3379/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.3476/J-NR/1997, betreffend LKW-Verbot auf der

Südost-Tangente, die die Abgeordneten Mag. Steindl und Kollegen am 12. Dezember 1997 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zu Ihren Fragen 1. bis 6.:

Wie sehen Sie diese Situation?

Würden Sie diesem Vorschlag zustimmen?

Wie hoch kann der durch Verkehrszusammenbrüche verursachte volkswirtschaftliche

Schaden beziffert werden?

Können Sie sich vorstellen, daß ein längeres Fahrverbot, also von 22 bis 11 Uhr (Sonntag

auf Montag), zu einer stärkeren Belastung auf der B 50 führt?

Welche anderen Maßnahmen können gesetzt werden, um eine Entlastung der Südost-

Tangente zu erreichen, ohne ein verstärktes Verkehrsaufkommen auf der B 50 damit zu

verursachen?

Wenn der vom Wiener Verkehrsstadtrat gewünschte Vorschlag umgesetzt wird, welche

Maßnahmen werden dann zu einer Entlastung der B 50 gesetzt?

Antwort:

Der Wiener Verkehrsstadtrat Fritz Svihalek läßt nach dem im November 1997 vorgefallenen

Lkw-Unfall auf der Südost-Tangente derzeit prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen

und Umständen es zulässig ist, das in § 42 Abs. 6 StVO 1960 festgeschriebene Nachtfahrverbot

für nicht lärmarme Lkw über 7,5 t an Montagen bis 11.00 Uhr zu verlängern. Dabei wird an ein

solches Verbot nicht nur auf der Wiener Südosttangente, sondern gleichfalls auf anderen

Straßen Wiens im untergeordneten Straßennetz gedacht.

Diese Fragen sowie sich daraus allenfalls ergebende Probleme (wie auch die Frage des Aus-

weichverkehres) werden derzeit von Beamten der Wiener Landesverwaltung im Zusammen-

wirken mit Beamten meines Ressorts geprüft. Zu diesen Besprechungen werden auch Vertreter

der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland eingeladen werden. Diese Prüfung hat im

Dezember 1997 begonnen und ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Ich bitte daher um Verständnis, daß Genaueres erst nach Abschluß der begonnenen Prüfung

gesagt werden kann.