3373/AB XX.GP

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen vom

16. Dezember 1997, Nr. 3481/J, betreffend österreichische Zahlungen an die Europäische

Union, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß die unter den Punkten 1 bis 7 erfolgten Angaben

auch aus den der Anfragebeantwortung angeschlossenen Beilagen 1 und 2 ersichtlich sind.

Zu 1.:

Im Jahr 1997 stellen sich die Zahlungen Österreichs an die EU (in ATS) folgendermaßen dar:

Zahlungenbrutto(incl.Einhebungsvergütung)

31.563,320.000

Zahlungennetto(excl.Einhebungsvergütung)

31.173,063.000

Zu 2.:

An die sonstigen Organe oder Einrichtungen der EU wurden im Jahr 1997 folgende

Zahlungen (in ATS) geleistet:

Europäische Investitionsbank

1.048,193.000

Beiträge zur GASP

6,950.000

Bei diesen Werten handelt es sich allerdings nur um vorläufige Betrage, da während des

Auslaufzeitraums noch Zahlungen erfolgen können.

Zu 3.:

Die von Österreich im Jahr 1998 voraussichtlich zu leistenden Zahlungen haben Eingang in

den Bundesvoranschlag (BVA) 1998 gefunden und stellen sich (in ATS) wie folgt dar:

Zahlungenbrutto(incl.Einhebungsvergütung)

30.200,000.000

Zahlungennetto(excl.Einhebungsvergütung)

29.800,000.000

Zu 4.:

Die Pro-Kopf-Belastung aus den Zahlungen an die EU betrug im Jahr 1996 451,90 ATS und

ist auch aus der Tabelle in Beilage 2 (Nettoposition per capita) ersichtlich, welche auf der

Grundlage des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 1996

erstellt wurde.

Die Pro—Kopf—Belastung aus den Zahlungen an die EU betrug im Jahr 1997 1.670 ATS und ist

aus der Beilage 1 ersichtlich.

Die erhebliche Differenz zwischen den Werten der Pro—Kopf-Belastung 1996 und 1997 ergibt

sich daraus, daß im Jahr 1996 in größerem Umfang Rückflüsse stattgefunden haben, die

1995, dem ersten Jahr der EU-Mitgliedschaft Österreichs, zwar beantragt, aber aufgrund

einer längeren Bearbeitungsdauer erst im Jahr 1996 ausbezahlt wurden und sich daher die

Nettoposition Österreichs im Jahr 1996 insgesamt lediglich auf 3,7 Mrd. ATS belief (siehe

Beilage 2).

Hinsichtlich der Problematik bei der Vergleichbarkeit der Beilagen 1 und 2 wurde bereits bei

der Beantwortung der Anfrage Nr. 2424/J vom 14. Mai 1997 in ähnlicher Form auf folgendes

hingewiesen:

Die in der Beilage 1 dargestellte Aufgliederung entspricht der Österreichischen

Berechnungsweise, die im Bereich der Eigenmittelleistungen zwischen Gutschriften und

tatsächlichen Zahlungen unterscheidet und somit keine geeignete Grundlage für Vergleiche

zwischen den 15 Mitgliedstaaten der EU (EU-1 5) bietet. Um eine geeignete Grundlage für

Vergleiche zwischen den EU-15 zu erhalten wird daher auf den vom Europäischen

Rechnungshof (EuRH) für jedes Haushaltsjahr veröffentlichten Bericht zurückgegriffen, bei

dem die Untergliederung allerdings relativ grob ist, so daß genaue Vergleiche mit den

österreichischen Aufzeichnungen nicht möglich sind.

Der EuRH weist die Werte gemäß den gemeinschaftlichen Haushaltsvorschriften in ECU aus;

dies führt gegenüber den österreichischen Aufzeichnungen zu Kursdifferenzen. Außerdem

bestehen Periodenabgrenzungsunterschiede: Der EuRH nimmt entsprechend den

Haushaltsvorschriften der EU (Art. 6 und 101 der Haushaltsordnung der EU) eine andere

Periodenabgrenzung der Rückflüsse vor: Zahlungen der EU bis jeweils 15. Jänner werden

dem vergangenen Haushaltsjahr zugerechnet, in der österreichischen Rechnung sind dies

hingegen schon Einnahmen des laufenden Jahres. Die Differenzen zwischen den

österreichischen und den EU-Aufzeichnungen sind im wesentlichen auf diese beiden

Faktoren zurückzuführen.

Zu 5.:

Die Pro-Kopf-Belastung in den übrigen EU-Mitgliedsländern ist in Beilage 2 dargestellt.

Zu 6.:

Die Rückflüsse aus der EU betrugen im Jahr 1997 17.682,270.000 ATS.

Es ist allerdings zu beachten, daß die darin enthaltenen „sonstigen Rückflüsse“ in Höhe von

500,000.000 ATS auf einer Grobschätzung basieren, da diese auch Zahlungen an private

Empfänger enthalten, die nicht genau erhoben werden können.

Bezüglich aller Rückflüsse ist generell darauf hinzuweisen, daß diese Werte aufgrund

unterschiedlicher Berechnungsmethoden und Abgrenzungszeiträumen zwischen Österreich

und der FU (den vom EuRH in seinen Jahresberichten veröffentlichten Daten für die

Rückflüsse an Österreich) nicht verglichen werden können.

Zu 7.

Die Rückflüsse für Finnland und Schweden aus der EU im Jahr 1996 wurden auf der

Grundlage des Jahresberichts des EuRH zum Haushaltsjahr 1996 erstellt und stellen sich (in

ECU) wie folgt dar:

Finnland;988,500.000

Schweden;1.204,900.000

Zu 8.:

Österreich tritt für eine faire Verteilung der Nettolasten aus der EU—Mitgliedschaft ein. Die

Einführung eines allgemeinen Mechanismus zur Korrektur exzessiver Nettolasten ist dabei ein

Aspekt der im Rahmen der Debatten zur Agenda 2000 eine Rolle spielen wird.

 

BEILAGE NICHT GESCANNT!!!