333/AB
Auf die - aus Gtünden der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen vom
20. März 1996, Nr. 325/J, betreffend Welser Westspange, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu l . :
Die Finanzierung des Straßenbauvorhabens A 8 Wels West - Sattledt ("Welser Westspange")
kann aus Einnahmen gem. Bundesstraßenfinanzietungsgesetz finanziet.t werden. Die Frage nach
dem Baubeginn des Vorhabens wäre an den für den Bundesstraßenbau zuständigen Bundes-
minister für wirtschaftliche Angelegenheiten zu richten.
Zu 2. :
Die Finanzierung der "Welser Westspange" ist derzeit nur über die Bemautung dieser Strecke
realisierbar.
Zu 3. :
Diese Frage fällt in die Zuständigkeitsbereiche des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr
und Kunst bzw. des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten. Ich ersuche daher um
Verständnis, daß mir die Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist.
Zu 4.:
Im Bundesministerium für Finanzen sind keine Zusagen der Stadt Wels auf eine Finanzbe-
teiligung an den Planungs- oder Baukosten bekannt.
Zu 5.:
Der Trassenverlauf der A 8 Wels - Stattledt wird in einer Verordnung gemäß § 4 Bundes-
straßengesetz festlegt. Da diese Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten fällt, ersuche ich um Verständnis, daß mir auch die Beant-
wortung dieser Frage nicht möglich ist.
Zu 6. :
Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten werden die Er-
richtungskosten der "Welser Westspange" mit 1,6 Mrd.S beziffert.