330/AB

 

 

 

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Ar-

beitszeitregelungen für Ärzte und Pflegepersonal (Nr. 300/J) .

 

 

 

Frage 1:

Welche Änderungen werden seitens der einzelnen Länder im Ver-

gleich mit den in Begutachtung versendeten Entwürfen betref-

fend ein Ärzte- und ein Pflegepersonal-Arbeitszeitgesetz ge-

fordert?

 

 

Antwort:

 

Von den Ländern, dem Österreichischen Städtebund und dem

Österreichischen Gemeindebund wurde geltend gemacht, daß beide

Entwürfe zu einer finanziellen Mehrbelastung der Personalbud-

gets in den Landes- , Städte- bzw. Gemeindekrankenanstalten

führen würden. Diese Mehrbelastung ergäbe sich zum einen aus

der Reduzierung der verlängerten Dienste und der Begrenzung

der wöchentlichen Arbeitszeit, zum anderen aus der Arbeits-

 

zeitdefinition, der Bewertung der Ruhepausen als Arbeitszeit

und der Überstundenregelung.

 

 

 

Frage 2 :

 

Welche Lösungsansätze werden derzeit für die Forderungen -

auch im Zusammenhang mit den EU-Richtinien - erwogen?

 

 

Antwort :

 

Nachdem as wesentlichster Kritikpunkt an diesen beiden Ent -

würfen von den Ländern finanziellle Mehrbelastungen geltend ge-

macht wurden, fanden Besprechungen über eine Kostenquantifi -

zierung der Entwürfe statt.

 

 

Derzeit wird ein Entwurf vorbereitet , der sämtliche Angehörige

der Gesundheitsberufe in Krankenanstalten unabhängig vom

Rechtsträger in den Geltungsbereich einbeziehen soll .

 

 

Um eine kontinuierliche Patientenversorgung zu gewährleisten,

werden verlängerte Dienste zugelassen, wenn die zu erwartende

Inanspruchnahme der DienstnehmerInnen im Durchschnitt 48 Stun-

den pro Woche (Höchstgrenze der Arbeitszeit nach der EU-

Richtlinie) in einem Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen

nicht übersteigt und dies aus wichtigen Gründen erforderlich

ist . a der Arbeitsanfall von Krankenanstalt zu Krankenanstalt

bzw. selbst in den einzelnen Abteilungen völlig unterschied-

lich sein kann, wird eine Verlagerung dieser Zulassung auf Be-

triebs - bzw. Kollektivvertragsebene überlegt. Die bereits im

begutachteten Entwurf vorgesehene Etappenregelung zur Reduzie-

rung der Anzahl der verlängerten Dienste soll beibehalten wer-

den, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht genügend Personal zur

Verfügung steht , um eine Aufrechterhaltung des Betriebes bei

sofortiger Reduzierung gewährleisten zu können.

 

Frage 3:

 

Wann werden Sie dem Nationalrat einen mit den Ländern akkor-

dierten Gesetzesentwurf vorlegen können? Unter welchen Voraus-

setzungen und wann würden Sie auch ohne Zustimmung aller Län-

der eine Regierungsvorlage präsentieren?

 

 

Antwort:

 

Sobald die Vorarbeiten zu diesem Entwurf abgeschlossen sind,

werde ich dem Nationalrat einen Gesetzentwurf so zeitgerecht

vorlegen, daß dieser am 1.1.1997 in Kraft treten kann.

 

 

 

Frage 4 :

 

Soll nach dem derzeitigen Verhandlungsstand jedenfalls eine

Gleichbehandlung für das gesamte medizinische Personal in al-

len Arten von Krankenanstalten sichergestellt sein?

 

 

 

Antwort:

Beabsichtigt ist eine Einbeziehung des gesamten medizinischen

Personals in allen Krankenanstalten in den Geltungsbereich des

Entwurfes.