3350/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am

3.12.1997 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 3385/J betreffend „Blei im

Trinkwasser" gerichtet. Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in

Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Eingangs möchte ich darauf hinweisen, daß ich als Bundesminister für Umwelt,

Jugend und Familie einerseits auf EU - Ebene die koordinierten innerösterreichischen

Positionen strenger Grenzwerte vertreten habe, andererseits aber innerösterrei-

chisch für Trinkwasser (Bundeskanzleramt, Sektion VI), das Zivilrechtswesen

(Bundesministerium für Justiz) und die baurechtlichen Angelegenheiten

(Bundesländer) nicht zuständig bin.

Insbesondere möchte ich darauf hinweisen, daß mein Ressort für bautechnische

Fragen kompetenzmäßig nicht zuständig ist und mir daher auch keine

Kostenschätzungen vorliegen. Insgesamt schätzt die EU die Kosten für den

Austausch von Bleirohren auf 34 Mrd. ECU.

Die Frage 4 bezieht sich ausschließlich auf humantoxikologische Untersuchungen

und kann von den entsprechenden Experten aus dem klinischen bzw. medizi -

nisch/wissenschaftlichen Bereich beantwortet werden.

Mein Kompetenzbereich wird nur von den Fragen 1,10 und 14 berührt; der Großteil

der Anfragen betrifft den Gesundheitsbereich, der im Bundeskanzleramt ressortiert.

Der Bereich der Trinkwasserinhaltsstoffe und insbesondere Blei im Trinkwasser

stellt auch für mich einen sehr wichtigen Problemkreis dar. Ich habe aus diesem

Grund - nach Akkordierung der österreichischen Meinung mit den zuständigen

Bundesministerien - die Verabschiedung der neuen EU - Trinkwasserrichtlinie aktiv

unterstützt.

Die Auswechslung der alten Blei - Hausanschlußleitungen bis zum Wasserzähler er -

folgt in den betroffenen Gemeinden Österreichs bereits seit längerer Zeit und wird

auch jetzt laufend durchgeführt. Diese Erneuerung und Sanierung von Blei - Hausan -

schlußleitungen wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und

Familie nach den Bestimmungen des Umweltförderungsgesetzes 1993 und den zu -

gehörigen Förderungsrichtlinien gefördert, soferne sie vor dem 1. April 1963 errichtet

wurden, was für Blei - Hausanschlußleitungen voraussichtlich immer zutreffen wird.

Die Förderung erfolgt dabei seit 1. April 1993 durch halbjährliche Annuitäten - bzw.

Zinsenzuschüsse zu aufgenommenen Bankdarlehen, wobei die Höhe der Förderung

20 % der förderbaren Investitionskosten beträgt. Die nach dem Wasserzähler lie -

genden Inneninstallationen innerhalb des Gebäudes oder des Grundstückes sind

generell nicht förderungsfähig.

Was die Information der Bürger über die Gefahren von "bleihältigem Wasser“ betrifft,

darf ich darauf hinweisen, daß in einer 1997 vom Bundeskanzleramt, dem Bundes -

ministerium für Land - und Forstwirtschaft sowie meinem Ressort unter koordination

des Umweltbundesamtes erstellten Informationsbroschüre zum Thema Trinkwasser

mit dem Titel „Unser Trink - und Grundwasser“ bereits auf die Bleiproblematik einge -

gangen wurde und auch Tips zur Vermeidung höherer Bleiaufnahmen angeführt

sind.