3327/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben
am 2. Dezember 1997 unter der Nr. 3370/J an mich eine schriftliche parlamentari-
sche Anfrage betreffend Lebensmittelkontrolle gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Wie entwickelte sich der Personalstand der Lebensmittelkontrolle in Österreich
innerhalb der letzten 20 Jahre?
2. Wie entwickelte sich die Zahl der Probenahmen innerhalb dieses Zeitraumes?
3. Wie wurde dieser Bereich jeweils in den Budgets der letzten 20 Jahre dotiert?
4. Wie erklären Sie sich die Schwankungen, wie stehen Sie zu der Entwicklung in
den letzten drei Jahren?
5. Wieviele Beanstandungen gab es im heurigen Jahr? Bei welchen Lebensmit-
teln häuften sie sich?
6. Was wurde unternommen, um die Unterbrechungen der Kühlketten zu reduzie-
ren?
7. Wieviele Strafen wurden verhängt? Höchstausmaß und Niedrigstvariante?
8. Wie hoch beziffern sich die Einnahmen aus den Strafen bei Verstößen inner-
halb der letzten zehn Jahre?
9. In welchen Bereichen der Lebensmittelkontrolle beabsichtigen Sie Verbesse-
rungen?
10. Welche Lebensmitteluntersuchungsanstalten können gentechnologische Ver-
änderungen in Lebensmittel nachweisen? Welche nicht?
11. Wieviele Proben wurden bis jetzt auf gentechnologisch veränderte Organismen
untersucht?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zahlen über den Personalstand der Lebensmittelkontrolle in den Ländern stehen mir
nicht zur Verfügung, da die Bestellung der Lebensmittelaufsichtsorgane gemäß § 35
des Lebensmittelgesetzes (LMG 1975) im Wirkungsbereich des Landeshauptman-
nes liegt.
Der Personalstand der staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten stellt sich in
den Jahren 1988 bis 1997 wie folgt dar:
1988 220 Bedienstete 1993 249 Bedienstete
1989 220 Bedienstete 1994 251 Bedienstete
1990 220 Bedienstete 1995 247 Bedienstete
1991 241 Bedienstete 1996 242 Bedienstete
1992 249 Bedienstete 1997 237 Bedienstete
Zu Frage 2:
Die Zahl der Probennahmen hat sich in den Jahren 1976 bis 1996 folgendermaßen
entwickelt:
1976 41.829
1977 41.865 1987 44.597
1978 44.219 1988 44.847
1979 45.007 1989 41.050
1980 45.044 1990 42.198
1981 46.871 1991 42.447
1982 45.436 1992 43.473
1983 43.328 1993 47.501
1984 43.765 1994 43.492
1985 52.101 1995 41.941
1986
49.824 1996
41.852
Zu Frage 3:
Der vom Bund für die Lebensmittelkontrolle getragene Kostenaufwand stellt sich für
die Jahre 1995 bis 1997 wie folgt dar:
1985 S 101.449.000,-
1986 S 107.501.000,-
1987 S 131.934.000,-
1988 S 123.158.000,-
1989 S 130.238.000,-
1990 S 148.922.000,-
1991 S 160.495.000,-
1992 S 165.780.000,-
1993 S 179.334.000,-
1994 S 187.879.000,-
1995 S 178.176.000,-
1996 S 169.699.000,-
1997 S 176.108.000,-
Zu Frage 4:
Die Schwankungen im Bereich der Anlagen stehen in unmittelbarem Zusammen-
hang mit aktuellen Ereignissen (z.B. Tschernobyl, Inkrafttreten der Trinkwasser-
Pestizidverordnung, BGBl.Nr. 448/1991).
Budgetbedingte Einsparungen bei den Anlagen in den letzten drei Jahren sind aus
unserer Sicht problematisch, da von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersu-
chung zusätzliche Aufgaben verstärkt bewältigt werden müssen (z.B. Monitoring,
gentechnisch veränderte Lebensmittel etc.).
Zu Frage 5
Die Gesamtzahlen für die Beanstandungen von Lebensmittelproben des Jahres
1997 liegen frühestens im April 1998 vor. (Gemäß § 36 Abs. 2 Lebensmittelgesetz
1975 hat der Landeshauptmann dem Bundeskanzleramt bis zum 31. März des
folgenden Kalenderjahres über den Vollzug
zu berichten.)
Zu Frage 6:
Folgende Verordnungen nach dem Lebensmittelgesetz schreiben für sensible Le-
bensmittel konkrete Lager- bzw. Transporttemperaturen vor:
- die Milchhygieneverordnung, BGBl.Nr. 897/1993, für pasteurisierte Konsummilch;
- die Eiprodukteverordnung, BGBl.Nr. 527/1996, für tiefgefrorene, gefrorene und ge-
kühlte Produkte;
- die Fischhygieneverordnung, BGBl. Teil II Nr.260/1997, für „frische Fischereier-
zeugnisse
- die Tiefkühlverordnung, BGBl.Nr. 201/1994, für Erzeugnisse, die als „tiefgefrorene“
Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden;
- die Verordnung über „allgemeine Lebensmittelhygiene“ (derzeit zur Herstellung des
Einvernehmens beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) für besonders
sensible Lebensmittel.
Zu den Fragen 7 und 8:
Anzahl und Höhe der von den Gerichten bzw. den Verwaltungsstrafbehörden ver-
hängten Strafen sind dem Ressort nicht bekannt. In den Strafbestimmungen des
Lebensmittel-gesetzes (Abschnitt VIII, §§ 56-75) ist lediglich der Strafrahmen für
gerichtliche bzw. Verwaltungsstrafen festgelegt; eine im Begutachtungsverfahren
befindliche Novelle zum Lebensmittelgesetz sieht unter anderem eine Anhebung der
Höchststrafen vor.
Zu Frage 9
Um die Lebensmittelkontrolle auch weiterhin möglichst effizient und rationell zu ge-
stalten, ist die Anschaffung von - dem neuesten technischen Standard entsprechen-
den - Analysengeräten und die gezielte Schulung des Fachpersonals („HACCP-Kon-
zept“) vorgesehen.
Zu Frage 10:
Zur Zeit sind gentechnologische Veränderungen in Lebensmitteln nur an der Bun-
desanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien nachweisbar. Die
Bundesanstalten in Linz und Innsbruck werden mit entsprechenden Geräten ausge-
stattet und dann auch technisch in der Lage sein, diesen Nachweis zu führen.
Zu Frage 11:
Im März 1997 begann an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und
-forschung in Wien (BALUF) der Aufbau der Analytik von Soja auf gentechnologische
Veränderungen.
Zu diesem Zeitpunkt gab es an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und
-forschung noch kein routinemäßiges Nachweisverfahren. Parallel zur Entwicklung in
Europa mußte auch in Österreich an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu-
chung und -forschung ein Verfahren entwickelt werden, das auch eine entsprechen-
de Absicherung garantiert.
Bisher wurden an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in
Wien 20 Studien-, Standard- und Ringversuchsproben sowie 22 amtliche Proben
Sojaprodukte auf gentechnische Veränderungen untersucht (Stand Ende Dezember
1997).