3340/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am

2. Dezember 1997 unter der Nr. 3372/J an mich eine schriftliche parlamentari-

sche Anfrage betreffend Vertretung Österreichs in NATO - Rüstungsgremien ge-

richtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Stimmt es, daß Österreich bereits in den Gremien der Rüstungslobby der

NATO, NIAG und NCAD vertreten ist?

2. Wenn ja, waren Sie über die Entsendung der österreichischen Vertreter in

Kenntnis?

3. Ist Ihnen bekannt, wer der Vertreter Österreichs in der Rüstungsindustrie-

beratergruppe der NATO (NCAD) ist?

4. Wissen Sie, ob bereits Sitzungen der beiden genannten Gremien stattge-

funden?

5. Wenn ja, was war nach Ihrem Kenntnisstand der Inhalt dieser Sitzungen?

6. Halten Sie den Status der immerwährenden Neutralität Österreichs mit

dieser Beteiligung an NATO-Rüstungsgremien für vereinbar?«

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Zur Formulierung der Frage 1 ist zunächst festzuhalten, daß die ,,Conference of

National Armaments Directors‘£ (CNAD) das übergeordnete Forum darstellt, in

dem die NATO den Teilnehmern an der Partnerschaft für den Frieden nach

dem Prinzip der Selbstdifferenzierung eine Zusammenarbeit bei Rüstungs - und

Ausrüstungsfragen anbietet, soweit sie für Partnerschaftszwecke relevant sind.

Die ,,NATO - Industrial Advisory Group“ (NIAG) ist eine der im Rahmen der

CNAD eingerichteten Hauptgruppen.

Im übrigen möchte ich festhalten, daß die Zusammenarbeit in diesen Gremien

im PfP - Kontext lediglich beratenden Charakter hat; bindende Beschlüsse wer -

den hiebei nicht gefaßt.

Vor diesem Hintergrund wurde die Teilnahme von Vertretern des Bundesmini -

steriums für Landesverteidigung zwischen dem Bundeskanzleramt, dem Bun -

desministerium für Landesverteidigung und dem Bundesministerium für aus -

wärtige Angelegenheiten im Zuge der interministeriellen Abstimmung über die

konkrete Mitwirkung an Aktivitäten im Rahmen der Partnerschaft für den Frie -

den vereinbart.

Zu den Fragen 3 bis 5:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundesmini -

sters für Landesverteidigung zu der an ihn gerichteten parlamentarischen

Anfrage Nr. 3374/J.

Zu Frage 6:

Die Teilnahme an der „Partnerschaft für den Frieden“ folgt ganz grundsätzlich -

auch in dem vorliegenden Bereich - dem Prinzip der ,,Selbstdifferenzierung",

welches eine auf die jeweilige Interessenlage und selbstverständlich auch auf

die jeweilige Verfassungslage des Teilnehmerstaates zugeschnittene Zusam -

menarbeit ermöglicht. Vor diesem Hintergrund möchte ich festhalten, daß die

Zusammenarbeit, die sich Osterreich im Rahmen der Teilnahme an der Part -

nerschaft für den Frieden gewählt hat, mit dem österreichischen Status der

dauernden Neutralität im Einklang steht.