3370/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen vom

12. Dezember 1997, Nr. 3462/J, betreffend sozialer und ökologischer Kahlschlag bei der

Österreichischen Bundesforste AG, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Im Zuge der aufgrund des Bundesforstegesetzes 1996, BGBI.Nr. 793/1996, erfolgten Neu-

ordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste wurde mit Wirkung vom

1. Jänner 1997 die neu errichtete „Österreichische Bundesforste AG“ mit der Fortführung des

Betriebes „Österreichische Bundesforste“ beauftragt. In diesem Ausgliederungsgesetz sind

auch die Aufgaben und die dabei zu beachtenden Ziele festgeschrieben. Es liegt primär in der

Verantwortung der bestellten Organe, die zum Erreichen dieser Ziele erforderlichen

Maßnahmen zu setzen, die letztendlich zu einer langfristigen Absicherung des Unternehmens

führen müssen.

Die schriftliche Anfrage bezieht sich auf das Organisationskonzept und den Sozialplan der

Österreichischen Bundesforste AG - diese Maßnahmen fallen in den eigenverantwortlichen

Entscheidungsbereich der gemäß Aktienrecht dazu bestimmten Organe - und betrifft somit

keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der

Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG. Obwohl die Anfrage daher nicht von dem im

§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht umfaßt ist, darf ich Ihnen

abschließend aber dennoch zur Kenntnis bringen, daß meinen Informationen

zufolge am 3. Dezember 1997 das vom Vorstand der Österreichischen Bundesforste AG den

Aufsichtsrat vorzulegende Unternehmenskonzept einstimmig d.h. auch mit den Stimmen der

Arbeitnehmer-Vertreter, angenommen worden war.

Abschließend verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom

12. Dezember 1997, Nr. 3463/J, durch den Herrn Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft.