3327/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben

am 2. Dezember 1997 unter der Nr. 3370/J an mich eine schriftliche parlamentari-

sche Anfrage betreffend Lebensmittelkontrolle gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Wie entwickelte sich der Personalstand der Lebensmittelkontrolle in Österreich

innerhalb der letzten 20 Jahre?

2. Wie entwickelte sich die Zahl der Probenahmen innerhalb dieses Zeitraumes?

3. Wie wurde dieser Bereich jeweils in den Budgets der letzten 20 Jahre dotiert?

4. Wie erklären Sie sich die Schwankungen, wie stehen Sie zu der Entwicklung in

den letzten drei Jahren?

5. Wieviele Beanstandungen gab es im heurigen Jahr? Bei welchen Lebensmit-

teln häuften sie sich?

6. Was wurde unternommen, um die Unterbrechungen der Kühlketten zu reduzie-

ren?

7. Wieviele Strafen wurden verhängt? Höchstausmaß und Niedrigstvariante?

8. Wie hoch beziffern sich die Einnahmen aus den Strafen bei Verstößen inner-

halb der letzten zehn Jahre?

9. In welchen Bereichen der Lebensmittelkontrolle beabsichtigen Sie Verbesse-

rungen?

10. Welche Lebensmitteluntersuchungsanstalten können gentechnologische Ver-

änderungen in Lebensmittel nachweisen? Welche nicht?

11. Wieviele Proben wurden bis jetzt auf gentechnologisch veränderte Organismen

untersucht?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Zahlen über den Personalstand der Lebensmittelkontrolle in den Ländern stehen mir

nicht zur Verfügung, da die Bestellung der Lebensmittelaufsichtsorgane gemäß § 35

des Lebensmittelgesetzes (LMG 1975) im Wirkungsbereich des Landeshauptman-

nes liegt.

Der Personalstand der staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten stellt sich in

den Jahren 1988 bis 1997 wie folgt dar:

1988             220 Bedienstete               1993          249 Bedienstete

1989             220 Bedienstete               1994          251 Bedienstete

1990             220 Bedienstete               1995          247 Bedienstete

1991             241 Bedienstete               1996          242 Bedienstete

1992             249 Bedienstete               1997          237 Bedienstete

Zu Frage 2:

Die Zahl der Probennahmen hat sich in den Jahren 1976 bis 1996 folgendermaßen

entwickelt:

1976     41.829

1977     41.865                 1987    44.597

1978     44.219                 1988    44.847

1979     45.007                 1989    41.050

1980     45.044                 1990    42.198

1981     46.871                 1991    42.447

1982     45.436                 1992    43.473

1983     43.328                 1993    47.501

1984     43.765                 1994    43.492

1985     52.101                 1995    41.941

1986     49.824                 1996    41.852

Zu Frage 3:

Der vom Bund für die Lebensmittelkontrolle getragene Kostenaufwand stellt sich für

die Jahre 1995 bis 1997 wie folgt dar:

1985                    S 101.449.000,-

1986                    S 107.501.000,-

1987                    S 131.934.000,-

1988                    S 123.158.000,-

1989                    S 130.238.000,-

1990                    S 148.922.000,-

1991                    S 160.495.000,-

1992                    S 165.780.000,-

1993                    S 179.334.000,-

1994                    S 187.879.000,-

1995                    S 178.176.000,-

1996                    S 169.699.000,-

1997                    S 176.108.000,-

Zu Frage 4:

Die Schwankungen im Bereich der Anlagen stehen in unmittelbarem Zusammen-

hang mit aktuellen Ereignissen (z.B. Tschernobyl, Inkrafttreten der Trinkwasser-

Pestizidverordnung, BGBl.Nr. 448/1991).

Budgetbedingte Einsparungen bei den Anlagen in den letzten drei Jahren sind aus

unserer Sicht problematisch, da von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersu-

chung zusätzliche Aufgaben verstärkt bewältigt werden müssen (z.B. Monitoring,

gentechnisch veränderte Lebensmittel etc.).

Zu Frage 5

Die Gesamtzahlen für die Beanstandungen von Lebensmittelproben des Jahres

1997 liegen frühestens im April 1998 vor. (Gemäß § 36 Abs. 2 Lebensmittelgesetz

1975 hat der Landeshauptmann dem Bundeskanzleramt bis zum 31. März des

folgenden Kalenderjahres über den Vollzug zu berichten.)

Zu Frage 6:

Folgende Verordnungen nach dem Lebensmittelgesetz schreiben für sensible Le-

bensmittel konkrete Lager- bzw. Transporttemperaturen vor:

- die Milchhygieneverordnung, BGBl.Nr. 897/1993, für pasteurisierte Konsummilch;

- die Eiprodukteverordnung, BGBl.Nr. 527/1996, für tiefgefrorene, gefrorene und ge-

kühlte Produkte;

- die Fischhygieneverordnung, BGBl. Teil II Nr.260/1997, für „frische Fischereier-

zeugnisse

- die Tiefkühlverordnung, BGBl.Nr. 201/1994, für Erzeugnisse, die als „tiefgefrorene“

Erzeugnisse in Verkehr gebracht werden;

- die Verordnung über „allgemeine Lebensmittelhygiene“ (derzeit zur Herstellung des

Einvernehmens beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) für besonders

sensible Lebensmittel.

Zu den Fragen 7 und 8:

Anzahl und Höhe der von den Gerichten bzw. den Verwaltungsstrafbehörden ver-

hängten Strafen sind dem Ressort nicht bekannt. In den Strafbestimmungen des

Lebensmittel-gesetzes (Abschnitt VIII, §§ 56-75) ist lediglich der Strafrahmen für

gerichtliche bzw. Verwaltungsstrafen festgelegt; eine im Begutachtungsverfahren

befindliche Novelle zum Lebensmittelgesetz sieht unter anderem eine Anhebung der

Höchststrafen vor.

Zu Frage 9

Um die Lebensmittelkontrolle auch weiterhin möglichst effizient und rationell zu ge-

stalten, ist die Anschaffung von - dem neuesten technischen Standard entsprechen-

den - Analysengeräten und die gezielte Schulung des Fachpersonals („HACCP-Kon-

zept“) vorgesehen.

Zu Frage 10:

Zur Zeit sind gentechnologische Veränderungen in Lebensmitteln nur an der Bun-

desanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien nachweisbar. Die

Bundesanstalten in Linz und Innsbruck werden mit entsprechenden Geräten ausge-

stattet und dann auch technisch in der Lage sein, diesen Nachweis zu führen.

Zu Frage 11:

Im März 1997 begann an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und

-forschung in Wien (BALUF) der Aufbau der Analytik von Soja auf gentechnologische

Veränderungen.

Zu diesem Zeitpunkt gab es an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und

-forschung noch kein routinemäßiges Nachweisverfahren. Parallel zur Entwicklung in

Europa mußte auch in Österreich an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersu-

chung und -forschung ein Verfahren entwickelt werden, das auch eine entsprechen-

de Absicherung garantiert.

Bisher wurden an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in

Wien 20 Studien-, Standard- und Ringversuchsproben sowie 22 amtliche Proben

Sojaprodukte auf gentechnische Veränderungen untersucht (Stand Ende Dezember

1997).