3370/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen vom
12. Dezember 1997, Nr. 3462/J, betreffend sozialer und ökologischer Kahlschlag bei der
Österreichischen Bundesforste AG, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Im Zuge der aufgrund des Bundesforstegesetzes 1996, BGBI.Nr. 793/1996, erfolgten Neu-
ordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste wurde mit Wirkung vom
1. Jänner 1997 die neu errichtete „Österreichische Bundesforste AG“ mit der Fortführung des
Betriebes „Österreichische Bundesforste“ beauftragt. In diesem Ausgliederungsgesetz sind
auch die Aufgaben und die dabei zu beachtenden Ziele festgeschrieben. Es liegt primär in der
Verantwortung der bestellten Organe, die zum Erreichen dieser Ziele erforderlichen
Maßnahmen zu setzen, die letztendlich zu einer langfristigen Absicherung des Unternehmens
führen müssen.
Die schriftliche Anfrage bezieht sich auf das Organisationskonzept und den Sozialplan der
Österreichischen Bundesforste AG - diese Maßnahmen fallen in den eigenverantwortlichen
Entscheidungsbereich der gemäß Aktienrecht dazu bestimmten Organe - und betrifft somit
keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der
Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG. Obwohl die Anfrage daher nicht von dem im
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht umfaßt ist, darf ich Ihnen
abschließend aber dennoch zur Kenntnis
bringen, daß meinen Informationen
zufolge am 3. Dezember 1997 das vom Vorstand der Österreichischen Bundesforste AG den
Aufsichtsrat vorzulegende Unternehmenskonzept einstimmig d.h. auch mit den Stimmen der
Arbeitnehmer-Vertreter, angenommen worden war.
Abschließend verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom
12. Dezember 1997, Nr. 3463/J, durch den Herrn Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft.