3326/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Puttinger, Dr. Leiner und Schwarzenberger und
Kollegen haben an mich am 10.12.1997 die schriftliche Anfrage Nr. 3393/J
betreffend die Fälschungssicherheit ausländischer Dokumente mit folgendem
Wortlaut gerichtet.
„1. Wie wird von den österreichischen Aufenthaltsbehörden generell die
"Fälschungssicherheit" der vorgelegten Dokumente überprüft?
2. Wurden Sie schon einmal mit dem oben dargestellten Sachverhalt befaßt?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie daraufhin gesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Haben Sie von derartigen Problemen auch von anderen österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland erfahren?
4. Welche Vorgangsweise der Aufenthaltsbehörden halten Sie für praktikabel,
damit es nicht zu solch eklatanten Aufblähungen der österreichischen
Vertretungsbehörden im Ausland kommen muß?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die österreichischen Aufenthaltsbehörden (Inlandsbehörden) beurteilen im Rahmen
der durchzuführenden Verfahren die vorgelegten Unterlagen und Dokumente im
Hinblick auf den angegebenen Reise- bzw.
Aufenthaltszweck und prüfen sie auf
inhaltliche Divergenzen. Es kann dabei grundsätzlich davon ausgegangen werden,
daß die Frage der Echtheit der Urkunden bereits im Zuge der Antragstellung von
den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland geprüft wurde.
Sollten allerdings im Verlauf des Verfahrens Zweifel auftreten, werden erneut die
österreichischen Vertretungsbehörden kontaktiert, die offene Fragen beispielsweise
im Wege der konsularischen Zusammenarbeit vor Ort mit anderen
Auslandsvertretungen oder durch Einschaltung des Vertrauensanwaltes abklären.
Sofern dies zweckdienlich scheint, wird auch mit den diplomatischen Vertretungen
der Aufenthaltswerber in Österreich Kontakt aufgenommen.
Zu Frage 2:
Mit dem gegenständlichen Sachverhalt wurde ich erstmals im Sommer 1997 befaßt.
Um einen Überblick über die aktuelle Situation zu erhalten, wurde die
österreichische Botschaft Abidjan ersucht, Dokumentationen der gegenständlichen
Urkunden aus eigenen Beständen bereitzustellen bzw. von anderen EU-Botschaften
zu beschaffen und zu übermitteln.
Die Tatsache, daß vor allem und in viel größerem Umfang im Zuge von
Visumanträgen gefälschte Unterlagen vorgelegt werden, ist nicht neu, sodaß die
Bediensteten der österreichischen Vertretungsbehörden über reichlich Erfahrung
verfügen und die Anträge entsprechend sorgfältig prüfen. Ich bin aber auch der
Meinung, daß die Erkenntnisse und Erfahrungen der Spezialisten aus anderen
Staaten zu wenig genutzt wurden.
Österreich hat daher im Zuge seiner Schengen-Präsidentschaft eine Initiative
gesetzt, um die konsularische Zusammenarbeit vor Ort zu verstärken und auf
verschiedene Themen, die Gegenstand besonderer und regelmäßiger Prüfung sein
sollten, hingewiesen. Der Vorschlag fand breite Zustimmung, sodaß nunmehr
Übereinstimmung darüber besteht, bei der Bearbeitung von Visumanträgen in
bestimmten Staaten, darunter auch Ghana, neben den üblicherweise
beizubringenden Nachweisen einheitlich weitere Unterlagen zu verlangen und
Verfahren einzuhalten, um die Sicherheit bei der Beurteilung der Anträge zu
erhöhen und der Gefahr der Vorlage von falschen und gefälschten Dokumenten
entsprechend zu begegnen.
Einige Schengen-Staaten haben zusätzlich Dokumentenberater und Spezialisten im
Erkennen gefälschter und verfälschter Dokumente zeitlich befristet an
Auslandsvertretungen entsandt, bei denen besonders häufig ge- bzw. verfälschte
Urkunden vorgelegt wurden. Im Rahmen der ausgezeichneten und effizienten
konsularischen Zusammenarbeit der Schengen-Staaten konnten auch
österreichische Konsularbeamte von diesen
Erkenntnissen profitieren.
ZuFrage3:
Ja. Im Rahmen der österreichischen Schengen-Präsidentschaft wurden die
Probleme systematisch aufbereitet, die Erkenntnisse ausgewertet und den
Schengenpartnern zusammenfassend als Anhaltspunkt für weitere gemeinsame
Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 4:
Ich bin wie viele meiner Amtskollegen der Auffassung, daß die Zusammenarbeit auf
bi- und multilateraler Ebene verstärkt werden muß, um dieser Problematik besser
und rationeller begegnen zu können. Die derzeitige Schengen-Präsidentschaft hat
daher in Weiterführung der österreichischen Initiative und auf Grund der
Erfahrungen mit den erwähnten Spezialistenteams vorgeschlagen, an ausgewählten
Orten Fälschungsspezialisten zu institutionalisieren, die allen Schengenpartnern zur
Verfügung stehen. Abgesehen davon, daß dieser Vorschlag einen weiteren Schritt
zur Harmonisierung der europäischen Visapolitik bedeutet, ist er sicherlich bestens
geeignet, die gewünschten Ergebnisse auf verwaltungsökonomische Weise zu
erreichen, weshalb er auch von Österreich nachdrücklich unterstützt wird.