3329/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 2. Dezem-
ber 1997 unter der Nr.3375/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Geschäftsessen zur Beschaffung von TER und ZZW“ gerichtet. Diese aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der Präsident des Rechnungshofes hat in der Sitzung des Rechnungshofausschusses am
25. November 1997 dezidiert klargestellt, daß die Mitglieder der Bewertungskommission
keinerlei Druck in Richtung Bevorzugung eines Angebotes ausgesetzt gewesen sind.
„Aufmerksamkeiten von geringem Wert“ (§ 59 Abs. 2 BDG 1979) bzw. Einladungen zu
gemeinsamen Essen blieben im Rahmen des Üblichen. Auch die Disziplinarabteilung des
Bundesministeriums für Landesverteidigung gelangte zum Ergebnis, daß es im
Zusammenhang mit der Beschaffung des Zielzuweisungs- (ZZW) und des Tiefflieger-
erfassungsradars (TER) zu keinerlei Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Zu 1 bis 3:
Wie die diesbezüglichen Untersuchungen meines Ressorts ergeben haben, beschränkten sich
die erwähnten „Geschäftsessen“ auf einige wenige gemeinsame Mahlzeiten von Militärs und
Firmenvertretern anläßlich der Präsentation der Produkte sämtlicher in Frage kommenden
Anbieter am Fliegerhorst in Langenlebarn; hiebei wurden die Kosten zum Teil von den
Firmen getragen. Ab dem Zeitpunkt der Anbotseröffnung und Einsetzung der
Bewertungskommission gab es keine derartigen Kontakte mehr.
Zu 4:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.