3371/AB XX.GP

 

Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

12. Dezember 1997, Nr. 3464/J, betreffend die Pensionen der Beamten, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 4.:

Die erfragten Daten sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:

Anzahl der Ruhegenußbezieher nach Einkommensklassen:

Ruhebezug in öS Bund ohne Post Post Bund mit Post

bis 10.000,- 468 311 779

10.001,- bis 20.000,- 7.542 13.610 21.152

20.001,- bis 30.000,- 21.814 10.137 31.951

30.001,- bis 40.000,- 9.929 3.065 12.994

40.001,- bis 50.000,- 5.535 677 6.212

50.001,- bis 60.000,- 3.335 86 3.421

60.001,- bis 70.000,- 1.943 51 1.994

70.001,- bis 80.000,- 993 60 1.053

über 80.000,- 705 5 710

Die Nebengebührenzulagen sind in den Pensionseinkommen enthalten.

Zu 5. und 6.:

Die Dienstnehmer der Österreichischen Bundesbahnen sind seit 1993 nicht mehr

Dienstnehmer des Bundes. Eine aktuelle Beantwortung dieser Fragen ist mir daher nicht

möglich. Zum letzten für den Bund verfügbaren Stichtag stellt sich die Situation wie folgt dar;

Ruhebezug in öS

bis 10.000,- 121

10.001,- bis 20.000,- 14.654

20.001,- bis 30.000,- 23.465

30.001,— bis 40.000,- 4.743

40.001,- bis 50.000,- 1.071

50.001,- bis 60.000,— 1.384

60.001,— bis 70.000,- 258

70.001,- bis 80.000,- 418

über80.000,- 152

In all den zu berücksichtigenden Pensionen (Ruhebezüge) sind die Nebengebührenzulagen

bzw. andere Ruhegenußzulagen bereits enthalten.

Zu 7. bis 12.:

Informationen über die Höhe der Ruhegenüsse und die Anzahl der Ruhegenußempfänger

von Landes- und Gemeindepensionisten können jeweils nur von der betreffenden

Gebietskörperschaft gegeben werden.