3363/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben
am 12. Dezember 1997 unter der Nr. 3447/J an mich eine schriftliche parla-
mentarische Anfrage betreffend Mittelkürzung für das Institut für Österreich-
kunde gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
„1. Was sind die Gründe dafür, daß die Mittel nun auf etwa ein Drittel gekürzt
wurden?
2. Warum war die Mitbetreuung der Bereiche Geschichte und Geographie
etc. mehr als 40 Jahre lang kein Problem und nun wird die Kürzung damit
begründet?
3. Wird die Kunstsektion, falls die Kürzung aufrecht bleibt, mit anderen
Dienststellen (BMUI:A, BMWV) Kontakt aufnehmen, damit diese in
Zukunft Teile der Subvention übernehmen, oder hat es schon diesbe-
zügliche Kontakte gegeben?
4. Ist dem Bundeskanzler bewußt, daß die vorgenommene Kürzung höchst-
wahrscheinlich das Ende des Institutes bedeuten würde und wie steht er
dazu?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt;
Zu Frage 1:
Aufgabe der Kunstsektion kann es nur sein, den literarischen Tätigkeitsbereich
des Instituts für Österreichkunde mitzufinanzieren, nicht aber die Bereiche
Geschichte, Geographie, Lehrerfortbildung, etc.
Es wird darauf verwiesen, daß neben der Finanzierung der Jahrestätigkeit in
der Höhe von S 300.000,- weiterhin auch ein jährliches Symposium mit
S 160.000,- sowie die Zeitschrift „Österreich in Geschichte und Literatur“ mit
S 50.000,- seitens der Literaturabteilung des Bundeskanzleramtes unterstützt
wird.
Zu Frage 2:
Als die Kunstsektion noch Teil des Unterrichts- bzw. des Wissenschaftsministe-
riums war, wurden die nicht-künstlerischen bzw. nicht-literarischen Tätigkeits-
bereiche des Instituts für Österreichkunde aus Gründen der Verwaltungsverein-
fachung innerhalb desselben Hauses durch die Literaturabteilung mitfinanziert.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sowie
das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr wurden bereits mehrmals
im Laufe des Jahres 1997 ersucht, die Restfinanzierung des Instituts für Öster-
reichkunde zu übernehmen. Weiters wurde dem Institut für Österreichkunde
empfohlen, aus Kompetenzgründen diesbezügliche Anträge an diese Ministe-
rien zu stellen.
Abschließend möchte ich nochmals betonen, daß aufgrund des
Kunsfförderungsgesetzes nur die Förderung des literarischen
Tätigkeitsbereiches des Instituts seitens der Literaturabteilung des
Bundeskanzleramtes möglich ist.