3295/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wurmitzer und Kollegen haben am

17 November 1997 unter der Nr. 33431J an mich eine schriftliche parlamen-

tarische Anfrage betreffend Fragen der Volksgruppenförderung gerichtet die

folgenden Wortlaut hat:

„1. Gibt es eine Dienstanweisung für den Vollzug der Volksgruppenförderung

aus dem Bundesbudget?

Wenn ja, wie lautet diese?

2. Welche Hindernisse stehen einer raschen Auszahlung der Förderungs-

mittel entgegen?

3. Haben die Volksgruppenbeiräte eine diesbezügliche Beschwerde an Sie

herangetragen?

4. Gibt es Richtlinien für die Auszahlung der Volksgruppenförderung?

Wenn ja, wie lautete diese?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Volksgruppenförderung ist eine im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung

abgewickelte, durch das Volksgruppenförderungsgesetz sondergesetz, ich ge-

regelte Förderung. Soferne das Volksgruppengesetz hiefür keine abweichen-

den Bestimmungen vorsieht, sind bei der Abwicklung dieser Förderung die all-

gemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundes-

mitteln, Beschluß der Bundesregierung vom 7. Juni 1977 ergänzt durch die

Beschlüsse der Bundesregierung vom 2. August 1983 und vom 9. September

1986, ferner die Sonderrichtlinie über die Einstellung und Rückforderung der

Förderung vom 18. Oktober1995, anzuwenden.

Zu den Fragen 2 und 4:

Eine Auszahlung der Förderungsmittel ist erst dann möglich, wenn die Abrech-

nung einer im Vorjahr gewährten Volksgruppenförderung abgeschlossen ist.

Die Abrechnung der Vorjahresförderung hängt zum einen vom Einlangen der

Abrechnungsunterlagen und von der Vollständigkeit und Schlüssigkeit der

Abrechnungsunterlagen ab. Auch muß bei der Personalausstattung auf die

Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Bedacht

genommen werden, was bedeutet, daß nicht alle Abrechnungen innerhalb

kürzester Frist erledigt werden können; aus diesem Grund können sich im

Einzelfall auch bei der Auszahlung der für das laufende Jahr gewährten

Förderungen Verzögerungen ergeben.

Zu Frage 3:

Die Volksgruppenbeiräte haben keine aus dem konkreten Anlaß resultierende

Beschwerde an mich herangetragen. Vielmehr hat sich der Volksgruppenbeirat

für die Slowenische Volksgruppe in seiner Sitzung vom 28. November 1997 in

einem Beschluß ausdrücklich von der Presseaussendung des Österreichischen

Volksgruppenzentrums vom 13. November 1997, welche der Parlamentari-

schen Anfrage beigelegt wurde, distanziert,