3338/AB XX.GP

 

Gegenstand. schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Wabl,

Freundinnen und Freunde vom 12.12.1997,

Nr. 3463/J1 betreffend sozialer und

okologischer Kahlschlag bei der

Österreichischen Bundesforste AG

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 Wien

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl,

Freundinnen und Freunde vom 12. Dezember 1997, Nr. 3463/J, be -

treffend sozialer und ökologischer Kahlschlag bei der Österreichi -

schen Bundesforste AG, beehre ich mich nach Befassung der Öster -

reichischen Bundesforste AG folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3. 5 und 6:

Gemäß Bundesforstegesetz 1996, BGBl. Nr. 793, hatte der Vorstand

der Österreichischen Bundesforste AG dem Aufsichtsrat bis Ende 1997

ein Unternehmenskonzept vorzulegen, aus dem sich die Unternehmens -

strategie zur langfristigen Absicherung der Wirtschaftlichkeit der

Aktiengesellschaft ergibt. Dazu durchgeführte Analysen haben

gezeigt, daß zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des Unternehmens

die Schaffung größerer operativer Einheiten mit mehr Entscheidungs -

und Handlungsautonomie erforderlich ist. Anstatt 50 Forstver -

waltungen sollen daher künftig 25 Forstbetriebe und 2 Nationalpark -

Forstverwaltungen das operative Geschäft grundsätzlich in einstufi -

gen Prozessen direkt abwickeln. Die Anzahl der Forstreviere soll

durch Zusammenlegungen von derzeit 250 auf 151 gesenkt werden.

Aufgrund der dargestellten Untersuchungen beinhaltet die notwendige

Strukturreform auch eine Modifizierung der Personalstruktur.

Inhaltlich handelt es sich hiebei nicht um „Zwangskarenzierungen“

sondern um ein Anbot an jene Angestellten, die im Jahre 1998 das

50. (für Frauen) bzw. das 55. Lebensjahr (für Männer) vollenden

oder bereits vollendet haben. Über diesen "Sozialplan" im Sinne

Ihrer Anfrage wurde eine Betriebsvereinbarung mit der Arbeitnehmer -

vertretung abgeschlossen. Im Aufsichtsrat wurde dieser „Sozialplan“

einstimmig beschlossen.

Die Österreichischen Bundesforste sind seit 1. Jänner 1997 als

Aktiengesellschaft aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Per -

sonalentwicklungsmaßnahmen sind von den dafür zuständigen Organen

der Gesellschaft zu beurteilen und unter Einhaltung der gesetz -

lichen Vorgaben umzusetzen.

Bei der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben hat die

Österreichische Bundesforste AG u.a. zu beachten, daß der Waldboden

nachhaltig bewirtschaftet, die Schutz -, Wohlfahrts - und Erholungs -

wirkung des Waldes bestmöglich gesichert und weiterentwickelt und

bei der Wildbewirtschaftung das ökologische Gleichgewicht beachtet

wird. Von einem sozialen oder ökologischen Kahlschlag kann daher

nicht die Rede sein.

Zu Frage 4:

Die Annahme des Sozialplans ist den betroffenen Angestellten

freigestellt. Die Neuorganisation des Unternehmens ist davon

getrennt zu sehen, sodaß die notwendigen Umstrukturierungen auch

altere Arbeitnehmer betreffen kann.

Zu Frage 7:

Die Österreichische Bundesforste AG plant in der nächsten Zeit

60 junge Mitarbeiter anzustellen. Dieses Vorhaben ist Teil des

Unternehmenskonzeptes.