3318/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 27. November 1997
unter der Nr. 3362/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
‚Panzerbeschaffung“ gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich ist im vorliegenden Zusammenhang anzumerken, daß der Kampfpanzer
Leopard-2 einen erheblich höheren Kampfwert als der Kampfpanzer M60 A3 (Feuerkraft,
Einsatzschußweite, Nachtkampffähigkeit, Geländegängigkeit etc.) aufweist. Selbstverständ-
lich wird diesem Umstand durch eine entsprechende Straffung der Gliederung der
Panzerbataillone Rechnung getragen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Künftig ist die Gliederung der drei Panzerbataillone in je drei Kompanien zu je drei Zügen
vorgesehen.
Zu 2:
Auf Grund der höheren Kampfkraft kann die Aufgabenstellung der Panzerbataillone mit
zwei Drittel der bisherigen Anzahl an
Kampfpanzern erfüllt werden.
Zu 3:
Vergleichbare Strukturen der Panzerbataillone gibt es etwa in der deutschen Bundeswehr, in
der belgischen Armee und in der italienischen Armee.
Zu 4:
Im Bedarfsfall wären Fahrzeuge der Panzertruppenschule heranzuziehen bzw. hätte ein
Ausgleich innerhalb der Panzerbataillone zu erfolgen.
Zu 5:
Ja; der Panzertruppenschule sollen zur Durchführung der Ausbildung eigene Fahrzeuge
zugewiesen werden.