3348/AB XX.GP

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen vom

4. Dezember 1997, Nr. 3387/J, betreffend Maßnahmen im Öffentlichen Dienst, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.

Die Anzahl der geleisteten und finanziell abgegoltenen Überstunden im folgenden:

Ressort

1995

1996

1.-3.Quartal 1997

Bundeskanzleramt

106.368

115.016

83.272

BM für Inneres

7.522.357

6.917.008

5.370.475

BM für Unterricht und kulturelle

1.694.258

1.326.003

949.924

Angelegenheiten

 

 

 

BM für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

318.351

306.740

241.525

BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales

135.832

105.007

77.136

BM für Gesundheit und Konsumentenschutz

41.774

37.047

 

BM für Umwelt, Jugend und Familie

45.619

36.515

26.838

BM für auswärtige Angelegenheiten

97.662

59.599

35.315

BM für Justiz

390.006

334.291

238.686

BM für Landesverteidigung

1.282.370

1.922.208

1.638.932

BM für Finanzen*

1.968.612

1.810.495

1.288.914

BM für Land- und Forstwirtschaft

202.436

168.923

119.052

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten

395.142

362.769

258.725

BM für Verkehr und Öffentliche Wirtschaft

28.410

33.461

 

Bedingt durch die Abrechnung der einzeln angeordneten Überstunden sind die Werte für das 4. Quartal erst im

April 98 verfügbar.

* Ein Vergleich der Jahreswerte ist aufgrund der BMG-Novellen nur bedingt möglich.

Zu 2.:

Überstundenvergütungen in Schilling:

 

Ressort

1995

1996

1.-3.Quartal 1997

Bundeskanzleramt*

 27.164.266

25.578.954

19.608.143

BM für Inneres

1.617.063.508

1.515.842.869

1.189.123.043

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten+

3.275.484.707

2.958.511.255

1.752.401.748

BM für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

108.981.408

118.783.113

89.790.489

BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales*

28.224.710

22.079.337

17.361.551

BM für Gesundheit und Konsumentenschutz*

10.363.104

9.242.913

 

BM für Umwelt, Jugend und Familie

9.221.957

7.534.697

5.601.309

BM für auswärtige Angelegenheiten

22.165.841

13.284.911

8.186.097

BM für Justiz

85.416.295

74.093.266

53.282.119

BM für Landesverteidigung

262.231.395

372.197.431

323.522.352

BM für Finanzen*

420.055.865

399.354.275

287.057.484

BM für Land- und Forstwirtschaft

94.184.999

79.257.564

47.032.954

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten

79.141.580

74.550.503

54.134.786

BM für Verkehr und Öffentliche Wirtschaft*

6.706.889

8.578.272

 

 

Bedingt durch die Abrechnung der einzeln angeordneten Überstunden sind die Werte für das 4. Quartal erst im

April 98 verfügbar.

* Ein Vergleich der Jahreswerte ist aufgrund der BMG-Novellen nur bedingt möglich.

+ Lehrerüberstunden werden in Werteinheiten berechnet, die bis zu 3,5 Normalstunden entsprechen können.

Zu 3. und 6.:

Die Bundesregierung plant umfassende Verwaltungsentwicklungsmaßnahmen, die auch in

den Jahren 1998 und 1999 Veränderungen bewirken werden. Dafür hat die Bundesregierung

den Start des Verwaltungs-Innovations-Programmes (V.I.P.) des Bundes mit 1. Jänner 1998

beschlossen.

Das Verwaltungs-Innovations-Programm enthält folgende Ziele:

• Umbau vom Ordnungsstaat zum Dienstleistungsstaat

• jährliche Steigerung der Produktivität um 2-3%

• schrittweise Einführung einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung und

• Einführung eines effizienten Personalmanagements.

In dieses Verwaltungs—Innovations-Programm sind alle Ressorts, jeweils mit ihrem selbstge-

wählten Weg, sowie die MitarbeiterInnen der Ressorts eingebunden. Das Programm gliedert

sich in die Schwerpunktbereiche ,,Prozeßkritik und Aufgabenreform“, „Personalmanagement“

und „Nutzung von Instrumenten zur Modernisierung der Verwaltung“.

Das Verwaltungs-Innovations-Programm ist vorerst mit Juni 1999 terminisiert. Bis dahin sollen

die erarbeiteten Maßnahmen zu den Schwerpunktbereichen zwischen der politischen

Führung und der Verwaltung akkordiert sein. Es ist beabsichtigt, daß gleichzeitig bereits ent-

schiedene Maßnahmen in die Umsetzungsphase treten, wobei mit einer umfassenden Um-

setzung nicht innerhalb dieser eineinhalb Jahre gerechnet werden kann. Im Anschluß an das

Verwaltungs-Innovations-Programm wird der Zielerreichungsgrad und der konkrete Nutzen

des Programmes auf wissenschaftlicher Basis evaluiert werden.

