3333/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Moser, Freundinnen

und Freunde betreffend österreichische Amalgam - Lobbyisten in Brüssel,

Nr. 3369/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Die gesundheitliche Bewertung von Amalgamfüllungen beschäftigt wissenschaftliche Gremien im

In -und Ausland seit vielen Jahren. In jüngster Zeit haben sich eine Expertengruppe der WHO und

unabhängig davon eine der EU mit der Amalgamproblematik und der gesundheitlichen Bewer-

tung anderer Dentalmaterialien befaßt. Die WHO - Expertengruppe kam dabei zum Ergebnis, daß

kein wissenschaftlich begründeter Hinweis auf gesundheitliche Gefährdungen durch Amalgam

besteht. Die Arbeit der EU -Expertengruppe ist noch nicht abgeschlossen; es liegt der Entwurf

eines Arbeitsdokumentes vor, welches kürzlich in Österreich und in den übrigen Mitgliedstaaten

zur wissenschaftlichen Begutachtung vorgelegt wurde. Die Stellungnahmen werden von der EU -

Expertengruppe aufgenommen und bei der Erstellung des Abschlußberichtes berücksichtigt.

Im Zuge der internationalen Diskussionen der letzten Jahre zur Amalgamproblematik hat sich

gezeigt, daß die wissenschaftliche Diskussion zur gesundheitlichen Bewertung von Dental -

materialien im wesentlichen von den skandinavischen Ländern, Deutschland, Österreich, dem

Vereinigten Königreich und den USA getragen wird. Die in der Anfrage genannten Länder

Frankreich und Belgien haben sich demgegenüber in der Sache bislang kaum zu Wort gemeldet.

Die Haltung der maßgeblichen deutschen Behörden zur Amalgamproblematik ist kürzlich in

einem Konsensuspapier zusammengefaßt worden, welches praktisch deckungsgleich mit den in

Österreich 1995 bekanntgemachten Empfehlungen des beim Bundesministerium für Arbeit,

Gesundheit und Soziales eingerichteten Arbeitskreises Dentalmaterialien ist.

Unrichtig sind die Gerüchte hinsichtlich der Rolle der österreichischen und deutschen Vertreter in

der EU - Expertengruppe, die offensichtlich völlig unkritisch übernommen worden sind. Österreich

hat die Einsetzung der EU - Expertengruppe für die Amalgamproblematik mitinitiiert und hat da-

bei immer großen Nachdruck auf eine kritische wissenschaftliche Bewertung von Dentalmateri -

alien gelegt. Weder gibt es österreichische Amalgam - Befürworter in dieser Arbeitsgruppe, noch

haben diese jemals irgendwelche deutschen Experten ersetzt.

Weiters ist festzuhalten, daß der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger -

nicht zuletzt auch durch Kontaktaufnahme mit meinem Ressort - ständig mit der Frage allfälliger

Auswirkungen von Amalgambehandlungen auf die Gesundheit von Menschen befaßt ist. Damit

kommt er den ihm in diesem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung obliegenden Ver -

pflichtungen nicht nur in ausreichender und angemessener, sondern in äußerst sorgsamer Weise

nach. Es besteht daher zum gegebenen Zeitpunkt weder ein Grund, die Gesetzmäßigkeit der

Vorgangsweise des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger oder auch der

Krankenversicherungsträger selbst in Frage zu stellen, noch ist es erforderlich, die genannten

Einrichtungen der gesetzlichen Sozial -  bzw. Krankenversicherung (soweit dies deren Eigenschaft

als Selbstverwaltungskörper überhaupt zuließe) darauf zu drängen, den Versicherten gegenüber

ganz generell Warnungen über allfällige Nebenwirkungen von Amalgambehandlungen auszu-

sprechen.

Zu Frage 1:

Das sogenannte Kieler Amalgamgutachten ist meinem Ressort bekannt; es wurde dem Arbeits -

kreis Dentalmaterialien mit der Bitte um fachliche Stellungnahme vorgelegt. Nach Einlangen der

Stellungnahmen werden etwaige Schlußfolgerungen von dieser Expertengruppe vorgeschlagen

werden.

Zu Frage 2:

Ich werde mich dafür einsetzen, daß das Kieler Amalgamgutachten und weitere relevante Ex-

pertenberichte über Dentalmaterialien immer wieder auf ihre Aussagekraft im Hinblick auf

wissenschaftlich belegte gesundheitliche Auswirkungen dieser Materialien geprüft werden. Die

Aufklärung der Patienten über etwaige Nebenwirkungen bzw. Risiken bestimmter medizinischer

Produkte oder Behandlungen ist bereits jetzt in Österreich gesetzlich verankert.

Zu Frage 3:

Der vorläufige Bericht der EU - Arbeitsgruppe enthält die aktuelle Situation in den einzelnen

Mitgliedstaaten. Ab dem 15. Juni 1998 gelten im EWR die diesbezüglichen Übergangsrege -

lungen nicht mehr, d.h. Medizinprodukte müssen CE - gekennzeichnet (=europazugelassen) sein.

Zu Frage 4:

Die Amalgamproblematik wird von der Ad - hoc Working Group on Dental Amalgam der Eu -

ropäischen Kommission bearbeitet. Die Zusammensetzung des Gremiums läßt sich dem bei -

liegenden Auszug aus dem Berichtsentwurf der Arbeitsgruppe entnehmen.

Zu Frage 5:

Die österreichischen Experten setzen sich weder für noch gegen einen bestimmten dentalen

Werkstoff ein, sondern für eine unabhängige kritisch - wissenschaftliche Prüfung aller Den -

talmaterialien. Eine repräsentative Zusammenstellung wichtiger Literaturstellen findet sich im

beiliegenden Auszug aus dem Berichtsentwurf der europäischen Arbeitsgruppe.

Zu Frage 6:

Ich werde mich weiter dafür einsetzen, daß Dentalmaterialien auf nationaler und internationaler

Ebene Gegenstand intensiver wissenschaftlicher Beratung sind. In diesem Sinne wird auch das

demnächst verbindlich werdende europäische Zulassungssystem für diese Produkte eine wichtige

Rolle spielen.

Zu Frage 7:

Der Einsatz medizinischer Produkte muß sich nach generellen und auf den jeweiligen Patienten

abgestimmten Nutzen/Risikoerwägungen richten. Das demnächst verbindlich werdende europäi -

sche Zulassungssystem für derartige Produkte wird für diese Überlegungen in Hinkunft eine wert -

volle Hilfe sein, da es sowohl auf allgemeine Nutzen/Risikobewertungen eines Dentalmaterials

Bezug nimmt, als auch in der Gebrauchsinformation auf spezifische Indikationen, Kontraindikati -

onen und Anwendungshinweise eines konkreten Produktes eingeht. Im übrigen verweise ich auf

meine einleitenden Bemerkungen zu dieser Anfrage.