3329/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 2. Dezem-

ber 1997 unter der Nr.3375/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Geschäftsessen zur Beschaffung von TER und ZZW“ gerichtet. Diese aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Der Präsident des Rechnungshofes hat in der Sitzung des Rechnungshofausschusses am

25. November 1997 dezidiert klargestellt, daß die Mitglieder der Bewertungskommission

keinerlei Druck in Richtung Bevorzugung eines Angebotes ausgesetzt gewesen sind.

„Aufmerksamkeiten von geringem Wert“ (§ 59 Abs. 2 BDG 1979) bzw. Einladungen zu

gemeinsamen Essen blieben im Rahmen des Üblichen. Auch die Disziplinarabteilung des

Bundesministeriums für Landesverteidigung gelangte zum Ergebnis, daß es im

Zusammenhang mit der Beschaffung des Zielzuweisungs- (ZZW) und des Tiefflieger-

erfassungsradars (TER) zu keinerlei Unregelmäßigkeiten gekommen ist.

Zu 1 bis 3:

Wie die diesbezüglichen Untersuchungen meines Ressorts ergeben haben, beschränkten sich

die erwähnten „Geschäftsessen“ auf einige wenige gemeinsame Mahlzeiten von Militärs und

Firmenvertretern anläßlich der Präsentation der Produkte sämtlicher in Frage kommenden

Anbieter am Fliegerhorst in Langenlebarn; hiebei wurden die Kosten zum Teil von den

Firmen getragen. Ab dem Zeitpunkt der Anbotseröffnung und Einsetzung der

Bewertungskommission gab es keine derartigen Kontakte mehr.

Zu 4:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts.