3344/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3423/J betreffend eine gegen
das Bundesvergabegesetz verstoßende Auftragsvergabe durch die
Bundesimmobiliengesellschaft, welche die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen am 11.
Dezember 1997 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie
beigelegt ist, stelle ich fest:
Antwort zu den‚ Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Die Bundesimmobiliengesellschaft hat gegen den in der parlamentarischen Anfrage
angesprochenen Bescheid des Senates 2 des Bundesvergabeamtes gemäß Art. 144 B -VG
Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben, und das Verfahren ist derzeit noch
anhängig.
Im übrigen weise ich darauf hin, daß der Gesetzgeber mit dem Bundesgesetz über die
Errichtung einer Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG - Gesetz), BGBl.Nr. 419/1992 idgF,
den Auftrag erteilt hat, die Bundesimmobilienverwaltung an privatwirtschaftliche Verhältnisse
anzugleichen. Die Bundesimmobiliengesellschaft mbH (BIG) agiert selbständig unter der
Leitung zweier Geschäftsführer. Kontrollierende Instanz ist der Aufsichtsrat. Die in der
Anfrage angesprochene Vergabe von
Bauleistungen fällt in die Zuständigkeit der Bundes
Immobiliengesellschaft mbH, stellt somit keine Angelegenheit der Vollziehung dar und
unterliegt grundsätzlich nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.