3338/AB XX.GP
Gegenstand. schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Wabl,
Freundinnen und Freunde vom 12.12.1997,
Nr. 3463/J1 betreffend sozialer und
okologischer Kahlschlag bei der
Österreichischen Bundesforste AG
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 Wien
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei -
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl,
Freundinnen und Freunde vom 12. Dezember 1997, Nr. 3463/J, be -
treffend sozialer und ökologischer Kahlschlag bei der Österreichi -
schen Bundesforste AG, beehre ich mich nach Befassung der Öster -
reichischen Bundesforste AG folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3. 5 und 6:
Gemäß Bundesforstegesetz 1996, BGBl. Nr. 793, hatte der Vorstand
der Österreichischen Bundesforste AG dem Aufsichtsrat bis Ende 1997
ein Unternehmenskonzept vorzulegen, aus dem sich die Unternehmens -
strategie zur langfristigen Absicherung der
Wirtschaftlichkeit der
Aktiengesellschaft ergibt. Dazu durchgeführte Analysen haben
gezeigt, daß zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des Unternehmens
die Schaffung größerer operativer Einheiten mit mehr Entscheidungs -
und Handlungsautonomie erforderlich ist. Anstatt 50 Forstver -
waltungen sollen daher künftig 25 Forstbetriebe und 2 Nationalpark -
Forstverwaltungen das operative Geschäft grundsätzlich in einstufi -
gen Prozessen direkt abwickeln. Die Anzahl der Forstreviere soll
durch Zusammenlegungen von derzeit 250 auf 151 gesenkt werden.
Aufgrund der dargestellten Untersuchungen beinhaltet die notwendige
Strukturreform auch eine Modifizierung der Personalstruktur.
Inhaltlich handelt es sich hiebei nicht um „Zwangskarenzierungen“
sondern um ein Anbot an jene Angestellten, die im Jahre 1998 das
50. (für Frauen) bzw. das 55. Lebensjahr (für Männer) vollenden
oder bereits vollendet haben. Über diesen "Sozialplan" im Sinne
Ihrer Anfrage wurde eine Betriebsvereinbarung mit der Arbeitnehmer -
vertretung abgeschlossen. Im Aufsichtsrat wurde dieser „Sozialplan“
einstimmig beschlossen.
Die Österreichischen Bundesforste sind seit 1. Jänner 1997 als
Aktiengesellschaft aus der Bundesverwaltung ausgegliedert. Per -
sonalentwicklungsmaßnahmen sind von den dafür zuständigen Organen
der Gesellschaft zu beurteilen und unter Einhaltung der gesetz -
lichen Vorgaben umzusetzen.
Bei der Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben hat die
Österreichische Bundesforste AG u.a. zu beachten, daß der Waldboden
nachhaltig bewirtschaftet, die Schutz -, Wohlfahrts - und Erholungs -
wirkung des Waldes bestmöglich gesichert und weiterentwickelt und
bei der Wildbewirtschaftung das ökologische Gleichgewicht beachtet
wird. Von einem sozialen oder ökologischen Kahlschlag kann daher
nicht die Rede sein.
Zu Frage 4:
Die Annahme des Sozialplans ist den betroffenen Angestellten
freigestellt. Die Neuorganisation des Unternehmens ist davon
getrennt zu sehen, sodaß die notwendigen Umstrukturierungen auch
altere Arbeitnehmer betreffen kann.
Zu Frage 7:
Die Österreichische Bundesforste AG plant in der nächsten Zeit
60 junge Mitarbeiter anzustellen. Dieses Vorhaben ist Teil des
Unternehmenskonzeptes.