3287/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gradwohl und

Kollegen vom 13.11.1997, Nr. 3312/J, betreffend sinnhaftigkeit und

Wirksamkeit diverser AMA-Gütesiegel, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

Bevor ich auf Ihre Fragen im einzelnen eingehe, darf ich ein-

leitend feststellen:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft hat sich in

der Debatte um Gentechnik im biologischen Landbau stets dafür

eingesetzt, daß die Verfahren des biologischen Landbaus frei von

gentechnisch veränderten Mikroorganismen sind. Eine völlige „Gen

technikfreiheit“ ist aber, wie auch die Unterkommission „BIO“ der

Kommission zur Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches

(Codexkommission) festgestellt hat, schon auf Grund unvermeidbarer

Umwelteinflüsse nicht möglich. Eine wie von Ihnen angesprochene

umfassende Garantie wird deshalb auch zukünftig nicht verwirklich-

bar sein. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft wird

auch weiterhin die positiven Ansätze des Biolandbaues auszubauen

versuchen.

Aufgabe der AMA-Marketing GmbH in diesem Zusammenhang ist es, dem

Kunden durch die Verleihung einheitlicher Gütesiegel entsprechende

Produktwahrheit und Produktsicherheit zu gewähren. Die Kontrollen,

ob die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden,

obliegen aber nicht der AMA, sondern den für die Vollziehung

zuständigen Behörden des Bundeskanzleramtes. Dies gilt sowohl für

den Bereich der uGentechnikil, wie auch für den ebenfalls von Ihnen

angesprochenen Teilbereich des Frischfleisches.

Zur Kennzeichnung von „gentechnisch verändertem Saatgut“, darf ich

folgendes feststellen:

In der Europäischen Kommission werden die Saatgutverkehrsrichtli-

nien auf Grundlage der Stellungnahme des Europäischen Parlaments

diskutiert. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

hat im Dezember 1997 einen Diskussionsentwurf auf Basis des Vor-

schlages des Europäischen Parlaments einem eingeschränkten Adres-

satenkreis zu einer Vorbegutachtung vorgelegt, der die Kennzeich-

nung gentechnisch veränderter Sorten beinhaltet. Die Beschlußfas-

sung einer derartigen EU-Regelung soll jedenfalls erfolgen.

Unabhängig davon hat das Bundesministerium für Land- und Forst-

wirtschaft auf Basis der Entschließung des Nationalrates vom

14.Mai 1997 veranlaßt, daß die Kennzeichnung der jetzt einge-

tragenen Sorten vorgenommen wird. Diese Kennzeichnung hat ergeben,

daß wir in Österreich keine genmodifizierte Sorte haben.

Nun zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen:

Zu Frage 1:

Sofort nach Bekanntwerden des von Ihnen in der gegenständlichen

Anfrage erwahnten Verdachtes auf Grund einer Meldung von Kontroll-

organen der AMA-Marketing GmbH, wurden die notwendigen Schritte

zur Information der zuständigen Behörden gesetzt. Die erforder-

lichen Recherchen durch die Veterinärverwaltung (Bundeskanzleramt)

wurden aber erst später eingeleitet.

In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß weder die AMA noch die

AMA-Marketing GmbH bis dato eine offizielle Mitteilung über den

Ausgang dieser Untersuchungen erhalten haben.

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die einschlägige Gütesiegelrichtlinie trifft folgende Regelung:

- Bei Fleischerbetrieben mit Eigenschlachtung muß es sich aus-

schließlichumheimischeSchlachttierebzw.heimischesFleisch

handeln. Der Landwirt muß bestätigen, daß die Tiere in Öster-

reich geboren und gehalten wurden.

- Für Fleischerbetriebe mit Zukauf von Schlachthälften und Fleisch

gilt, daß diese nur Gütezeichen-Fleisch von Gütezeichenschlacht-

und Zerlegebetrieben gemäß den „Richtlinien Frischfleisch“ zu-

kaufen dürfen. Diese Richtlinien fordern ihrerseits, daß das

Jungtier in der im Ursprungsteil des Gütesiegels angegeben Regi-

on, beim österreichischen AMA-Gütesiegel somit inÖsterreichge-

borenundgemästet wurde. Weiters können solche Fleischerbetrie-

be auch Zukäufe für andere Abnehmer tätigen, wenn es sich dabei

ausschließlich um heimischeWare handelt.

Schließlich gilt für zerlegebetriebe mit einer Jahreszerlegung

von mehr als 250 t, daß ausschließlichheimischesFleischbzw.

