3373/AB XX.GP
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Nußbaumer und Genossen vom
16. Dezember 1997, Nr. 3481/J, betreffend österreichische Zahlungen an die Europäische
Union, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß die unter den Punkten 1 bis 7 erfolgten Angaben
auch aus den der Anfragebeantwortung angeschlossenen Beilagen 1 und 2 ersichtlich sind.
Zu 1.:
Im Jahr 1997 stellen sich die Zahlungen Österreichs an die EU (in ATS) folgendermaßen dar:
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Zahlungenbrutto(incl.Einhebungsvergütung) |
31.563,320.000 |
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Zahlungennetto(excl.Einhebungsvergütung) |
31.173,063.000 |
Zu 2.:
An die sonstigen Organe oder Einrichtungen der EU wurden im Jahr 1997 folgende
Zahlungen (in ATS) geleistet:
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Europäische Investitionsbank |
1.048,193.000 |
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Beiträge zur GASP |
6,950.000 |
Bei diesen Werten handelt es sich allerdings nur um vorläufige Betrage, da während des
Auslaufzeitraums noch Zahlungen erfolgen
können.
Zu 3.:
Die von Österreich im Jahr 1998 voraussichtlich zu leistenden Zahlungen haben Eingang in
den Bundesvoranschlag (BVA) 1998 gefunden und stellen sich (in ATS) wie folgt dar:
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Zahlungenbrutto(incl.Einhebungsvergütung) |
30.200,000.000 |
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Zahlungennetto(excl.Einhebungsvergütung) |
29.800,000.000 |
Zu 4.:
Die Pro-Kopf-Belastung aus den Zahlungen an die EU betrug im Jahr 1996 451,90 ATS und
ist auch aus der Tabelle in Beilage 2 (Nettoposition per capita) ersichtlich, welche auf der
Grundlage des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 1996
erstellt wurde.
Die Pro—Kopf—Belastung aus den Zahlungen an die EU betrug im Jahr 1997 1.670 ATS und ist
aus der Beilage 1 ersichtlich.
Die erhebliche Differenz zwischen den Werten der Pro—Kopf-Belastung 1996 und 1997 ergibt
sich daraus, daß im Jahr 1996 in größerem Umfang Rückflüsse stattgefunden haben, die
1995, dem ersten Jahr der EU-Mitgliedschaft Österreichs, zwar beantragt, aber aufgrund
einer längeren Bearbeitungsdauer erst im Jahr 1996 ausbezahlt wurden und sich daher die
Nettoposition Österreichs im Jahr 1996 insgesamt lediglich auf 3,7 Mrd. ATS belief (siehe
Beilage 2).
Hinsichtlich der Problematik bei der Vergleichbarkeit der Beilagen 1 und 2 wurde bereits bei
der Beantwortung der Anfrage Nr. 2424/J vom 14. Mai 1997 in ähnlicher Form auf folgendes
hingewiesen:
Die in der Beilage 1 dargestellte Aufgliederung entspricht der Österreichischen
Berechnungsweise, die im Bereich der Eigenmittelleistungen zwischen Gutschriften und
tatsächlichen Zahlungen unterscheidet und somit keine geeignete Grundlage für Vergleiche
zwischen den 15 Mitgliedstaaten der EU (EU-1 5) bietet. Um eine geeignete Grundlage für
Vergleiche zwischen den EU-15 zu erhalten wird daher auf den vom Europäischen
Rechnungshof (EuRH) für jedes Haushaltsjahr veröffentlichten Bericht zurückgegriffen, bei
dem die Untergliederung allerdings relativ grob ist, so daß genaue Vergleiche mit den
österreichischen Aufzeichnungen nicht
möglich sind.
Der EuRH weist die Werte gemäß den gemeinschaftlichen Haushaltsvorschriften in ECU aus;
dies führt gegenüber den österreichischen Aufzeichnungen zu Kursdifferenzen. Außerdem
bestehen Periodenabgrenzungsunterschiede: Der EuRH nimmt entsprechend den
Haushaltsvorschriften der EU (Art. 6 und 101 der Haushaltsordnung der EU) eine andere
Periodenabgrenzung der Rückflüsse vor: Zahlungen der EU bis jeweils 15. Jänner werden
dem vergangenen Haushaltsjahr zugerechnet, in der österreichischen Rechnung sind dies
hingegen schon Einnahmen des laufenden Jahres. Die Differenzen zwischen den
österreichischen und den EU-Aufzeichnungen sind im wesentlichen auf diese beiden
Faktoren zurückzuführen.
Zu 5.:
Die Pro-Kopf-Belastung in den übrigen EU-Mitgliedsländern ist in Beilage 2 dargestellt.
Zu 6.:
Die Rückflüsse aus der EU betrugen im Jahr 1997 17.682,270.000 ATS.
Es ist allerdings zu beachten, daß die darin enthaltenen „sonstigen Rückflüsse“ in Höhe von
500,000.000 ATS auf einer Grobschätzung basieren, da diese auch Zahlungen an private
Empfänger enthalten, die nicht genau erhoben werden können.
Bezüglich aller Rückflüsse ist generell darauf hinzuweisen, daß diese Werte aufgrund
unterschiedlicher Berechnungsmethoden und Abgrenzungszeiträumen zwischen Österreich
und der FU (den vom EuRH in seinen Jahresberichten veröffentlichten Daten für die
Rückflüsse an Österreich) nicht verglichen werden können.
Zu 7.
Die Rückflüsse für Finnland und Schweden aus der EU im Jahr 1996 wurden auf der
Grundlage des Jahresberichts des EuRH zum Haushaltsjahr 1996 erstellt und stellen sich (in
ECU) wie folgt dar:
Finnland;988,500.000
Schweden;1.204,900.000
Zu 8.:
Österreich tritt für eine faire Verteilung der Nettolasten aus der EU—Mitgliedschaft ein. Die
Einführung eines allgemeinen Mechanismus zur Korrektur exzessiver Nettolasten ist dabei ein
Aspekt der im Rahmen der Debatten zur Agenda 2000 eine Rolle spielen wird.
BEILAGE NICHT GESCANNT!!!