3380/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3479/J-NR/1997 betreffend „freie Klasse" von
Dr. Zinggl, die die Abgeordneten Dr. BRINEK und Kollegen am 12. Dezember 1997 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
1. Ist mit dein Studienplan für das Lehramt BE/TG an der Hochschule für angewandte
Kunst sichergestellt, daß damit Lehrer zur Erfüllung des Lehrplanes an höheren
Schulen ausgebildet werden ?
Die derzeit an der Hochschule für angewandte Kunst in Wien gültigen Studienpläne für die
Studienrichtungen "Bildnerische Erziehung“ "Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten und
Werken“ wurden auf Grundlage der Bestimmungen des bis zum 31. Juli 1997 gültigen All-
gemeinen Hochschul-Studiengesetzes, BGBI. Nr.177/1966, und des Bundesgesetzes über die
geisteswissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Studienrichtungen, BGBl.Nr. 326/1971,
jeweils in der letztgültigen Fassung, sowie unter Bedachtnahme auf die geltenden Lehrpläne
der höheren Schulen von der jeweils zuständigen Studienkommission erarbeitet und mit Erlaß
des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom 15. Juli 1983, ZI. 60.270/18-
18/83, genehmigt. Sie sind aufgrund des § 77 Abs. 2des seit 1. August 1997 in Kraft getrete-
nen Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz -
UniStG), BGBI.I Nr.48/1997, mit dem die
wissenschaftlich-künstlerischen Unterrichtsfächer
geregelt werden, bis zum Inkrafttreten der neuen Studienpläne mit spätestens 1. Oktober 2002
in der am 31. Juli 1997 geltenden Fassung anzuwenden.
Die derzeit gültigen Studienpläne wurden insbesondere unter Bedachtnahme auf jene Anforde-
rungen erstellt, die eine Erfüllung der Lehrpläne an höheren Schulen sichern, überdies zeitge-
mäßen Entwicklungen und Tendenzen in der Kunst Rechnung tragen sowie die Erlangung
einer pädagogischen und didaktischen Qualifikation bewirken.
2. Wieviele Stunden sind für aktuelle Kunst im Studienplan für das Diplom-Studium
und für das Lehramtsstudium vorgesehen?
Im Verlaufe eines Lehramtsstudiums "Bildnerische Erziehung„,"Werkerziehung‘ oder „Texti-
les Gestalten und Werken“ sind zwischen 129 und 131 Wochenstunden aus den Pflichtfächern
zu absolvieren, dazu kommen noch verpflichtend zu belegende Freifächer. Es ist selbstver-
ständlich, daß in den Pflichtfächern das gesamte Spektrum des belegten künstlerischen Faches
abgedeckt wird; die Lehrenden - selbst Künstler -, die mit ihren Werken der Gegenwart ver-
pflichtet sind, legen naturgemäß größten Wert auf die zeitgenössische Kunstentwicklung und
zukunftsorientierte Tendenzen, wobei die Einbindung aller neuen Medien ebenfalls bereits
Selbstverständlichkeit erlangte.
3. Stimmen Sie Zinggls Vorwurf zu, es werde an der Hochschule für angewandte Kunst
nicht genügend moderne und aktuelle Kunst gelehrt?
Ich gehe davon aus, daß an der Hochschule für angewandte Kunst eine zeitgemäße künstleri-
sche Lehre vom dafür zuständigen Lehrpersonal angeboten wird. Wenn sich für die Studieren-
den noch zusätzliche Angebote außerhalb des Studienplanes von außerhochschulischen Ein-
richtungen ergeben, so ist das von meinem Ressort nicht negativ zu beurteilen.