3344/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3423/J betreffend eine gegen

das Bundesvergabegesetz verstoßende Auftragsvergabe durch die

Bundesimmobiliengesellschaft, welche die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen am 11.

Dezember 1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie

beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu den‚ Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

Die Bundesimmobiliengesellschaft hat gegen den in der parlamentarischen Anfrage

angesprochenen Bescheid des Senates 2 des Bundesvergabeamtes gemäß Art. 144 B -VG

Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben, und das Verfahren ist derzeit noch

anhängig.

Im übrigen weise ich darauf hin, daß der Gesetzgeber mit dem Bundesgesetz über die

Errichtung einer Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG - Gesetz), BGBl.Nr. 419/1992 idgF,

den Auftrag erteilt hat, die Bundesimmobilienverwaltung an privatwirtschaftliche Verhältnisse

anzugleichen. Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) agiert selbständig unter der

Leitung zweier Geschäftsführer. Kontrollierende Instanz ist der Aufsichtsrat. Die in der

Anfrage angesprochene Vergabe von Bauleistungen fällt in die Zuständigkeit der Bundes

Immobiliengesellschaft mbH, stellt somit keine Angelegenheit der Vollziehung dar und

unterliegt grundsätzlich nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.