3367/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3441/J der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und
Genossen vom 12. Dezember 1997, betreffend Berücksichtigung der Umstellungskosten auf
Euro im Rechnungs - und Finanzwesen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Bundesministerium für Finanzen konnten schon deshalb die Kosten der Euro - Umstellung
für Österreichs Unternehmen nicht geschätzt werden, weil entsprechend der Umstellungs -
strategie des jeweiligen Unternehmens unterschiedliche Kosten entstehen. So verringern sich
etwa die direkten Kosten der Währungsumstellung anteilig für die EDV - Anpassung, wenn bei
der Umstellung gleichzeitig auch die notwendigen Softwareanpassungen für die Jahrtau -
sendwende berücksichtigt werden. Aufgrund der erheblichen Bandbreiten der von den Unter -
nehmen geschätzten Kosten innerhalb eines Unternehmenssektors - gemäß einer Umfrage
der Industriellenvereinigung bei Unternehmen mit 245.000 Beschäftigten von 4,3 bis
9,5 Mrd. S - ist eine Bezifferung der Kosten der einzelnen Sektoren nur schwer möglich. Ins-
gesamt dürften die Kosten zwischen 0,5% und 0,75% des BIP liegen. Dabei handelt es sich
allerdings um einmalige Kosten, die Einsparungen hingegen, ich möchte hier beispielsweise
nur den Wegfall der Transaktionskosten sowie des Wechselkursrisikos innerhalb der EU
erwähnen, sind dauerhaft.
Zu 2. und 3.:
Umstellungskosten sollen nach dem steuerrechtlichen Gesetzesentwurf ohne Abweichung
von der geltenden Rechtslage Berücksichtigung finden, bei aktivierungspflichtigen Vermö-
gensgegenständen/Wirtschaftsgütern somit grundsätzlich im Wege der Absetzung für Ab-
nutzung, ansonsten durch den Sofortabzug als Betriebsausgaben. Für selbst hergestellte
unkörperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bleibt es beim Aktivierungsverbot. Der
handelsrechtliche Begutachtungsentwurf des 1. Euro - Justiz - Begleitgesetzes sieht demge-
genüber in Art. 1 § 7 vor, daß Aufwendungen für die Währungsumstellung auf den Euro als
Aktivposten ausgewiesen werden dürfen, soweit es sich um selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt.
Hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes der notwendigen legistischen Maßnahmen verweise ich
auf den Aktionsplan des Bundes, der in der Anlage angeschlossen ist (die notwendige Anzahl
an Exemplaren für alle Abgeordneten des Nationalrates und Bundesrates wurden dem
Parlament bereits übermittelt), und der darüber hinaus aktuelle umfassende Informationen zu
allen Aspekten der Euro - Umstellung enthält.
Zu 4. und 5.:
Die Auffassung, daß Verbindlichkeitsrückstellungen für Umstellungskosten zu bilden sind,
kann vom Bundesministerium für Finanzen nicht geteilt werden. Zur Klarstellung ist beab-
sichtigt, ein ausdrückliches Rückstellungsverbot zu normieren. Eine ausführliche Begründung
hierfür enthalten die Erläuterungen zu Art. 1 § 2 des Begutachtungsentwurfes zum steuer-
lichen Euro - Begleitgesetz, die zur Information ebenfalls der Anlage entnommen werden
können.
Zu 6. und 7.:
Da nicht bekannt ist, wie viele Unternehmen zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang
von Schilling auf Euro umstellen werden, können auch keine zielführenden Schätzungen über
die Höhe daraus allenfalls entstehender Steuerausfälle vorgenommen werden. Außerdem
wird mit der Euro - Umstellung in den meisten Fällen gleichzeitig der Jahrtausendwendesprung
mitberücksichtigt werden, wodurch eine eindeutige Zuordnung von Aufwendungen zum Be-
reich der Euro - Umstellung vielfach nicht möglich sein wird. Im übrigen konnten derartige
fiktive Steuerausfälle, schon mangels der Möglichkeit ihrer Wirkung bei der Erstellung bis-
heriger Budgets keine Berücksichtigung finden.
„Von der Vervielfältigung des der
Anfragebeantwortung angeschlossenen
Aktionsplanes des Bundes wurde gemäß
§ 23 Abs. 2 GOG Abstand genommen.
Die gesamte Anfragebeantwortung liegt
jedoch in der Parlamentsdirektion zur
Einsichtnahme auf.“