3301/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pumberger, Dr. Krüger und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Rauchverbot im Landesgericht für
Strafsachen Wien, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
„1. Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2. Gibt es Ihrerseits Anweisungen trotz des gesetzlich bestimmten Rauchverbo-
tes das Rauchen im Landesgericht für Strafsachen Wien zuzulassen?
3. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um das Rauchverbot durchzuset-
zen?
4. Wie ist es zu verantworten, daß Kinder und nicht-rauchende Besucher stun-
denlang dem dichten Zigarettenqualm ausgesetzt sind?
5. Wie ist es zu verantworten, daß die Beamten in den unbelüfteten Räumen und
Gängen ihren Dienst nachgehen müssen?"
Ich beantworte diese Fragen wie folgt:
Zunächst muß ich vorausschicken, daß es sich bei der in der Begründung der Anfra-
ge angesprochenen Besucherzone offenkundig um die Besucherzone der Justizan-
stalt Wien-Josefstadt handelt; die Justizanstalt Wien-Josefstadt ist im selben Gebäu-
dekomplex wie das Landesgericht für Strafsachen Wien untergebracht.
Der mit Wirksamkeit vom 1. August 1997 neubestellte Leiter der Justizanstalt Wien-
Josefstadt hat bereits Mitte Oktober 1997 seine Mitarbeiter angewiesen, alle Vor-
kehrungen zu treffen, daß das
Rauchverbot nach § 13 Abs. 1 Z 1 des Tabakgeset-
zes, BGBI.Nr. 431/1995, auch in der Besucherzone der Justizanstalt Wien-Josef-
stadt durchgesetzt werden kann und daß insbesondere entsprechende Schilder an-
gebracht werden. Kurz vor der Einbringung der vorliegenden Anfrage ist die Anord-
nung des neubestellten Anstaltsleiters umgesetzt worden. Gleichzeitig sind auch
Spielmöglichkeiten für die in der Besucherzone wartenden Kinder geschaffen wor-
den.
Nach dem mir vorliegenden Bericht des Anstaltsleiters wird das Rauchverbot seither
eingehalten.