3289/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3342/J—NR/97 betreffend behindertengerechte
Adaption des BRG — Leoben, die die Abgeordneten Kurt Wallner und GenossInnen am
14. November 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
1. Hat der Landesschulrat für Steiermark schon einen Antrag auf Errichtung bau-
licher Einrichtungen für Behinderte gestellt?
Antwort:
Bisher wurde kein konkreter Auftrag seitens des Landesschulrates für Steiermark gestellt.
2. Wenn ja, welche bauliche Maßnahmen sind im Einzelnen beantragt worden und wie
hoch wären die Kosten für die Verwirklichung?
Antwort:
Die baulichen Erfordernisse sind seitens der Bundesgebäudeverwaltung I-Dienststelle erfasst,
wurden jedoch mangels eines konkreten Antrages des Landesschulrates für Steiermark bisher
nicht realisiert. Für die behindertengerechte Adaptierung wären der Einbau eines Aufzugs und
die Errichtung einer Rampe erforderlich. Die
Kosten belaufen sich auf ca. S 2,000.000,--.
3. Welche bauliche Maßnahmen sind im Integrationsgesetz vorgesehen?
Antwort:
Im Schulbau des Bundes ist die ÖNORM B 1600 zu berücksichtigen. Sie wird bei Neu- und
Umbauten sowie Generalsanierungen von Bundesgebäuden praktiziert. Die Integrations-
gesetze (SchOG-Novelle 15, SchOG—Novelle 17) beinhalten keine Angaben über bauliche
Maßnahmen.
4. Sind Sie der Meinung, dass Integration für Behinderte in der Schule auch bauliche
Maßnahmen für das Gebäude voraussetzt?
5. Wenn ja, welche bauliche Einrichtungen für Behinderte würden Sie als unbedingt
notwendig bezeichnen?
Antwort:
Entsprechend den verschiedenen Behinderungen sind behindertenspezifische Adaptierungen
(z.B. für Blinde, Gehörlose, körperbehinderte Rollstuhlfahrer) auch durch Einzelmaßnahmen
vorzusehen. Im Hinblick auf die Vielfalt der möglichen Maßnahmen kann nur in jedem
Einzelfall die unbedingt notwendige bauliche Einrichtung definiert werden.
6. Sind Sie der Meinung, daß die Hilfsbereitschaft von Lehrern und Mitschülern
solche bauliche Maßnahmen ersetzen kann?
7. Wenn ja, wie stehen Sie dann zum Problem Verletzungsgefahr?
Antwort:
Hilfestellungen durch Lehrer und Mitschüler sind in kurzfristig notwendigen Einzelfällen
sinnvoll, können aber kein dauerhafter
Ersatz für entsprechende bauliche Maßnahmen sein.
8. Sind Ihnen gleichgeartete Fälle aus anderen Bundesländern bekannt?
9. Wenn ja, welche Lösungen wurden in diesem Fall bzw. Fällen gefunden?
Antwort:
Derzeit sind mir keine ähnlichen Fälle bekannt.
10. Wann kann im Fall des Bundesrealgymnasiums II Leoben mit der Fertigstellung der
behindertengerechten baulichen Maßnahmen, insbesondere mit der Inbetriebnahme
eines Behindertenliftes gerechnet werden?
Antwort:
Die Realisierung der Baumaßnahmen ist vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angele-
genheiten (Bundeshochbau) vorgesehen. Die Benützbarkeit wird voraussichtlich im Schuljahr
1998/99 gegeben sein.