330/AB
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Ar-
beitszeitregelungen für Ärzte und Pflegepersonal (Nr. 300/J) .
Frage 1:
Welche Änderungen werden seitens der einzelnen Länder im Ver-
gleich mit den in Begutachtung versendeten Entwürfen betref-
fend ein Ärzte- und ein Pflegepersonal-Arbeitszeitgesetz ge-
fordert?
Antwort:
Von den Ländern, dem Österreichischen Städtebund und dem
Österreichischen Gemeindebund wurde geltend gemacht, daß beide
Entwürfe zu einer finanziellen Mehrbelastung der Personalbud-
gets in den Landes- , Städte- bzw. Gemeindekrankenanstalten
führen würden. Diese Mehrbelastung ergäbe sich zum einen aus
der Reduzierung der verlängerten Dienste und der Begrenzung
der wöchentlichen Arbeitszeit, zum anderen aus der Arbeits-
zeitdefinition, der Bewertung der Ruhepausen als Arbeitszeit
und der Überstundenregelung.
Frage 2 :
Welche Lösungsansätze werden derzeit für die Forderungen -
auch im Zusammenhang mit den EU-Richtinien - erwogen?
Antwort :
Nachdem as wesentlichster Kritikpunkt an diesen beiden Ent -
würfen von den Ländern finanziellle Mehrbelastungen geltend ge-
macht wurden, fanden Besprechungen über eine Kostenquantifi -
zierung der Entwürfe statt.
Derzeit wird ein Entwurf vorbereitet , der sämtliche Angehörige
der Gesundheitsberufe in Krankenanstalten unabhängig vom
Rechtsträger in den Geltungsbereich einbeziehen soll .
Um eine kontinuierliche Patientenversorgung zu gewährleisten,
werden verlängerte Dienste zugelassen, wenn die zu erwartende
Inanspruchnahme der DienstnehmerInnen im Durchschnitt 48 Stun-
den pro Woche (Höchstgrenze der Arbeitszeit nach der EU-
Richtlinie) in einem Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen
nicht übersteigt und dies aus wichtigen Gründen erforderlich
ist . a der Arbeitsanfall von Krankenanstalt zu Krankenanstalt
bzw. selbst in den einzelnen Abteilungen völlig unterschied-
lich sein kann, wird eine Verlagerung dieser Zulassung auf Be-
triebs - bzw. Kollektivvertragsebene überlegt. Die bereits im
begutachteten Entwurf vorgesehene Etappenregelung zur Reduzie-
rung der Anzahl der verlängerten Dienste soll beibehalten wer-
den, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht genügend Personal zur
Verfügung steht , um eine Aufrechterhaltung des Betriebes bei
sofortiger Reduzierung gewährleisten zu können.
Frage 3:
Wann werden Sie dem Nationalrat einen mit den Ländern akkor-
dierten Gesetzesentwurf vorlegen können? Unter welchen Voraus-
setzungen und wann würden Sie auch ohne Zustimmung aller Län-
der eine Regierungsvorlage präsentieren?
Antwort:
Sobald die Vorarbeiten zu diesem Entwurf abgeschlossen sind,
werde ich dem Nationalrat einen Gesetzentwurf so zeitgerecht
vorlegen, daß dieser am 1.1.1997 in Kraft treten kann.
Frage 4 :
Soll nach dem derzeitigen Verhandlungsstand jedenfalls eine
Gleichbehandlung für das gesamte medizinische Personal in al-
len Arten von Krankenanstalten sichergestellt sein?
Antwort:
Beabsichtigt ist eine Einbeziehung des gesamten medizinischen
Personals in allen Krankenanstalten in den Geltungsbereich des
Entwurfes.