3365/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3414/J-NR/97 betreffend der Reform der

Polytechnischen Schulen, die die Abgeordneten Brigitte Tegischer und GenossInnen am

10. Dezember 1997 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

1. Ist Ihrer Meinung nach das Interesse der Wirtschaft an Abgängern von

polytechnischen Schülern durch die Polyreform gestiegen?

Wenn ja, wie hat sich die Reform auf die heimische Wirtschaft ausgewirkt?

Wenn nein, welche Gründe waren dafür ausschlaggebend?

Antwort:

Im Vorjahr hat sich an den Schulversuchsstandorten das gestiegene Interesse und die

Unterstützung der Wirtschaft deutlich gezeigt, so daß trotz der Lehrstellenknappheit die

Abgänger der Polytechnischen Schulen gut am Lehrstellenmarkt aufgenommen wurden. Der

neue Lehrplan für Polytechnische Schulen, mit dem die Schulversuche umgesetzt werden, ist

mit September 1997 in Kraft getreten und die ersten Erfahrungen sind sehr positiv verlaufen.

2. Welche Maßnahmen setzen Sie, um eine Aufwertung dieser Schulausbildung zu

erreichen?

Antwort:

Für die Absolventen der Polytechnischen Schulen wurde sichergestellt, dass sie ihren Berufs-

ausbildungsweg in der Berufsschule ihren Begabungen entsprechend in höheren Leistungs-

gruppen aufbauend fortsetzen können und nach dem Lehrabschluss nun auch eine Berufs-

reifeprüfung ablegen können. Manche werden eine Ausbildung an einer berufsbildenden

mittleren oder höheren Schule anstreben, wobei mit bestimmten Leistungen auch ein Übertritt

in die zweite Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule erfolgen kann

3. Sind Ihrer Meinung nach die Übertritts- und Anrechnungsberechtigungen klar

definiert und im Zeugnis ausgewiesen, damit für Nachfolgeinstitutionen auch die

Bildungsqualität und der Ausbildungsstand erkennbar ist?

Wenn ja, wie erfolgt diese Kennzeichnung?

Wenn nein, welche Möglichkeiten sehen Sie, eine derartige Kennzeichnung

vorzunehmen?

Antwort:

Je nach dem in der Polytechnischen Schule besuchten Fachbereich sowie weiters unter der

Voraussetzung, daß der Schüler in einem bestimmten Ausmaß nach dem Lehrplan des

Erweiterungsbereiches unterrichtet wurde, können sich Berechtigungen zur Aufnahme in eine

2. Klasse (II. Jahrgang) einer berufsbildenden mittleren (höheren) Schule ohne das

Erfordernis der Ablegung einer Aufnahmsprüfung ergeben. Die Entscheidung über eine

Aufnahme in die 2 Klasse (II. Jahrgang) bzw. über die Anberaumung einer Aufnahmsprüfung

fällt der Leiter der aufnehmenden Schule auf Grund des § 29 des Schulunterrichtsgesetzes auf

der Grundlage eines Lehrplanvergleiches. Zu diesem Zwecke sieht die Zeugnis-

formularverordnung (in der Fassung der Novelle BGBI. II Nr.401/1997) in § 3 Abs. 6a vor,

daß im Jahreszeugnis der Polytechnischen Schule zu vermerken ist, ob und in welchem

Ausmaß der Schüler in den Fachbereichen nach dem Lehrplan des Erweiterungsbereiches

unterrichtet wurde. Es ist beabsichtigt, in Form eines Erlasses den Leitern der aufnehmenden

Schulen durch Richtlinien die Arbeit der Lehrplanvergleiche zu erleichtern.

4. Welche Maßnahmen bzw. welche Ressourcen stehen zur Verfügung, um eine bessere

Integration von Polyabgängern in ihren zukünftigen Berufsgruppen zu erreichen?

Antwort:

Der neue Lehrplan wurde so gestaltet, daß die Unterrichtsarbeit (schulautonom) auf die

beruflichen Interessen und Chancen von Jugendlichen in der Region flexibel abgestimmt

werden kann. Schüler an der Polytechnischen Schule können sich eingehend beruflich

orientieren, einen berufsgrundbildenden Fachbereich wählen und sich gezielt auf

weiterführende Ausbildungen vorbereiten.

Eine Initiative bei der Lehrerfort— und Lehrerweiterbildung über die Pädagogischen Institute

sowie der Einsatz von qualifizierten Lehrern mit zweitberuflicher Vorbildung sollen die

Vermittlung der Berufsgrundbildung und der Schlüsselqualifikationen sicherstellen.

5. Ist eine Kooperation bzw. Wechselwirkungen zwischen Lehrlingsoffensive und

Polyreform möglich?

Wenn ja, welche Schritte können gesetzt werden?

Wenn nein, was spricht dagegen?

Antwort:

Alle Abgänger der Polytechnischen Schulen streben eine weitere berufliche Ausbildung an.

Mit der Reform der Polytechnischen Schulen steht den Abgängern neben dem dualen System

eine Alternative (in die zweite Klasse einer BMS) zur Verfügung, doch streben fast alle ins

duale System.

Eine enge Wechselwirkung zwischen Lehrstellenmarkt und Polytechnischer Schule ist daher

grundsätzlich gegeben. Im Rahmen der Polytechnischen Schule kann noch mehr als bisher zur

Wahl aussichtsreicher Lehrberufe ermuntert werden.

Außerdem wird durch die verstärkte Qualitätssicherung der Polytechnischen Schulen die

Akzeptanz auch für die einzelnen Lehrbewerber gesteigert werden.