3358/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend fehlende Rehabilitation nach Schädel—Hirn—Trauma,
(Nr. 3451/J)
Zur beiliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 10:
In Beantwortung der vorliegenden Fragen verweise ich auf die beiliegende Stellungnahme des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger, der die gewünschten Daten —
soweit sie verfügbar sind —
entnommen werden können.
STELLUNGNAHME DES HAUPTVERBANDES DER
ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
Betr.: parlamentarische Anfrage zur Rehabilitation nach Schädel-Hirn-
- Trauma
Bezug: Ihr Telefax vom 23. Dezember 1997,
Zl. 21.891/267-5/97
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Hauptverband nimmt zu der im Betreff angeführten parlamentari-
schen Anfrage wie folgt Stellung:
Aus medizinischer Sicht ist zunächst darauf hinzuweisen, daß
Schädel-Hirn-Trauma ein umfassender Begriff für Kopfverletzungen mit Auswir-
kungen auf das Gehirn ist, der je nach Schweregrad von der einfachen Ge-
hirnerschütterung bis zur schwersten tödlichen Schädel-Hirn-Verletzung ange-
wendet wird. Rehabilitationsverfahren kommen demnach nur für höhergradige
Schädel-Hirn-Traumata in Betracht. Umfassende bevölkerungsbezogene epi-
demiologische Daten über schwere Schädel-Hirn-Traumata liegen in Öster-
reich - wie auch in den meisten anderen Ländern - nicht vor. Dies steht insbe-
sonders auch damit im Zusammenhang, daß sich die internationale Klassifika-
tion der Krankheiten (ICD-9) nur wenig für Fragestellungen der Rehabilitation
eignet. Die Aussagekraft der vorhandenen Statistiken ist insoweit einge-
schränkt, als die ICD-Diagnose allein noch nichts über den Zustand des Pa-
tienten und den daraus sich ableitenden Notwendigkeiten neurologischer Re-
habilitationsmaßnahmen aussagt.
Hinsichtlich stationärer Rehabilitationsverfahren verfügt die Sozialver-
sicherung In eigenen Einrichtungen über maßgebliche Kapazitäten auch im ge-
genständlichen Leistungsbereich. Darüber hinaus stehen auch einige Vertrags-
einrichtungen zur Verfügung.
Im Interview für die gegenständliche •Report“-Sendung hat Herr
Univ.Prof. Prim. Dr. Oder unter anderem auch klar festgehalten, daß die Ver-
sorgung mit stationären Rehabilitationseinrichtungen in Österreich gundsätz-
lich sichergestellt ist. Diese Aussagen sind jedoch in der letztlich ausgestrahl-
ten Sendung des ORF nicht wiedergegeben worden.
Zu den einzelnen Fragen wird folgendes ausgeführt:
Zu dem Anfragen 1 bis 3: Eine genaue Zahl der Patienten mit
Schädel-Hirn-Trauma kann von der Sozialversicherung nicht bekanntgegeben
werden, weil es keine gesonderte statistische Erfassung gibt. Der größte Kran—
kenversicherungsträger, die Wiener Gebietskrankenkasse. konnte folgende
Angaben über Rehabilitationsfälle nach Schädel-Hirn-Trauma für die letzten
fünf Jahre bekanntgegeben: 1993:12, 1994:16 sowie 1 Kind unter 14 Jahre,
1995:14 sowie ein Jugendlicher (15 bis 18 Jahre), 1996: 13 sowie ein Ju-
gendlicher (15 bis 18 Jahre) und 1997: 11 sowie ein Kind (unter 14 Jahre). Al-
le diesbezüglichen Rehabilitationsverfahren der Wiener Gebietskrankenkasse
wurden In Rehabilitationszentren der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
durchgeführt. Die Zahl der Patienten, die in den Unfallkrankenhäusern und Re-
habilitationszentren der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt nach Schädel-
Hirn—Trauma behandelt wurden, ist der beiliegenden Stellungnahme der Allge-
meinen Unfallversicherungsanstalt zu entnehmen.
Zu Frage 4: Die Dauer der Rehabilitation hängt einerseits vom Ver-
letzungsgrad, vom Alter des Verletzten und letztlich davon ab, wie rasch der
Patient einer medizinischen Erstversorgung zugeführt werden konnte. Nach
Angaben der Wiener Gebietskrankenkasse belief sich die durchschnittliche
Dauer der Rehabilitationsverfahren nach Schädel-Hirn-Trauma auf etwa zwei
Monate.
Zu Frage 5: In den Rehabilitationszentren Meidling, Klosterneuburg
und Bad Häring der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt stehen insgesamt
83 Betten für neurotraumatologische Rehabilitationsverfahren zur Verfügung.
Die Versicherungsanstalt öffentlich
Bediensteter verfügt seit Juni 1997 in einer
eigenen Einrichtung In Niederösterreich über 26 Betten, die für derartige Reha-
bilitationsverfahren geeignet sind.
Weiters stehen den österreichischen Sozialversicherungsträgern
auch Vertragseinrichtungen zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist ins—
besonders die Landessonderkrankenanstalt für Neurorehabilitation und Unfall-
chirurgie in Hermagor anzuführen. Darüber hinaus werden auch in mehreren
Akutspitälern neurologische Rehabilitationsverfahren durchgeführt (beispiels-
weise im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien — Universitätskliniken ste-
hen 20 Betten in der Klinischen Abteilung für neurologische Rehabilitation zur
Verfügung).
Zu Frage 6: Ambulante Rehabilitation kann in zahlreichen Abteilun-
gen und Ambulanzen für physikalische Medizin und Rehabilitation öffentlicher
sowie nichtöffentlicher Krankenanstalten in Anspruch genommen werden. Wei-
ters steht eine Vielzahl an Vertragsinstituten für physikalische Medizin zur Ver-
fügung. Darüber hinaus können auch freiberuflich tätige diplomierte Physiothe-
rapeuten, Ergotherapeuten sowie Logopäden in Anspruch genommen werden.
Eine Zahl ambulanter Rehabilitationsplätze nach Schädel-Hirn-Trauma“ kann
nicht angegeben werden, weil die betreffenden Leistungserbringer auch von
anderer Indikationen in Anspruch genommen werden.
Zu den Fragen 7 und 8: Spezifische Einrichtungen für Rehabilita-
tionsverfahren nach Schädel-Hirn-Trauma für Kinder und Jugendliche gibt es.
in Österreich nicht. In Wien und Niederösterreich gibt es einige Ambulatorien,
die speziell Leistungen für Körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Ju-
gendliche anbieten.
Zu den Fragen 9 und 10: Soferne allenfalls regionale Versorgungs-
lücken im Bereich ambulanter Rehabilitationsmöglichkeiten bestehen, sind die
betroffenen Versicherungsträger jedenfalls bemüht, entsprechende Einrichtun-
gen in Vertrag zu nehmen.