3318/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 27. November 1997

unter der Nr. 3362/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

‚Panzerbeschaffung“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Grundsätzlich ist im vorliegenden Zusammenhang anzumerken, daß der Kampfpanzer

Leopard-2 einen erheblich höheren Kampfwert als der Kampfpanzer M60 A3 (Feuerkraft,

Einsatzschußweite, Nachtkampffähigkeit, Geländegängigkeit etc.) aufweist. Selbstverständ-

lich wird diesem Umstand durch eine entsprechende Straffung der Gliederung der

Panzerbataillone Rechnung getragen.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Künftig ist die Gliederung der drei Panzerbataillone in je drei Kompanien zu je drei Zügen

vorgesehen.

Zu 2:

Auf Grund der höheren Kampfkraft kann die Aufgabenstellung der Panzerbataillone mit

zwei Drittel der bisherigen Anzahl an Kampfpanzern erfüllt werden.

Zu 3:

Vergleichbare Strukturen der Panzerbataillone gibt es etwa in der deutschen Bundeswehr, in

der belgischen Armee und in der italienischen Armee.

Zu 4:

Im Bedarfsfall wären Fahrzeuge der Panzertruppenschule heranzuziehen bzw. hätte ein

Ausgleich innerhalb der Panzerbataillone zu erfolgen.

Zu 5:

Ja; der Panzertruppenschule sollen zur Durchführung der Ausbildung eigene Fahrzeuge

zugewiesen werden.