Da die Produktivitätssteigerungswirkungen der geplanten und zu erarbeitenden Maßnahmen

in den Jahren 1998 und 1999 erst am Beginn stehen, ist in diesen Jahren noch kein

genereller Abbau von Überstunden vorgesehen. Es erscheint aber für die längerfristig

vorgesehene Stabilisierung des Personalaufwandes des Bundes sinnvoller, die Zeit bis zur

vollen Wirksamkeit des Verwaltungs-Innovationsprogrammes durch Überstundenabgeltungen

zu überbrücken, als durch vermehrte Personalaufnahmen. Auch ist ein Abbau durch

Produktivitätssteigerungen nicht in allen Bereichen in gleicher Weise möglich. Abschließend

ist zu erwähnen, daß beispielsweise im Bundesministerium für Unterrichtung und kulturelle

Angelegenheiten in den Jahren 1998 und 1999 ein Programm zur Verringerung der

Überstunden läuft, das eine budgetäre Entlastung von rund 900 Mio. S bringen wird.

Zu 4.:

Die maximale Personalkapazität des Bundes wird mit den Stellenplänen festgelegt. Neue

Arbeitsplätze werden daher durch Überstundenabbau nicht geschaffen. Ziel der Bundes -

regierung ist es, durch Aufgabenkritik und Re-engineering der Verwaltungsprozesse die Per -

sonalkapazität zu redimensionieren. Als arbeitsmarktpolitisches Instrument sind die gesetzten

Maßnahmen zu verstärkten Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten und das Vorruhestands -

modell für Lehrer zu verstehen.

Zu 5.:

Die Bundesregierung hat für 1998 keinen Aufnahmestopp, wohl aber eine Limitierung der

Aufnahmen beschlossen. Vom generellen Rückbau der Personalkapazität sind die Sektoren

Sicherheit und Bildung ausgenommen.

Zu 7.:

Wie in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt, wird auch der Weg zur Erreichung des Zieles einer

2 - 3%igen Produktivitätssteigerung in den Ressorts mit den Mitarbeiterinnen diskutiert und

erarbeitet werden. Zum einen werden die geeigneten Maßnahmen nicht generalisierbar sein

und zum anderen können nur jene, die aus der Nähe zur Aufgabe Detailkenntnisse haben,

beurteilen, welche der möglichen Instrumente wie Aufgabenkritik, Straffung von Prozessen,

vermehrter IT - Einsatz, Umverteilung der Aufgaben, Änderung von Dienstplänen etc. geeignet

sind, um optimale Aufgabenerfüllung mit reduzierter Personalkapazität ohne unzumutbare

Mehrbelastung der Mitarbeiterinnen zu erreichen.

Zu 8.:

Die Bundesregierung hat mit Beschluß vom 4. März 1997 die Zahl der Beamten in jenen Be-

soldungsgruppen, für die auch ein verträgliches Schema besteht, mit dem Stand per

Ende 1996 limitiert. Dieser Beschluß bleibt weiterhin aufrecht.

Zu 9.:

Beamte nach Ressorts per 1. Jänner 1998

BKA

1.186

BMaA

717

BMI

29.417

BMJ

8.257

BMUkA

25.626

BMLV

21.682

BMWVK

11.889

BMF

13.073

BMAGS

3.477

BMLF

1.831

BMUJF

311

BMwA

3.929

inkl. für Dritte (ausgegliederte Bereiche) leitende Beamte; aufgrund der Aktualität der Daten bzw. Zeitver-

zögerungen bei der Datenerfassung sind Abweichungen zum tatsächlichen Stand möglich

Beamte nach Verwendungsgruppen per 1. Jänner 1998

A

5.097

o.uniprof.

1.134

MBO1

84

B

4.452

ao.uniprof.

517

MBO2

1.110

C

3.207

uniAssist.

4.208

MBUO1

5.577

D

945

UniDoz

2.016

MBUO2

743

E

62

o.HSProf

350

MZO1

12

P1

104

HSAssist

173

MZO2,85

 

P2

351

LPA

375

MZuO1

168

P3

254

L1

19.073

MZUO2

2.017

P4

144

L2

4.216

MZCh

2.324

P5

20

L3

2

K1

5

A1

2.041

S1

81

K2

126

A2

10.101

S2

132

K3

17

A3

10.626

W1

68

K4

23

A4

2.598

W2

349

K5

10

A5

538

W3

9

K6

20

A6

305

E1

697

PT1

10

A7

53

E2a

13.811

PT2

45

Richter

1.696

E2b

16.574

PT3

69

RiAA

197

E2c

588

PT4

19

StaatsA

276

H1

408

PT5-8

52

 

 

H2

1.031

 

 

inkl. für Dritte (ausgegliederte Bereiche) leitende Beamte, exkl. Oberste Organe; aufgrund der Aktualität der Daten

bzw. Zeitverzögerungen bei der Datenerfassung sind Abweichungen zum tatsächlichen Stand möglich

Zu 10.:

Die nächsten Gespräche mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst über ein neues Vertrag -

liches Dienstrecht sind für Ende Jänner/Anfang Februar vorgesehen. Die Vorstellungen der

Dienstgeberseite und die Vorarbeiten für dieses neue Vertragsrecht sind jedenfalls weit ge -

diehen. Einen konkreten Zeitpunkt für den Abschluß der Gespräche und Arbeiten kann ich

derzeit nicht nennen;