3316/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Pumberger; Koller und Kollegen haben am 10. Dezember
1997 unter der Nummer 3396/J-NR/1997 an mich eine schriftliche Anfrage betref-
fend die Leihgabe eines artengeschützten Ameisenbären aus Brasilien an die
Schönbrunner Tiergarten GmbH gerichtet, welche folgenden Wortlaut hat:
1.) Wann wurde Ihr Ressort erstmals mit der Intervention betreffend den Import der
brasilianischen Ameisenbärin für den Schönbrunner Zoo befaßt?
2.) Wann wurde die österreichische Botschaft in Brasilien erstmals mit der Inter-
vention betreffend Ameisenbärin befaßt?
3.) Welche Botschaftsangehörigen führten die Intervention durch?
4.) Welcher brasilianische Minister genehmigte die Ausreise?
5.) Welche internationalen und nationalen Bestimmungen wurden bei der Be-
schaffung dieser Ameisenbärin für den Schönbrunner Zoo umgangen?
6.) Welche Gegenleistungen stellte
a) Ihr Ressort, bzw.Ressortbedienstete,
b) die österreichische Botschaft, bzw. Botschaftsangehörige,
c) sonstige mit der Beschaffung der Ameisenbärin für den Schönbrunner Zoo
befaßte Personen den brasilianischen
Stellen in Aussicht?
7.) Welche Ressortbediensteten bzw. Botschaftsangehörigen waren beim Export
der Ameisenbärin aus Brasilien oder beim Import nach Österreich behilflich?
8.) Welche Kosten entstanden dabei Ihrem Ressort bzw. der Botschaft?
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1 bis 3 und 7:
Die Österreichische Botschaft Brasilia unterstützte über Ersuchen das Zustande-
kommen und die Durchführung einer Vereinbarung zwischen den Tiergärten von
Wien und Curitiba.
Die Botschaft erhielt am 9. April 1997 ein mit 12. März 1997 datiertes Schreiben
des Vizepräsidenten des Österr. Lateinamerika—lnstitutes, das ihn über die Bemü-
hungen des Direktors des Schönbrunner Tiergartens, Dr. Pechlaner, informierte, in
Brasilien ein Ameisenbär—Weibchen zu finden. Diesem Schreiben lagen Kopien
von Briefen Dr. Pechlaners an mehrere seiner Zoodirektor-Kollegen in einzelnen
Städten Brasiliens von Mitte März 1997 bei.
Die Österreichische Botschaft erkundigte sich daraufhin bei den zuständigen bra-
silianischen Behörden über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und die
übliche Praxis bei Überlassung eines derartigen seltenen Tieres zu Zuchtzwecken
an das Ausland, teilte diese brasilianischen Vorschriften sowie das Ergebnis einer
Umfrage über die Verfügbarkeit eines solchen Tieres in angesehenen Tiergärten
Brasiliens dem Direktor des Schönbrunner Tiergartens mit und fragte an, welche
Tiere aus Wien im Austauschwege zur Verfügung gestellt werden könnten.
Es kam danach zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Schönbrunner
Tiergarten GmbH und dem Tiergarten von Curitiba, Paraná, Brasilien, welche vom
dem brasilianischen Umweltministerium unterstehenden Institut für Umweltschutz
und für erneuerbare Naturschätze (Instituto Brasileiro do Meio Ambiente e dos
Recursos Naturais Renovaveis - IBAMA) genehmigt wurde.
Die technische und administrative Hilfestellung erfolgte gemeinsam durch Mission-
schef, Erstzugeteilte und eine sur place Sekretärin der Botschaft sowie den öster-
reichischen Honorarkonsul und die
Honorarvizekonsulin in Curitiba.
Zu Frage 4:
Das genehmigende IBAMA (lnstituto Brasileiro do Meb Ambiente e dos Recursos
Naturais Renovaveis) ist eine Unterbehörde des brasilianischen Umweltministeri—
ums (Ministerio do Meio Ambiente, dos Recursos Hidricos e da Amazonia Legal).
Zu Frage 5:
Dem BMaA sind keine Umgehungen bekannt, doch fällt der Vollzug der nationalen
und internationalen Bestimmungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMaA.
Zu Frage 6:
Die Schönbrunner Tiergarten GmbH verpflichtete sich, dem Tiergarten in Curitiba,
Brasilien, ein seltenes Tier nach dessen Wahl gratis zur Verfügung zu stellen. Die
Transportkosten werden üblicherweise von dem Tiergarten bestritten, der das Tier
erhält.
Zu Frage 8:
Geringfügige Porto- und Kommunikationsspesen.