicher im Laufe der Überwachung durchgeführten
Kontrollschritte bezogen auf jedes einzelne Fleischstück, würde
den Rahmen der Anfragebeantwortung sprengen. Das Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft verfügt zudem auch nicht selbst über
diese Kontrollberichte.
Zu den Fragen 11 und 12:
Es ist dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht
bekannt, daß der von Ihnen in Ihrer Anfrage erwähnte Betrieb das
AMA-Gütesiegel hat. Es liegt nur ein Bericht der Medien vor,
wonach ein soja- und fleischverarbeitender Betrieb regelwidriger-
weise das AMA-Biozeichen verwenden dürfte. Nähere Informationen
liegen weder dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
noch der AMA vor.
Nach der geltenden Rechtslage für die Bioproduktion (insbesondere
Vo 2092/91> ist Gentechnikfreiheit kein zwingendes Erfordernis,
weshalb es auch keine verpflichtenden Kontrollen gibt. Inwieweit
freiwillige Kontrollen durchgeführt werden bzw. inwieweit die
Bioverbände für ihre Mitglieder derartige Kontrollen vorsehen,
kann von Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft nicht beurteilt werden.
Zu den Fragen 13 und 14:
Diese Fragen können vom Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft nicht beantwortet werden, da sie eine Privatangelegenheit
des Herrn Dr. Mikinovic beinhalten und keinen Gegenstand der Voll-
ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG darstellen.
Zu Frage 15:
Von den ca. ATS 12 Mio AMA-Marketingbeiträgen wurden ATS 6 Mio für
eine mit den Bioverbanden abgetrennte spezielle TV-Kampagne
investiert. Die verbleibenden Mittel wurden für zahlreiche Infor-
mationsbroschüren, Verkaufsförderungsaktionen (Bio-Rindfleisch),
Bio-Messen etc. aufgewendet.