3335/AB

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Haupt, Dr. Salzl

betreffend bakteriologisch - serologische Untersuchungsanstalten,

(Nr. 3386/J)

Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die in der Präambel der Anfrage genannten Zahlen wurden offenbar dem Teilheft zum Bundes -

voranschlag für das Jahr 1998 entnommen und beziehen sich auf Vollbeschäftigte. Die Beantwor -

tung der gegenständlichen Fragen kann jedoch nur hinsichtlich der Bediensteten (d.h. auch Teil -

beschäftigten) erfolgen. Die entsprechenden Zahlen sind der beiliegenden Tabelle zu entnehmen.

Zu Frage 3:

Jedem Bediensteten der Bundesstaatlichen bakteriologisch  - serologischen Untersuchungs -

anstalten, dessen Monatsbezug noch nicht die Höhe des Gehaltes der Gehaltsstufe 1 der Dienst -

klasse VII einschließlich Verwaltungsdienstzulage erreicht hat, wird pro Halbjahr ein Essens -

zuschuß von S 2.400,-- gewährt. Für die übrigen Bediensteten beträgt der Essenszuschuß pro

Halbjahr S 1 .220,--.

Zu Frage 4:

Die im Erläuterungsband zum BFG 1998 enthaltene Aufstellung der den Untersuchungsanstalten

übertragenen Aufgaben ist bis auf die einzelnen Anstalten übertragenen Referenztätigkeiten im

 

Bereich Salmonella, Shigella und Meningokokken (BBSUA Graz), legionellen, Influenza, Polio

und Mykobakterien (BBSUA Wien) Listerien und EHEC (BBSUA Innsbruck) vollständig. Diese

Referenztätigkeiten stehen aber in unmittelbaren Zusammenhang mit den im Erläuterungsband

zum BFG 1998 aufgezählten Aufgaben.

Zu Frage 5:

a) und b) Ohne Gebührenverrechnung werden nur die Aufgaben aufgrund gesetzlicher

Vorschriften durchgeführt. Im Rahmen der bestehenden Gesetze kommt die Durchführung

dieser Untersuchungen nur der Anstalt zu.

c) Von anstaltseigenem Personal werden in der Anstalt serologische Untersuchungen,

bakteriologische Untersuchungen, Wasser - Abwasseruntersuchungen, krankenhaus -

hygienische Untersuchungen, Blutalkoholbestimmungen, Gutachtertätigkeiten im Hinblick

auf Arzneimittel und Suchtmittel sowie balneochemische und balneotechnische Unter-

suchungen und Begutachtungen durchgeführt.

d) Einige der unter Punkt c) genannten Tätigkeiten können auch außerhalb der Anstalt ihren

Ausgangspunkt haben. Für diese Tätigkeiten gilt das unter e) Gesagte.

Neben den gemeldeten Nebenbeschäftigungen einzelner Anstaltsbediensteter außerhalb der

Dienstzeit werden keine Aufgaben außerhalb der Anstalt durchgeführt.

e) Zwei Probenzieher zur Umsetzung der EU -Badewasserrichtlinie für 3 Monate

f) bis h): keine

i) Durchführung der Badewasseruntersuchungen zur Umsetzung der Richtlinie der EU für den

Bereich Tirol durch das Hygieneinstitut der Universität Innsbruck und für den Bereich

Vorarlberg durch die Umweltschutzanstalt des Landes Vorarlberg.

j) keine

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Betriebsüberprüfungen von Apotheken sind von der Bezirksverwaltungsbehörde durch den

Amtsarzt vorzunehmen. Mein Ministerium hat lediglich die Möglichkeit, zu bestimmen, daß ein

 

Beamter der Bundesanstalt für chemische und pharmazeutische Untersuchungen den Visitationen

beizuziehen ist. An dieser Anstalt sind derzeit zwei Bedienstete mit dieser Aufgabe befaßt.

Im Jahr 1996 wurden bei den Überprüfungen 724 chemische Proben gezogen, wovon 65

beanstandet wurden. Weiters wurden 751 pharmakognostische Proben gezogen, wovon 52

beanstandet wurden. Bei der Anzahl der beanstandeten Proben ist jedoch festzustellen, daß der

Schwerpunkt bei der Probenziehung schon auf jene Proben gelegt wird, wo die Vermutung

besteht, daß diese nicht entsprechen könnten.

In jenen Fällen, in denen kein Beamter der Bundesanstalt an der Visitation teilnimmt, zieht die

jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde einen nichtamtlichen Sachverständigen bei. Bei den dafür

anfallenden Kosten handelt es sich uni einen Zweckaufwand im Rahmen der mittelbaren Bundes

verwaltung, der durch das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu tragen ist.

Die Verrechnung erfolgt bei Ansatz 1/17208, Post 7274.

Zu den Fragen 8 bis 10:

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Überprüfungen durch den Rechnungshof, deren

Ergebnisse bereits veröffentlicht wurden

Die aus den einzelnen Vereinbarungen erzielten Einnahmen werden zur Gänze dem Bund ab -

geführt, wobei allerdings aus einem Teil der Einnahmen „Taxanteile" ausbezahlt werden.

Im übrigen ist zu bemerken, daß derzeit umfassende Neuregelungen hinsichtlich der Bundes -

staatlichen bakteriologisch - serologischen Untersuchungsanstalten im Einvernehmen mit dem

Bundesministerium für Finanzen in Vorbereitung sind.