3290/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Dr. Pumberger, Mag. Haupt,

Dr. Salzl, Apfelbeck und Kollegen haben am 14. November 1997 unter der

Nr. 3339/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Rind-

fleischimporte aus EU-Ländern mit mangelhaften BSE-Kontrollen gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

„1. Welche konkreten Vorsichtsmaßnahmen wurden ergriffen, um eine Garantie

der BSE-freien Fleischimporte zu gewährleisten?

2. Welche konkreten Stellen (ressortübergreifend) führen mit welcher Häufigkeit

Inspektionen, Stichproben und Überwachung der Lebensmittelsicherheit in den

Betrieben und an den Grenzen effektiv durch?

3. Wieviele Personen und mit welcher fachlichen Qualifikation sowie mit welcher

technischen Ausrüstung sind mit den Überprüfungen und Untersuchungen auf

BSE betraut?

4. Welche Fachlaboratorien im In- und Ausland sind mit BSE-Analysen betraut?

5. Welche zugedachte Rolle haben die Verbraucherverbände in den BSE-Über-

prüfungen?

6. Wer übernimmt die Haftung über gesundheitsschädliche Produkte in Zusam-

menhang mit BSE und/oder CJK und die damit verbundenen Folgekosten, falls

der Ursprung der Waren nicht feststellbar sein sollte?

7. Welche medizinischen Vorkehrungen sind bei einem eventuellen Auftreten von

BSE und/oder CJK sowohl im Veterinär- als auch im Humanbereich getroffen

worden?

8. Wie sieht der Konsultationsmechanismus (ressortübergreifend) zwischen Land

und Bund sowie zwischen Bund und EU im Bereich dieser BSE-Überprüfungen

konkret aus?

9. Wie und wie oft erfolgt der Informationsaustausch in BSE-Fragen sowohl im

Veterinär- als auch im Humanbereich mit den Bundesländern als auch mit der

EU?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Zum Schutz der österreichischen Konsumentinnen vor einem eventuellen Gesund-

heitsrisiko in Zusammenhang mit BSE wurden von österreichischer Seite bereits bis-

her strenge Maßnahmen angeordnet, die teilweise auch über die diesbezüglichen

EU-Bestimmungen hinausgehen:

Neben den generellen Sperrkundmachungen auf Basis des Tierseuchengesetzes

bezüglich lebender Rinder, Rindfleisch und Produkten von Rindern gegenüber dem

Vereinigten Königreich und der Schweiz müssen alle Sendungen von Rindfleisch,

egal aus welchem Herkunftsland, mit einer Garantieerklärung eines amtlichen Tier-

arztes versehen sein, in der bestätigt wird, daß das Fleisch von Rindern stammt, die

nicht aus dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz stammen und nicht in einem

Betrieb gehalten wurden, in dem je ein BSE-Fall aufgetreten ist.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wurden die mit der Überwachung und Kontrolle

befaßten Organe entsprechend informiert und u.a. angewiesen, verstärkte Kontrollen

beim Verkehr von Rindfleisch durchzuführen. Im einzelnen sind dies die amtlichen

Tierärzte in den Frischfleisch-und Fleischverarbeitungsbetrieben, die Grenztierärzte

an den Grenzen gegenüber Drittstaaten sowie die Zollorgane der mobilen Überwa-

chungsgruppe.

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Untersuchungen auf BSE werden von in Weybridge speziell ausgebildeten La-

bortierärzten und von im Rahmen von nationalen Fortbildungsveranstaltungen aus-

gebildeten Pathologen in der Bundesanstalt für Tierseuchenbekämpfung in Mödling

(Referenzlabor), in den Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen

in Graz, Linz und Innsbruck sowie im Institut für Pathologie der Veterinärmedizini-

schen Universität in Wien durchgeführt. Diese Untersuchungseinrichtungen sind mit

BSE-Analysen betraut.

An jeder Bundesanstalt befindet sich zumindest ein Pathologe, der die pathologisch-

histologische Untersuchung entsprechend der Methode Weybridge auf BSE durch—

führt. Sollte sich aufgrund der mikroskopischen Untersuchung die Probe nach Beur-

teilung durch die örtlich zuständige Bundesanstalt und das Referenzlabor nicht als

zweifelsfrei negativ herausstellen, werden weiterführende Untersuchungen - derzeit

noch in der Bundesanstalt in Tübingen, Deutschland - in Form von SAF-Analysen

(Western blot) durchgeführt.

Zu Frage 5:

Der Verein für Konsumenten Information hat in der Ausgabe Mai 1996 einen Bericht

mit einer deutlichen Warnung vor den Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit

BSE veröffentlicht.

Zu Frage 6:

Zu Fragen der Haftung verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für

Justiz.

Zu den Fragen 7 und 8:

Folgende Vorkehrungen wurden im Veterinärbereich getroffen: Bei Verdacht auf

BSE haben der zugezogene Tierarzt, der Tierhalter, die vom Tierhalter mit der Obhut

und Aufsicht betraute Person und jede andere Person, der zufolge ihres Berufs die

Erkennung von Anzeichen des Verdachtes auf BSE zumutbar ist, unverzüglich die

Anzeige beim örtlich zuständigen Bürgermeister oder bei der vom Bürgermeister mit

der Entgegennahme der Anzeige betrauten Person, sofern dies nicht möglich ist, bei

der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle zu erstatten. Tierärzte haben

überdies die Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) zu er-

statten. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist der Berufssitz des Amtstierarztes. Die

Anzeigen müssen auch mündlich und telefonisch entgegengenommen werden. Der

Bürgermeister hat die daraufhin getroffenen Verfügungen unverzüglich der Bezirks-

verwaltungsbehörde bekanntzugeben. Polizei- und Gendarmeriedienststellen haben

die Anzeige sowohl dem Bürgermeister als auch der Bezirksverwaltungsbehörde

weiterzuleiten.

