3326/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Puttinger, Dr. Leiner und Schwarzenberger und

Kollegen haben an mich am 10.12.1997 die schriftliche Anfrage Nr. 3393/J

betreffend die Fälschungssicherheit ausländischer Dokumente mit folgendem

Wortlaut gerichtet.

„1. Wie wird von den österreichischen Aufenthaltsbehörden generell die

"Fälschungssicherheit" der vorgelegten Dokumente überprüft?

2. Wurden Sie schon einmal mit dem oben dargestellten Sachverhalt befaßt?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie daraufhin gesetzt?

b) Wenn nein, warum nicht?

3. Haben Sie von derartigen Problemen auch von anderen österreichischen

Vertretungsbehörden im Ausland erfahren?

4. Welche Vorgangsweise der Aufenthaltsbehörden halten Sie für praktikabel,

damit es nicht zu solch eklatanten Aufblähungen der österreichischen

Vertretungsbehörden im Ausland kommen muß?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die österreichischen Aufenthaltsbehörden (Inlandsbehörden) beurteilen im Rahmen

der durchzuführenden Verfahren die vorgelegten Unterlagen und Dokumente im

Hinblick auf den angegebenen Reise- bzw. Aufenthaltszweck und prüfen sie auf

inhaltliche Divergenzen. Es kann dabei grundsätzlich davon ausgegangen werden,

daß die Frage der Echtheit der Urkunden bereits im Zuge der Antragstellung von

den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland geprüft wurde.

Sollten allerdings im Verlauf des Verfahrens Zweifel auftreten, werden erneut die

österreichischen Vertretungsbehörden kontaktiert, die offene Fragen beispielsweise

im Wege der konsularischen Zusammenarbeit vor Ort mit anderen

Auslandsvertretungen oder durch Einschaltung des Vertrauensanwaltes abklären.

Sofern dies zweckdienlich scheint, wird auch mit den diplomatischen Vertretungen

der Aufenthaltswerber in Österreich Kontakt aufgenommen.

Zu Frage 2:

Mit dem gegenständlichen Sachverhalt wurde ich erstmals im Sommer 1997 befaßt.

Um einen Überblick über die aktuelle Situation zu erhalten, wurde die

österreichische Botschaft Abidjan ersucht, Dokumentationen der gegenständlichen

Urkunden aus eigenen Beständen bereitzustellen bzw. von anderen EU-Botschaften

zu beschaffen und zu übermitteln.

Die Tatsache, daß vor allem und in viel größerem Umfang im Zuge von

Visumanträgen gefälschte Unterlagen vorgelegt werden, ist nicht neu, sodaß die

Bediensteten der österreichischen Vertretungsbehörden über reichlich Erfahrung

verfügen und die Anträge entsprechend sorgfältig prüfen. Ich bin aber auch der

Meinung, daß die Erkenntnisse und Erfahrungen der Spezialisten aus anderen

Staaten zu wenig genutzt wurden.

Österreich hat daher im Zuge seiner Schengen-Präsidentschaft eine Initiative

gesetzt, um die konsularische Zusammenarbeit vor Ort zu verstärken und auf

verschiedene Themen, die Gegenstand besonderer und regelmäßiger Prüfung sein

sollten, hingewiesen. Der Vorschlag fand breite Zustimmung, sodaß nunmehr

Übereinstimmung darüber besteht, bei der Bearbeitung von Visumanträgen in

bestimmten Staaten, darunter auch Ghana, neben den üblicherweise

beizubringenden Nachweisen einheitlich weitere Unterlagen zu verlangen und

Verfahren einzuhalten, um die Sicherheit bei der Beurteilung der Anträge zu

erhöhen und der Gefahr der Vorlage von falschen und gefälschten Dokumenten

entsprechend zu begegnen.

Einige Schengen-Staaten haben zusätzlich Dokumentenberater und Spezialisten im

Erkennen gefälschter und verfälschter Dokumente zeitlich befristet an

Auslandsvertretungen entsandt, bei denen besonders häufig ge- bzw. verfälschte

Urkunden vorgelegt wurden. Im Rahmen der ausgezeichneten und effizienten

konsularischen Zusammenarbeit der Schengen-Staaten konnten auch

österreichische Konsularbeamte von diesen Erkenntnissen profitieren.

ZuFrage3:

Ja. Im Rahmen der österreichischen Schengen-Präsidentschaft wurden die

Probleme systematisch aufbereitet, die Erkenntnisse ausgewertet und den

Schengenpartnern zusammenfassend als Anhaltspunkt für weitere gemeinsame

Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 4:

Ich bin wie viele meiner Amtskollegen der Auffassung, daß die Zusammenarbeit auf

bi- und multilateraler Ebene verstärkt werden muß, um dieser Problematik besser

und rationeller begegnen zu können. Die derzeitige Schengen-Präsidentschaft hat

daher in Weiterführung der österreichischen Initiative und auf Grund der

Erfahrungen mit den erwähnten Spezialistenteams vorgeschlagen, an ausgewählten

Orten Fälschungsspezialisten zu institutionalisieren, die allen Schengenpartnern zur

Verfügung stehen. Abgesehen davon, daß dieser Vorschlag einen weiteren Schritt

zur Harmonisierung der europäischen Visapolitik bedeutet, ist er sicherlich bestens

geeignet, die gewünschten Ergebnisse auf verwaltungsökonomische Weise zu

erreichen, weshalb er auch von Österreich nachdrücklich unterstützt wird.