3291/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil, Haller, Aumayr, Dipl.Ing. Schöggl und
Kollegen haben am 27. November1997 unter der Nr.3365/Jan mich eine schriftli-
che parlamentarische Anfrage betreffend Frauen und Österreich diskriminierende
Sätze (Seite 44,1 Punkt) in der Publikation von „Mini Europe“ Brüssel unter der Pa-
tronanz der Europäischen Union gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Ist Ihnen diese Broschüre bekannt?
2. Wer zeichnet für den Inhalt auf österreichischer Seite verantwortlich?
3. Wer zeichnet für die französische Fassung des Grundtextes verantwortlich?
4. Wie werden die Inhalte allgemein in Österreich relevanten Broschüren auf
deren Richtigkeit überprüft?
5. Wie werden diese Inhalte auf EU Ebene von Österreich überprüft?
6. Welche Rolle spielt dabei die Österreichische Fremdenverkehrswerbung?
7. Welche Rolle spielen dabei die jeweilig zuständigen Abteilungen bei den
österreichischen Auslandsvertretungen?
8. Wurde diese Broschüre auch mit österreichischen Mitteln gefördert?
9. Wie gedenken Sie solche
„Fauxpas“ hinkünftig ausschließen zu können?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt..
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Broschüre von „Mini Europe" ist mir erst durch die vorliegende Anfrage bekannt
geworden. Wie mir mitgeteilt wurde, handelt es sich dabei um eine Publikation, die
von privater Seite herausgegeben wurde.
Zu den Fragen 4. 5 und 9:
Zunächst ist festzuhalten, daß die Frage 4 bezüglich ihres Inhalts mehrere Interpre-
tationsvarianten zuläßt.
Eine Überprüfung von Broschüren mit österreichrelevantem Inhalt, die von privater
Seite oder anderen nicht-staatlichen Institutionen herausgegeben werden, findet in
Österreich jedenfalls nicht statt. Eine inhaltliche Kontrolle von Broschüren, die nicht
von Bundesbehörden herausgegeben werden, wird auch in Zukunft nicht stattfinden.
Zu Frage 6:
Diese Frage bezieht sich auf keinen Gegenstand meines Vollzugsbereichs.
Zu Frage 7:
Zu dieser Frage verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für auswärti-
ge Angelegenheiten.
Zu Frage 8:
Aus dem Budget der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher-
schutz wurden keine Mittel zur Verfügung gestellt.