3312/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3358/J-NR/1997, betreffend Autofahren und
Telefonieren, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen am 26. November 1997
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Welche gesetzliche Regelung werden Sie in diesem Bereich - im Sinne der Ver-
kehrssicherheit - anordnen?
Antwort:
Ich beabsichtige, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, wonach der Lenker jede
Tätigkeit zu unterlassen hat, die ihn in seiner Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen
ablenken könnte. Einzelne ablenkende Tätigkeiten sollen in weiterer Folge in einer Verordnung
festgelegt werden.
2. Werden Sie nun die Ausrüstung mit Freisprechanlagen beim Einbau eines Mobil-
telefons im Auto verpflichtend vorschreiben.
Antwort:
Eine verpflichtende Ausrüstung ist derzeit nicht vorgesehen.
Ich beabsichtige klarzustellen, daß Telefonieren des Lenkers während der Fahrt nur mittels
Freisprechanlage zulässig sein soll.
3.-5. Werden Sie dabei auch andere „ablenkende Tätigkeiten“ verbieten?
Wie sollen derartige Regelungen überwacht werden?
Welche Haltung nehmen Sie zu „Hand-free-Kits“ ein?
Antwort:
Die Beantwortung dieser Fragen kann erst nach Abschluß der Untersuchungen erfolgen.
6.,7. Welche Untersuchungen wurden durch das Verkehrsressort - wie in AB 1226 vom
19.11.1996 angekündigt — über Unfallursachen durch „Telefonieren während des
Lenkens“ bisher veranlaßt?
Wie sehen diese Ergebnisse und Schlußfolgerungen aus?
Antwort:
Das Bundesministerium für. Wissenschaft und Verkehr hat das Kuratorium für Verkehrs-
sicherheit mit der Durchführung einer Studie zum Thema „Nebentätigkeiten beim Autofahren
unter besonderer Berücksichtigung des Telefonierens“ beauftragt.