3317/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 27. November 1997

unter der Nr. 3361/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Auflösung Korpskommando III“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersicht-

lichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs darf ich daran erinnern, daß dem Parlament mit dem Situationsbericht 1996 eine

umfassende Analyse des Bundesheeres nach erfolgreicher Einnahme der Heeresgliederung-

Neu einschließlich der daraus abzuleitenden Folgerungen in bezug auf weitere

Entwicklungen vorgelegt wurde. Dieser Bericht, der nach eingehenden parlamentarischen

Beratungen vom Nationalrat am 27. Februar 1997 und vom Bundesrat am 2. Oktober 1997

zur Kenntnis genommen wurde, spiegelt den Prozeß der sicherheitspolitischen Entwicklung

der letzten Jahre angesichts einer kleiner gewordenen Ressourcenbasis wider und zeigt u.a.

deren Auswirkungen auf das Bundesheer auf. Ich verweise in diesem Zusammenhang

insbesondere auf die Ausführungen in den Kapiteln III und IV über Führungsorganisation

bzw. Führungsstruktur.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Wie ich hiezu in der Sitzung des Landesverteidigungsrates am 26. Juni 1991 erläutert habe,

bedingte die im Wandel begriffene sicherheitspolitische Situation in Europa entsprechende

Konsequenzen für die österreichische Landesverteidigung. Zwar war die bisherige

Bedrohung Österreichs durch einen Konflikt der Militärallianzen in Europa weniger

wahrscheinlich geworden, es mußte aber schon damals davon ausgegangen werden, daß der

Umwandlungsprozeß auch Unsicherheiten und ein hohes Maß an Instabilität, vor allem im

Osten und Südosten Österreichs, nach sich ziehen würde. Aus dieser Sicht erfolgte im

Rahmen der Neuorganisation des österreichischen Bundesheeres die Umwandlung des

Kommandos der Panzergrenadierdivision in ein Korpskommando mit der Zuordnung der

Befehlsbereiche Niederösterreich und Oberösterreich.

Zu 2:

Während die zu Beginn der neunziger Jahre noch nicht absehbare Entwicklung in den

Nachbarstaaten die Auflösung des Armeekommandos und die Umwandlung des

Kommandos der Panzergrenadierdivision in ein drittes Korpskommando zweckmäßig

und notwendig erscheinen ließ, ermöglicht die gravierende und für Österreich überwiegend

positive Änderung im sicherheitspolitischen und militärstrategischen Umfeld, nicht zuletzt

auch die Entwicklung im Rahmen der NATO—Osterweiterung, die Straffung und

Reduzierung eigener operativer Führungskapazitäten. Im Sinne der Ableitungen aus dem

Situationsbericht 1996 ist daher im Rahmen der in Bearbeitung stehenden Strukturanpassung

die Auflösung eines Korpskommandos vorgesehen.