3371/AB XX.GP
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom
12. Dezember 1997, Nr. 3464/J, betreffend die Pensionen der Beamten, beehre ich mich
folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 4.:
Die erfragten Daten sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Anzahl der Ruhegenußbezieher nach Einkommensklassen:
Ruhebezug in öS Bund ohne Post Post Bund mit Post
bis 10.000,- 468 311 779
10.001,- bis 20.000,- 7.542 13.610 21.152
20.001,- bis 30.000,- 21.814 10.137 31.951
30.001,- bis 40.000,- 9.929 3.065 12.994
40.001,- bis 50.000,- 5.535 677 6.212
50.001,- bis 60.000,- 3.335 86 3.421
60.001,- bis 70.000,- 1.943 51 1.994
70.001,- bis 80.000,- 993 60 1.053
über 80.000,- 705 5 710
Die Nebengebührenzulagen sind in den
Pensionseinkommen enthalten.
Zu 5. und 6.:
Die Dienstnehmer der Österreichischen Bundesbahnen sind seit 1993 nicht mehr
Dienstnehmer des Bundes. Eine aktuelle Beantwortung dieser Fragen ist mir daher nicht
möglich. Zum letzten für den Bund verfügbaren Stichtag stellt sich die Situation wie folgt dar;
Ruhebezug in öS
bis 10.000,- 121
10.001,- bis 20.000,- 14.654
20.001,- bis 30.000,- 23.465
30.001,— bis 40.000,- 4.743
40.001,- bis 50.000,- 1.071
50.001,- bis 60.000,— 1.384
60.001,— bis 70.000,- 258
70.001,- bis 80.000,- 418
über80.000,- 152
In all den zu berücksichtigenden Pensionen (Ruhebezüge) sind die Nebengebührenzulagen
bzw. andere Ruhegenußzulagen bereits enthalten.
Zu 7. bis 12.:
Informationen über die Höhe der Ruhegenüsse und die Anzahl der Ruhegenußempfänger
von Landes- und Gemeindepensionisten können jeweils nur von der betreffenden
Gebietskörperschaft gegeben werden.