Schlachthälften zerlegt und verarbeitet werden dürfen.

Daraus ergibt sich, daß sich in AMA-Gütesiegel-Fleischerbetrieben

kein ausländisches Fleisch befinden darf. Dies wird durch Kontrol-

len in zweifacher Hinsicht ausgeschlossen:

Erstens hat jeder Betrieb, der die Verleihung des AMA-Gütesiegels

beantragt, eine privatrechtliche Vereinbarung mit einem Fleisch-

untersuchungstierarzt zu treffen. Darüber hinaus erfolgt danach

eine weitere Kontrolle durch die von der AMA-Marketing GmbH

beauftragte SGS-Austria. Diese hat auch den von Ihnen angesproche-

nen Sachverhalt aufgeklärt. Aus diesem Grund hat die AMA-Marketing

GmbH den von Ihnen angeführten Betrieb mit sofortiger Wirkung aus

ihrem Programm ausgeschlossen. Handlungsbedarf seitens des Bundes-

ministeriums für Land- und Forstwirtschaft besteht deshalb nicht.

Zu Frage 5:

Selbstverständlich kontrolliert die AMA-Marketing GmbH im Rahmen

ihrer Gütesiegelüberprüfungen auch die Einhaltung der lebens-

mittelrechtlichen Bestimmungen. Neben den Kontrollen gemäß

Prüfstellenverzeichnis der ARGE Qualitätsarbeit und den in den

spezifischen Richtlinien festgehaltenen Kontrollinstanzen wird im

Zuge der Überprüfung jede Auffälligkeit bezüglich eines Verdachtes

der Nichterfüllung gesetzlicher Vorschriften miterfaßt und an die

zuständigen Behörden weitergeleitet. Darüber hinaus prüft auch der

Verein für Konsumenteninformation die Gütesiegelprodukte der AMA

und legt Bericht.

Die Vollziehung des Lebensmittel- sowie des Fleischuntersuchungs-

gesetzes liegt aber im Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzler-

amtes.

Zu den Fragen 6 bis 10:

Wie bereits in der Beantwortung der vorhergehenden Fragen aus-

geführt, findet eine große Anzahl von verschiedenen Prüfungen je

nach Art des Produktes, gegliedert in Prüfungsabschnitte in und

außerhalb der Betriebe, im Rahmen der Verleihung des AMA-Güte-

siegels statt. Auf Grund dieser Kontrollen werden auch Korrektur-

maßnahmen veranlaßt.

Eine Auflistung sämtlicher im Laufe der Überwachung durchgeführten

Kontrollschritte bezogen auf jedes einzelne Fleischstück, würde

den Rahmen der Anfragebeantwortung sprengen. Das Bundesministerium

für Land- und Forstwirtschaft verfügt zudem auch nicht selbst über

diese Kontrollberichte.

Zu den Fragen 11 und 12:

Es ist dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht

bekannt, daß der von Ihnen in Ihrer Anfrage erwähnte Betrieb das

AMA-Gütesiegel hat. Es liegt nur ein Bericht der Medien vor,

wonach ein soja- und fleischverarbeitender Betrieb regelwidriger-

weise das AMA-Biozeichen verwenden dürfte. Nähere Informationen

liegen weder dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

noch der AMA vor.

Nach der geltenden Rechtslage für die Bioproduktion (insbesondere

Vo 2092/91> ist Gentechnikfreiheit kein zwingendes Erfordernis,

weshalb es auch keine verpflichtenden Kontrollen gibt. Inwieweit

freiwillige Kontrollen durchgeführt werden bzw. inwieweit die

Bioverbände für ihre Mitglieder derartige Kontrollen vorsehen,

kann von Seiten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-

schaft nicht beurteilt werden.

Zu den Fragen 13 und 14:

Diese Fragen können vom Bundesministerium für Land- und Forstwirt-

schaft nicht beantwortet werden, da sie eine Privatangelegenheit

des Herrn Dr. Mikinovic beinhalten und keinen Gegenstand der Voll-

ziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG darstellen.

Zu Frage 15:

Von den ca. ATS 12 Mio AMA-Marketingbeiträgen wurden ATS 6 Mio für

eine mit den Bioverbanden abgetrennte spezielle TV-Kampagne

investiert. Die verbleibenden Mittel wurden für zahlreiche Infor-

mationsbroschüren, Verkaufsförderungsaktionen (Bio-Rindfleisch),

Bio-Messen etc. aufgewendet.