3292/AB XX.GP
Auf die — aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Mentil und Genossen vom
14. November 1997, Nr. 33381J, betreffend Schließung des Finanzamtes Wien—Umgebung,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu1.und3.:
Damit die Vorgaben der Bundesregierung über den sparsamen Einsatz der Personalressour—
cen auch im Bereich der Finanzverwaltung umgesetzt werden können, werden seit einiger
Zeit Überlegungen hinsichtlich einer Neustrukturierung der Finanzämter angestellt.
Im Bereich von Wien konzentrierten sich die Überlegungen auf die Neuzuordnung der
Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Bereich der Stadt Wien vom Finanzamt für
Körperschaften auf die einzelnen Finanzämter mit allgemeiner Zuständigkeit. Dadurch sollte
das starke Ungleichgewicht im Personalstand der Wiener Finanzämter (zwischen 100 und
400 Mitarbeiter) verringert werden.
In diesem Zusammenhang wurde überlegt, das derzeit in 1030 Wien, Erdbergstraße
gelegene Finanzamt Wien-Umgebung mit einem Personalstand von etwa 115 Mitarbeitern
auf die niederösterreichischen Umland—Finanzämter Tulln, St. Pölten, Korneuburg und Bruck
an der Leitha aufzuteilen.
Dieser Planvariante für das Finanzamt Wien—Umgebung stehen aber die Wünsche der
Betroffenen nach zeitlicher Optimierung entgegen, so daß eine Lösung zu überlegen ist, die
einerseits eine zeitgemäße Struktur und Größe der in Wien gelegenen Finanzämter (also
unter Einschluß des Finanzamtes Wien—Umgebung) und andererseits eine optimal
bürgerfreundliche Lösung mit
möglichst kurzen Wegen für die Bürger sicherstellt.
Zu 2.:
Die geplanten Strukturanpassungen sollten bis zum Jahr 2000 abgeschlossen sein.
Zu 4. und 8.:
Unabhängig von der Tatsache, daß die geplanten Strukturänderungen dringend erforderlich
sind, steht es außer Zweifel, daß größenmäßig optimierte Organisationseinheiten durch die
mögliche höhere Routinegewinnung rascher und rationeller auch im Interesse des Bürgers zu
arbeiten vermögen.
Dessen ungeachtet erscheint es auch bedeutend bürgerfreundlicher, das jeweilige
Wohnsitzfinanzamt in der näheren räumlichen Umgebung der Betroffenen zu etablieren.
Die Agenden des Finanzamtes Wien-Umgebung könnten in Hinkunft statt ausschließlich am
Standort 1030 Wien, Erdbergstraße an vier von den entsprechenden Gerichtsbezirken des
Bezirkes Wien-Umgebung optimal erreichbaren Stellen in Wien angesiedelt werden.
- Am bisherigen Standort hinsichtlich des Gerichtsbezirkes Schwechat,
- am Standort Traisengasse oder Standort Donauzentrum hinsichtlich der Gemeinde
Gerasdorf,
- am Standort Nußdorferstraße hinsichtlich des Gerichtsbezirkes Klosterneuburg und
- am Standort Ullmannstraße hinsichtlich des Gerichtsbezirkes Purkersdorf.
Zu 5. bis 7.:
Einsparungen werden, wie schon in der Antwort zur Funkt 4 dargelegt, sicherlich eintreten;
insbesondere durch Nutzung von Synergieeffekten und durch Straffung der Organisation und
des Personaleinsatzes. Ich ersuche aber um Verständnis, daß eine betragsmäßige Höhe
bzw. eine Zahl von Bedienstete derzeit noch nicht genannt werden kann.
Zu 9.:
Die zu Punkt 8 dargelegte Variante einer geplanten Strukturänderung hinsichtlich der Agende
des Finanzamtes Wien-Umgebung ist geeignet insbesondere für die Bewohner z.B. in
Klosterneuburg oder Purkersdorf gegenüber der derzeitigen Verkehrslage des Finanzamtes
Wien-Umgebung eine wesentliche weitere Verbesserung zu bringen. Dazu kommt, daß
neben den heutigen in breiter Form vorhandenen technischen Kommunikationsmittel wie
Telefon und Faxgeräte im immer stärkeren Ausmaß direkte Datenkommunikationstechniken
an Bedeutung gewinnen. Da die Informationstätigkeit der Finanzverwaltung sich nicht nur auf
Finanzämter beschränkt, sondern auch zielgerichtet Drucksorten und Informationsbroschüren
bei Gemeindeämtern und Magistratischen
Bezirksämtern zur Verteilung gebracht werden,
erwarte ich mir sowohl hinsichtlich der eingangs aufgezeigten Zielsetzungen als auch
hinsichtlich der bei Punkt 8 dargestellten Umstrukturierungsüberlegungen für das Finanzamt
Wien-Umgebung verbesserte Rahmenbedingungen für den zukünftigen Parteienverkehr.
Zu 10 und 11.:
Da ein „neues“ Finanzamt Wien-Umgebung in Klosterneuburg ohne Außenstellen als extrem
bürgerunfreundlich ausschied und ein Finanzamt Klosterneuburg mit Außenstellen extreme
Zusatzkosten im Vergleich zum derzeitigen Stand bedeutet hätte, kann seitens des Bundes-
ministeriums für Finanzen diese Denkvariante aus heutiger Sicht ausgeschlossen werden.