3319/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgdr Jung und Kollegen haben am 27. November 1997
unter der Nr.3363/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Jagdpanzer Jaguar" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Nein. Tatsächlich wurden bereits im Oktober 1996 planmäßig ein Offizier und fünf
Unteroffiziere zur Fachpersonalausbildung nach Deutschland entsandt; im Frühjahr 1997
wurde lediglich ein Unteroffizier des Jagdpanzerbataillons 1 in Deutschland ausgebildet.
Von einem ‚Organisationsmangel“ kann keine Rede sein.
Zu 2 und 4:
Entgegen der Annahme der Anfragesteller ist der Bergepanzer Greif auf Grund seiner
Berge- und Schleppfähigkeit für eine Bergung von Jagdpanzern der Type Jaguar im Gefecht
durchaus geeignet. Geringfügige Einschränkungen können sich dabei lediglich im Falle des
Abschleppens über längere Strecken mit einer Steigung von mehr als 10 % ergeben, weshalb
eine Beschaffung weiterer Bergepanzer M-578 ARV, wie sie bereits für die Panzerhaubitze
M109A5Ö eingesetzt werden, geplant ist. Eine Umrüstung von Kampffahrzeugen zu
Bergefahrzeugen kommt aus technischen, ergonomischen und wirtschaftlichen Gründen
nicht in Betracht.
Zu 3:
Nein; es wurde exakt jene nach der Materialstrukturplanung erforderliche Anzahl von Jagd-
panzern beschafft. Aus Gründen der derzeitigen Personalstruktur werden drei der sechs
Panzerabwehrkompanien Jaguar als Mobilmachungskompanien geführt.