3363/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben

am 12. Dezember 1997 unter der Nr. 3447/J an mich eine schriftliche parla-

mentarische Anfrage betreffend Mittelkürzung für das Institut für Österreich-

kunde gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

„1. Was sind die Gründe dafür, daß die Mittel nun auf etwa ein Drittel gekürzt

wurden?

2. Warum war die Mitbetreuung der Bereiche Geschichte und Geographie

etc. mehr als 40 Jahre lang kein Problem und nun wird die Kürzung damit

begründet?

3. Wird die Kunstsektion, falls die Kürzung aufrecht bleibt, mit anderen

Dienststellen (BMUI:A, BMWV) Kontakt aufnehmen, damit diese in

Zukunft Teile der Subvention übernehmen, oder hat es schon diesbe-

zügliche Kontakte gegeben?

4. Ist dem Bundeskanzler bewußt, daß die vorgenommene Kürzung höchst-

wahrscheinlich das Ende des Institutes bedeuten würde und wie steht er

dazu?“

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt;

Zu Frage 1:

Aufgabe der Kunstsektion kann es nur sein, den literarischen Tätigkeitsbereich

des Instituts für Österreichkunde mitzufinanzieren, nicht aber die Bereiche

Geschichte, Geographie, Lehrerfortbildung, etc.

Es wird darauf verwiesen, daß neben der Finanzierung der Jahrestätigkeit in

der Höhe von S 300.000,- weiterhin auch ein jährliches Symposium mit

S 160.000,- sowie die Zeitschrift „Österreich in Geschichte und Literatur“ mit

S 50.000,- seitens der Literaturabteilung des Bundeskanzleramtes unterstützt

wird.

Zu Frage 2:

Als die Kunstsektion noch Teil des Unterrichts- bzw. des Wissenschaftsministe-

riums war, wurden die nicht-künstlerischen bzw. nicht-literarischen Tätigkeits-

bereiche des Instituts für Österreichkunde aus Gründen der Verwaltungsverein-

fachung innerhalb desselben Hauses durch die Literaturabteilung mitfinanziert.

Zu den Fragen 3 und 4:

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten sowie

das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr wurden bereits mehrmals

im Laufe des Jahres 1997 ersucht, die Restfinanzierung des Instituts für Öster-

reichkunde zu übernehmen. Weiters wurde dem Institut für Österreichkunde

empfohlen, aus Kompetenzgründen diesbezügliche Anträge an diese Ministe-

rien zu stellen.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, daß aufgrund des

Kunsfförderungsgesetzes nur die Förderung des literarischen

Tätigkeitsbereiches des Instituts seitens der Literaturabteilung des

Bundeskanzleramtes möglich ist.