3316/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dr. Pumberger; Koller und Kollegen haben am 10. Dezember

1997 unter der Nummer 3396/J-NR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage betref-

fend die Leihgabe eines artengeschützten Ameisenbären aus Brasilien an die

Schönbrunner Tiergarten GmbH gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:

1.) Wann wurde Ihr Ressort erstmals mit der Intervention betreffend den Import der

brasilianischen Ameisenbärin für den Schönbrunner Zoo befaßt?

2.) Wann wurde die österreichische Botschaft in Brasilien erstmals mit der Inter-

vention betreffend Ameisenbärin befaßt?

3.) Welche Botschaftsangehörigen führten die Intervention durch?

4.) Welcher brasilianische Minister genehmigte die Ausreise?

5.) Welche internationalen und nationalen Bestimmungen wurden bei der Be-

schaffung dieser Ameisenbärin für den Schönbrunner Zoo umgangen?

6.) Welche Gegenleistungen stellte

a) Ihr Ressort, bzw.Ressortbedienstete,

b) die österreichische Botschaft, bzw. Botschaftsangehörige,

c) sonstige mit der Beschaffung der Ameisenbärin für den Schönbrunner Zoo

befaßte Personen den brasilianischen Stellen in Aussicht?

7.) Welche Ressortbediensteten bzw. Botschaftsangehörigen waren beim Export

der Ameisenbärin aus Brasilien oder beim Import nach Österreich behilflich?

8.) Welche Kosten entstanden dabei Ihrem Ressort bzw. der Botschaft?

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

Zu Frage 1 bis 3 und 7:

Die Österreichische Botschaft Brasilia unterstützte über Ersuchen das Zustande-

kommen und die Durchführung einer Vereinbarung zwischen den Tiergärten von

Wien und Curitiba.

Die Botschaft erhielt am 9. April 1997 ein mit 12. März 1997 datiertes Schreiben

des Vizepräsidenten des Österr. Lateinamerika—lnstitutes, das ihn über die Bemü-

hungen des Direktors des Schönbrunner Tiergartens, Dr. Pechlaner, informierte, in

Brasilien ein Ameisenbär—Weibchen zu finden. Diesem Schreiben lagen Kopien

von Briefen Dr. Pechlaners an mehrere seiner Zoodirektor-Kollegen in einzelnen

Städten Brasiliens von Mitte März 1997 bei.

Die Österreichische Botschaft erkundigte sich daraufhin bei den zuständigen bra-

silianischen Behörden über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und die

übliche Praxis bei Überlassung eines derartigen seltenen Tieres zu Zuchtzwecken

an das Ausland, teilte diese brasilianischen Vorschriften sowie das Ergebnis einer

Umfrage über die Verfügbarkeit eines solchen Tieres in angesehenen Tiergärten

Brasiliens dem Direktor des Schönbrunner Tiergartens mit und fragte an, welche

Tiere aus Wien im Austauschwege zur Verfügung gestellt werden könnten.

Es kam danach zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Schönbrunner

Tiergarten GmbH und dem Tiergarten von Curitiba, Paraná, Brasilien, welche vom

dem brasilianischen Umweltministerium unterstehenden Institut für Umweltschutz

und für erneuerbare Naturschätze (Instituto Brasileiro do Meio Ambiente e dos

Recursos Naturais Renovaveis - IBAMA) genehmigt wurde.

Die technische und administrative Hilfestellung erfolgte gemeinsam durch Mission-

schef, Erstzugeteilte und eine sur place Sekretärin der Botschaft sowie den öster-

reichischen Honorarkonsul und die Honorarvizekonsulin in Curitiba.

Zu Frage 4:

Das genehmigende IBAMA (lnstituto Brasileiro do Meb Ambiente e dos Recursos

Naturais Renovaveis) ist eine Unterbehörde des brasilianischen Umweltministeri—

ums (Ministerio do Meio Ambiente, dos Recursos Hidricos e da Amazonia Legal).

Zu Frage 5:

Dem BMaA sind keine Umgehungen bekannt, doch fällt der Vollzug der nationalen

und internationalen Bestimmungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMaA.

Zu Frage 6:

Die Schönbrunner Tiergarten GmbH verpflichtete sich, dem Tiergarten in Curitiba,

Brasilien, ein seltenes Tier nach dessen Wahl gratis zur Verfügung zu stellen. Die

Transportkosten werden üblicherweise von dem Tiergarten bestritten, der das Tier

erhält.

Zu Frage 8:

Geringfügige Porto- und Kommunikationsspesen.