3367/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage Nr. 3441/J der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und

Genossen vom 12. Dezember 1997, betreffend Berücksichtigung der Umstellungskosten auf

Euro im Rechnungs - und Finanzwesen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1.:

Im Bundesministerium für Finanzen konnten schon deshalb die Kosten der Euro - Umstellung

für Österreichs Unternehmen nicht geschätzt werden, weil entsprechend der Umstellungs -

strategie des jeweiligen Unternehmens unterschiedliche Kosten entstehen. So verringern sich

etwa die direkten Kosten der Währungsumstellung anteilig für die EDV - Anpassung, wenn bei

der Umstellung gleichzeitig auch die notwendigen Softwareanpassungen für die Jahrtau -

sendwende berücksichtigt werden. Aufgrund der erheblichen Bandbreiten der von den Unter -

nehmen geschätzten Kosten innerhalb eines Unternehmenssektors - gemäß einer Umfrage

der Industriellenvereinigung bei Unternehmen mit 245.000 Beschäftigten von 4,3 bis

9,5 Mrd. S - ist eine Bezifferung der Kosten der einzelnen Sektoren nur schwer möglich. Ins-

gesamt dürften die Kosten zwischen 0,5% und 0,75% des BIP liegen. Dabei handelt es sich

allerdings um einmalige Kosten, die Einsparungen hingegen, ich möchte hier beispielsweise

nur den Wegfall der Transaktionskosten sowie des Wechselkursrisikos innerhalb der EU

erwähnen, sind dauerhaft.

Zu 2. und 3.:

Umstellungskosten sollen nach dem steuerrechtlichen Gesetzesentwurf ohne Abweichung

von der geltenden Rechtslage Berücksichtigung finden, bei aktivierungspflichtigen Vermö-

gensgegenständen/Wirtschaftsgütern somit grundsätzlich im Wege der Absetzung für Ab-

nutzung, ansonsten durch den Sofortabzug als Betriebsausgaben. Für selbst hergestellte

unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bleibt es beim Aktivierungsverbot. Der

handelsrechtliche Begutachtungsentwurf des 1. Euro - Justiz - Begleitgesetzes sieht demge-

genüber in Art. 1 § 7 vor, daß Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den Euro als

Aktivposten ausgewiesen werden dürfen, soweit es sich um selbstgeschaffene immaterielle

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt.

Hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes der notwendigen legistischen Maßnahmen verweise ich

auf den Aktionsplan des Bundes, der in der Anlage angeschlossen ist (die notwendige Anzahl

an Exemplaren für alle Abgeordneten des Nationalrates und Bundesrates wurden dem

Parlament bereits übermittelt), und der darüber hinaus aktuelle umfassende Informationen zu

allen Aspekten der Euro - Umstellung enthält.

Zu 4. und 5.:

Die Auffassung, daß Verbindlichkeitsrückstellungen für Umstellungskosten zu bilden sind,

kann vom Bundesministerium für Finanzen nicht geteilt werden. Zur Klarstellung ist beab-

sichtigt, ein ausdrückliches Rückstellungsverbot zu normieren. Eine ausführliche Begründung

hierfür enthalten die Erläuterungen zu Art. 1 § 2 des Begutachtungsentwurfes zum steuer-

lichen Euro - Begleitgesetz, die zur Information ebenfalls der Anlage entnommen werden

können.

Zu 6. und 7.:

Da nicht bekannt ist, wie viele Unternehmen zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang

von Schilling auf Euro umstellen werden, können auch keine zielführenden Schätzungen über

die Höhe daraus allenfalls entstehender Steuerausfälle vorgenommen werden. Außerdem

wird mit der Euro - Umstellung in den meisten Fällen gleichzeitig der Jahrtausendwendesprung

mitberücksichtigt werden, wodurch eine eindeutige Zuordnung von Aufwendungen zum Be-

reich der Euro - Umstellung vielfach nicht möglich sein wird. Im übrigen konnten derartige

fiktive Steuerausfälle, schon mangels der Möglichkeit ihrer Wirkung bei der Erstellung bis-

heriger Budgets keine Berücksichtigung finden.

„Von der Vervielfältigung des der

Anfragebeantwortung angeschlossenen

Aktionsplanes des Bundes wurde gemäß

§ 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.

Die gesamte Anfragebeantwortung liegt

jedoch in der Parlamentsdirektion zur

Einsichtnahme auf.“