BSE-verdächtige und BSE-positive Rinder dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.

Der Betrieb wird bescheidmäßig einer vorläufigen Sperre unterworfen, welche das

Verbot der Verbringung von Tieren aus dem Gehöft oder von der Weidefläche, das

Gebot der gesicherten Verwahrung von Tierkadavern, das Verbot, tierische Produkte

jeglicher Art, Streu, Futtermittel oder Dünger aus dem Betrieb zu verbringen, das

Verbot, Tötungen von Rindern ohne Zustimmung und ohne Aufsicht eines Tierarztes

durchzuführen und die Feststellung des vom Verbot erfaßten Tierbestandes nach Art

und Zahl umfaßt.

Die verständigte Bezirksverwaltungsbehörde entsendet umgehend einen Amtstier-

arzt (ATA), damit dieser gemäß der BSE-Verordnung Erhebungen durchführt und als

Leiter der Seuchenkommission vor Ort alle erforderlichen Maßnahmen anordnet und

deren Durchführung überwacht. Die Bezirksverwaltungsbehörde bzw. der Amtstier-

arzt ist aufgefordert, engen Kontakt mit den zuständigen Landesbehörden und in

weiterer Folge mit der Veterinärverwaltung des Bundeskanzleramtes zu halten. Je-

der Verdacht auf BSE ist unverzüglich zu melden. Der Tierhalter hat den behördli-

chen Organen jede notwendige Hilfe zu gewähren.

Das verdächtige Tier wird auf amtliche Anordnung getötet; die entnommenen Gewe-

be werden einer labordiagnostischen Untersuchung in der Bundesanstalt für Tierseu-

chenbekämpfung in Mödling unterzogen, wobei das Probenmaterial nach erfolgter

Untersuchung der Verbrennung zuzuführen ist. Wird der Verdacht durch entspre-

chende Laboruntersuchungen nicht bestätigt, ist der „Sperr-Bescheid“ unverzüglich

aufzuheben. Bei Vorliegen eines bestätigten Falles von BSE ist die Sperre des Be-

standes aufrechtzuerhalten und die Weisung der Veterinärverwaltung zur weiteren

Vorgangsweise einzuholen.

Weiters hat die Veterinärverwaltung den Fleischuntersuchungsorganen aufgetragen,

im Rahmen der Schlachttieruntersuchung besondere Aufmerksamkeit auf zentral-

nervale Symptome zu richten.

Alle dem Fleischuntersuchungsgesetz unterliegenden Betriebe sind im Sinne der Be-

stimmungen des § 17 regelmäßig durch amtliche Tierärzte zu kontrollieren. Dabei

sind insbesondere auch der Eingang des Fleisches, die Transportmittel und die

Transportpapiere zu überprüfen. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich dabei nach

Struktur und Größe der Betriebe und ist mit Ausnahme jener Betriebe, denen gewis-

se Erleichterungen aufgrund der geringen Betriebsgröße gewährt wurden, prinzipiell

täglich vorzunehmen.

Schließlich wurden sofort nach Bekanntwerden des Verdachtes des illegalen Ver-

bringens von Rindfleisch Anfang Juli 1997 sämtliche Kontrollorgane von der Veten-

närverwaltung in Kenntnis gesetzt und angewiesen, verdächtige Sendungen anzu-

halten, sicherzustellen und unverzüglich das Bundeskanzleramt zu informieren.

Todesfälle an subakuter spongiformer Enzephalopathie wurden mittels der auf

§ 1 Abs. 2 Epidemiegesetz gestützten Verordnung der Bundesministerin für Arbeit,

Gesundheit und Soziales, BGBI.Nr. 156/1996, der Anzeigepflicht nach dem Epide-

miegesetz unterworfen. Wie ich von der Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesund-

heit und Soziales erfahren habe, wurde die Ärzteschaft auch über die Meldepflicht

für Todesfälle an subakuten spongiformen Enzephalopathien informiert sowie auf-

gefordert, bei Verdacht einer solchen Erkrankung umgehend das österreichische

Referenzzentrum zur Erfassung und Dokumentation menschlicher Prionenkrank-

heiten zu kontaktieren.

Zu Frage 9:

Im Veterinärbereich erfolgt der Informationsaustausch in BSE-Fragen mit der EU

regelmäßig unter anderem im Rahmen des Ständigen Veterinärausschusses, wel-

cher zumindest zweimal pro Monat tagt. Daneben gibt es eine Reihe weiterer Aus-

schüsse, die je nach Anlaß und Bedarf auch zum Thema BSE einberufen werden.

Der Informationsaustausch mit den Bundesländern erfolgt über die Landesveterinär-

behörden im Rahmen von gemeinsamen Sitzungen, welche routinemäßig mehrmals

im Jahr abgehalten bzw. auch im Anlaßfall zusätzlich einberufen werden. Kurzfristig

notwendige Informationen werden auf kurzem Wege unter Ausnutzung moderner

kommunikationsmittel weitergegeben.

Wie mir die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt hat,

erhalten sowohl die Bundesländer als auch die EU in regelmäßigen Abständen aktu-

elle Informationen über den Stand der gemeldeten Creutzfeldt-Jakob-Erkrankungen

in Österreich. Darüber hinaus erscheinen Publikationen des österreichischen Refe-

renzzentrums zur Erfassung und Dokumentation menschlicher Prionenerkrankungen

jeweils in den Fachmedien sowie in der Österreichischen Ärztezeitung; im übrigen

verweise ich zu Fragen, die den humanmedizinischen Aspekt betreffen, auf die Zu-

ständigkeit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales.