3374/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin GRAF und Kollegen haben am
11. Dezember 1997 unter der Nr.3421 /J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „linksextremistischen Komitees
(AK)/Jugend gegen Rassismus in Europa (JRE)“ gerichtet, die folgenden Wortlaut
hat:
„1. Gibt es eine Beteiligung der oben erwähnten Gruppierungen an den zahl-
reichen Terroranschlägen der letzten Jahre in Österreich?
Wenn ja, welche Gruppierung in welcher Form?
2. Gibt es ein Naheverhältnis der oben erwähnten Gruppierungen zu den an den
Terroranschlägen Beteiligten?
Wenn ja, welche Gruppierung in welcher Form?
3. Gibt es Ermittlungen bezgl. der ungeklärten Terroranschläge der letzten Jahre in
Österreich in Richtung der oben erwähnten Gruppen?
Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen?
Wenn nein, Warum nicht?
4. Ist die in der Anfrage erwähnte „Demo" vom 12.12.97 der JER ordnungsgemäß
angemeldet?
Wenn ja, von wem wurde diese "Demo" angemeldet?
5. Was werden Sie dagegen unternehmen,
daß unbescholtene Bürger von
Linksextremisten auf offener Straße bedroht werden?
6. Was werden Sie dagegen unternehmen, daß Häuser mit Drohparolen von
Linksextremisten beschmiert werden?
7. Stehen bzw. standen die Veranstaltungslokale der oben erwähnten Gruppie-
rung, insbesonders das SPÖ-Lokal im 20. und das Grüne Lokal im 6. Wiener
Gemeindebezirk, unter Beobachtung?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen aus diesen Beobachtungen vor?
Wenn nein, werden Sie auf Grund der neuerlich zu befürchtenden gewalttätigen
linksextremen Ausschreitungen eine Beobachtung dieser Vereinslokale anord-
nen?
8. Gibt es weitere SPÖ- und Grüne Lokale die von linksextremen Gruppen benützt
werden?
Wenn ja, welche?
9. Gibt/gab es einen Informationsaustausch mit Ihren Kollegen in den übrigen Län-
dern Europas in der die linksextreme JRE aktiv ist?
Wenn ja, welche Ergebnisse brachte dieser Informationsaustausch?
Wenn nein, warum nicht?
10. Stehen die erwähnten linksextremen Gruppen, insbesondere die AK/JRE, unter
Beobachtung?
Wenn ja, welche Gruppen seit wann und welche Ergebnisse liegen vor?
Wenn nein, warum nicht?“
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Ermittlungen zu den ungeklärten Anschlägen in Österreich in den vergangenen
Jahren, die dem linksextrimistischen Spektrum zugerechnet werden können, er-
brachten bisher keine konkreten Ergebnisse hinsichtlich der Täterschaft. Eine wei-
tergehende Beantwortung der Fragen ist mir daher nicht möglich.
Zu Frage 4:
Die Veranstaltung wurde ordnungsgemäß von einem hiezu autorisierten Vereins-
funktionär angemeldet.
Zu den Fragen 5 und 6:
Bei Verdacht strafbarer Handlungen werden von den Sicherheitsbehörden jeweils
die nach der Rechtslage erforderlichen Veranlassungen getroffen.
Zu den Fragen 7 und 8:
Hiezu gab und gibt es im Rahmen des Gesetzesauftrages für die Sicherheitsbehör—
den keine Notwendigkeit zu Veranlassungen bzw. keine diesbezüglich relevante Er-
kenntnislage.
Zu den Fragen 9 und 10:
Bei sachlich begründeter Notwendigkeit wurden und werden von den Sicherheitsbe-
hörden jeweils die erforderlichen Maßnahmen gesetzt. Nähere Angaben kann ich
aus taktischen Gründen hiezu nicht machen.